Damit der Winterdienst ordnungsgemäß von der Ortsgemeinde durchgeführt werden kann, bittet die Gemeindeverwaltung darum, dass Anlieger nach Möglichkeit ihre Fahrzeuge bei Wintereinbruch nicht auf der Straße parken.
Dies gilt insbesondere an Steilstrecken innerhalb der Ortsgemeinde.
Bei der Gelegenheit erinnern wir die Anwohner*innen daran, dass der verbleibende Platz neben einem abgestellten Fahrzeug mindestens 3,05 Meter betragen muss, um die Zufahrt von Rettungsfahrzeugen zur gewährleisten.