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RW-Direkt
Ausgabe 4/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

Vereinfachte Flurbereinigung Großmaischeid-Kleinmaischeid

1. Weiterbearbeitung im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Großmaischeid-Kleinmaischeid 2023

Für das erste Quartal 2023 ist eine gemeinsame Sitzung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und VertreterInnen der Ortsgemeinden Großmaischeid und Kleinmaischeid mit dem zuständigen Bearbeiterteam des Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel vorgesehen.

Diese Sitzung stellt den Auftakt zur Wegenetzplanung dar, welche gemeinsam mit der Flurbereinigungsbehörde erarbeitet und im weiteren Verlauf nach Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zur Genehmigung vorgelegt wird.

Des Weiteren findet im Frühjahr 2023 durch die MitarbeiterInnen der Flurbereinigungsbehörde die Begutachtung des Verfahrensgebietes statt, z.B. zur Aufnahme der aktuellen Nutzungsarten, von Zäunen, Feldgehölzen und Vorflutern im Rahmen eines „Feldvergleiches“. Dazu wird das Verfahrensgebiet zur Erstellung aktueller Luftbilder beflogen (siehe Absatz 2).

Darüber hinaus erfolgt ein Abstimmungsgespräch gemäß § 188 BauGB zwischen DLR, Ortsgemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen bezüglich anstehender öffentlicher Planungen in den jeweiligen Ortsgemeindebezirken.

Frühestens für Ende 2023 ist die Offenlage der Wertermittlung für alle am Verfahren beteiligten Eigentümer, denen hierzu ein entsprechender Nachweis des Alten Bestandes übersandt wird, geplant. Im Anschluss beginnen die Planwunschgespräche (Einzeltermine mit den ca. 1.300 am Verfahren beteiligten Grundstückseigentümern) zu denen die Grundstückseigentümer gesondert eingeladen werden.

2. Signalisierung von Vermessungspunkten:

In den Flurbereinigungsgemeinden Großmaischeid und Kleinmaischeid, sollen im Frühjahr 2023 erneut Luftaufnahmen zur Vermessung des neuen Wegenetzes und zur Herstellung aktueller, hochgenauer Planungsunterlagen durchgeführt werden. Zu diesem Zweck werden zurzeit in den Gemarkungen verschiedene Vorarbeiten durchgeführt. Kurz vor der Befliegung werden dann Grenzsteine und sonstige Vermessungspunkte in den Flurbereinigungsgemeinden und in den angrenzenden Teilen der Nachbargemarkungen durch weiße Lackfarbe, Signalplatten- und -streifen kenntlich gemacht. Da die Vermessungspunkte nur bei unveränderter Lage der Signalisierungshilfen ausgewertet werden können, weisen wir bereits schon jetzt darauf hin, dass

1.

jedes Berühren und Verschmutzen der ausgelegten Signalplatten und -streifen strengstens untersagt ist,

2.

jede unbeabsichtigte Lageveränderung oder Verschmutzung, die unter Umständen durch Feldbestellung entstehen kann, sofort dem DLR unter Tel.Nrn.: 02602/9228-0, 02602/9228-1303 (Frau Baumann) oder dem Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Herrn Dirk Retterath, Berghofstraße 9, 56271 Kleinmaischeid (02689/6189) zu melden ist, damit die ursprüngliche Lage wieder hergestellt werden kann,

3.

jede Berichtigung nach einer Verschiebung durch Unberechtigte untersagt ist,

4.

die Signalplatten Landeseigentum sind und nach der Luftbildaufnahme wieder eingesammelt werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede unrichtige Lage der Platten zu einer falschen Vermessung führt, die nur durch aufwendige örtliche Nachmessungen auf Kosten der Teilnehmergemeinschaften behoben werden kann. Zudem führt der Zeitverlust durch Nachmessungsarbeiten zu Verzögerungen des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens.