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RW-Direkt
Ausgabe 4/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend am 10.01.2023

1. Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2023, Bericht des Revierleiters

Der Vorsitzende begrüßt den Revierbeamten Sebastian Grobbel zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilt ihm das Wort.

Herr Grobbel stellt den Forstwirtschaftsplan 2023 vor. Die Ortsgemeinde plant in diesem Jahr mit einem Einschlag von 600 fm. Dieser setzt sich aus 350 fm Nadelholz und 250 fm Buchenholz zusammen. Der Laubholzeinschlag unterteilt sich dabei in 50 fm Eichenstammholz, 100 fm Buchenstammholz und 100 fm Brennholz. Das Nadelholz unterteilt sich in voraussichtlich 100 fm Fichte (wenn Käferholz anfällt), 190 fm Douglasie, 30 fm Kiefer und 30 fm Lärche. Herr Grobbel trägt die einzelnen Positionen des Wirtschaftsplanes vor.

Er stellt hierzu noch fest, dass die Kosten des Waldschutzes vor dem Verbiss des Rehwildes (Gatter etc.) fast vollständig durch die Wildverhütungspauschale aus der Jagdverpachtung gedeckt werden können. Die Umlage an die Kommune ist zu den Vorjahren gestiegen. Dies liegt an einer Unterdeckung aus 2021 die nunmehr ausgeglichen wird und der gestiegenen Beihilfe der Pensionäre.

Nach kurzer Beratung stimmt der Gemeinderat dem Wirtschaftsplan 2023 einstimmig zu.

Aus den Reihen des Rates wird nachgehakt, ob die Anpflanzungsmaßnahme durch die Bürger erfolgreich war. Herr Grobbel führt aus, dass leider das trockene Wetter zu einem großen Ausfall bei den gesetzten Küstentannen geführt hat und Nachpflanzungen erforderlich waren. Die Laubbäume (Kirsche, Esskastanie und Walnuss) sind gut angewachsen. Eine weitere Pflanzaktion wird derzeit nicht empfohlen. Zukünftig sollte man sich überlegen die Aktionen in den Winter zu verlegen.

Herr Grobbel informiert die Anwesenden, dass von 2019 bis 2021 insgesamt 3.500 fm Käferholz (Fichte) eingeschlagen werden mussten. Bei einem jährlichen Einschlagssoll des Forst-einrichtungswerk von 250 fm wurde somit umgerechnet für zusätzliche 14 Jahre Fichte eingeschlagen. Dies hat zwar zu Mehreinnahmen in den letzten Jahren geführt, wird jedoch in den nächsten Jahren zu deutlich schwächeren Jahresabschlüssen führen. Ca. 20.000,00 € an möglichen Fichtenholzeinnahmen brechen somit pro Jahr in der Zukunft weg.

Auf Rückfrage wird bestätigt, dass sich in Oberhonnefeld nur noch 600 fm Fichte befinden.

Trotz des gestiegenen Preises des Brennholzes am Markt, hatte die Ortsgemeinde für den Raummeter 45,00 € festgelegt. Erzielbar am Industrieholz sind jedoch 58,00 € pro rm. In diesem Zusammenhang wird über die Selbsterwerbsituation gesprochen. Es wird durch den Rat kritisiert, dass manche Selbstwerber das Holz nicht komplett aufarbeiten. Auch wird auf Nachfrage bestätigt, dass lediglich ein Fremdwerber in Oberhonnefeld tätig ist. Dies wird jedoch mit der dafür erforderlichen technischen Ausrüstung begründet.

Im Bereich der Weihnachtsbäume legt der Rat fest, dass für die kommenden Jahre 6 Blöcke an Weihnachtsbaumkulturen errichtet werden. Damit soll eine jährliche Verfügbarkeit von 150 Bäumen über einen längeren Zeitraum gewährleistet werden. Es wird die Beseitigung eines alten Weihnachtsbaumbestandes im Bereich von Versorgungsleitungen angesprochen.

Die Waldbegehung soll im Sommer 2023 stattfinden.

Abschließend führt Herr Grobbel noch zum klimaangepassten Waldmanagement aus. Diese Fördermöglichkeit sollte, wie die Förderung über Dein Hektar, unbedingt genutzt werden. Die Voraussetzungen für die Förderung in Oberhonnefeld sind bereits fast vollständig gegeben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

2. Beratung und Beschlussfassung über die Steuerhebesätze ab 01.01.2023

Mit der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) sind höhere Nivellierungssätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer festgesetzt worden.

Die Höhe der Nivellierungssätze der Grundsteuer sowie Gewerbesteuer orientiert sich zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt:

- Grundsteuer A von 300 v. H. auf 345 v. H.

- Grundsteuer B von 365 v. H. auf 465 v. H.

- Gewerbesteuer von 365 v. H. auf 380 v. H.

Für die Berechnung der Umlagen (Kreisumlage, VG-Umlage) und der Schlüsselzuweisungen nach dem LFAG werden die IST-Einzahlungen der o.g. Steuern auf diese Sätze nivelliert, das bedeutet, es wird angenommen, dass alle Gemeinden die Nivellierungssätze verwenden und die Einzahlungen werden auf diese Sätze hochgerechnet.

Beispiel:

Die Gemeinde hat einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 250 % festgesetzt, der Nivellierungssatz beträgt 465 %. Die IST-Einnahmen aus der Grundsteuer B betragen 300.000 €.

300.000 € / 250 * 465 = 558.000 €

Für die Berechnung der Umlagen und der Schlüsselzuweisungen wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde über Einzahlungen in Höhe von 558.000 € verfügt.

Des Weiteren ist, insbesondere vor dem Hintergrund der angekündigten strengeren kommunalaufsichtlichen Haushaltsgenehmigungsverfahren zu bedenken, dass durch die Anhebung der Steuerhebesätze Mehrerträge erwirtschaftet werden, die zum Ausgleich des Haushaltes beitragen können.

Auch kann die Genehmigung von Fördermitteln versagt werden, wenn eine Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpft.

Zu diesem Tagesordnungspunkt erinnern die Ratsmitglieder an die Verantwortung gegenüber der Ortsgemeinde, auch wenn eine Erhöhung eine Mehrbelastung für einzelne bedeuten könnte.

Der Vorsitzende belegt an einem Beispiel, dass ein Einfamilienhaus mit einem Messbetrag von 77 € eine Mehrbelastung von ca. 20,00 € im Vierteljahr zu erwarten hat.

Auch hat sich der Gemeinderat informiert, wie sich die Grundsteuerveranlagung für 2025 auf die Hebesatzerhöhung auswirken kann. Dabei wurde anhand eines Beispiels für eine Immobilie aus dem Jahr 1984 festgestellt, dass der Messbetrag sinkt. Dies führt dazu, dass die Grundsteuerhöhung in 2025 keine relevante Veränderung zum derzeit zu zahlenden Grundsteuerbetrag ergibt. Dies ist nur ein Beispiel und kann bei alten Häusern natürlich anders aussehen.

Die Gemeindevertreter erinnern daran, dass die Ortsgemeinde bei Beibehaltung der Hebesätze ca. 132.000,00 € an zusätzlichen Umlagen zu zahlen hat. Die Einnahmemöglichkeiten bei einer Hebesatzänderung liegen bei ca. 185.000,00 €.

Im Hinblick auf die in diesem Jahr geplanten Maßnahmen und die dabei in Aussicht gestellten Fördermöglichkeiten wird daher aus den Reihen des Rates empfohlen, die Anhebung der Hebesätze in Höhe der Nivellierungssätze durchzuführen. Es wird jedoch ebenfalls ausgeführt, dass sich die Ortsgemeinde den Folgen dieser Änderung stellen möchte und u.U. eine zukünftige Reduzierung der Hebesätze nicht in Abrede stellt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Steuerhebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer ab dem 01.01.2023 auf die in der ebenfalls ab dem 01.01.2023 geltenden Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes festgelegten Nivellierungssätze anzuheben.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 2

3. Seniorenarbeit

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt der Vorsitzende bekannt, dass die Ortsgemeinde allen Senioren ab 65 ein Präsentpaket in 2022 (anstelle der üblichen Seniorenfeier) hat zukommen lassen. Hierfür sind Ausgaben in Höhe von 2.829.69 € angefallen.

Der Gemeinderat genehmigt hiermit die getätigte Auszahlung. Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Anschließend wird über die zukünftige Höhe des Senioreneintrittsalters diskutiert. Man ist abschließend der Auffassung, dass in den kommenden Jahren wieder eine Seniorenweihnachtsfeier stattfinden soll. Deshalb ist eine Altersfestlegung nicht erforderlich. Sofern die Ortsgemeinde nochmals Präsentkörbe verteilt, soll nochmals neu beraten werden.

Derzeit leben in Oberhonnefeld-Gierend 210 Personen über 65 Lebensjahren.

Die Geburtstagsgratulationen finden in dem Intervall 80, 85, 90, 95, 100, 101…. statt.

Es wird informiert, dass eine Stelle im Seniorenbeirat neu besetzt werden kann. Die bisherige Vertreterin wird ausscheiden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

4. Anschaffung Geschwindigkeitsmessgerät

Die Ortsgemeinde hat ein Geschwindigkeitsmessgerät für die Steinstraße angeschafft. Von dem zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz von 5.000,00 € wurden 2.138,43 € benötigt. Zusätzlich wurden 2 Masten mit einer Länge von 6m als Halterung bestellt.

Der Gemeinderat genehmigt die vorgenannten Ausgaben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

5. Verschiedenes

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Der Gemeinderat hat für das geplante Gewerbegebiet „Auf der Heide“ des Planungszweckverbandes Oberraden-Linkenbach Anregungen vorbereitet, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgelegt werden sollen. Nach kurzer Beratung empfiehlt der Rat die Anregungen wie vorgestellt einzureichen.

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Die Preissteigerung im Energiesektor zwingt die Ortsgemeinde auch für das KuJu zum Handeln. Es soll eine Erhöhung der Energiekosten auf 2,00 € beim cbm Gas, auf 0,50 € bei der kwh Strom und auf 6,00 € beim cbm Wasser erfolgen. Man ist mehrheitlich der Auffassung so zu verfahren.

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Die Raumtemperaturen im KuJu sollten im Vereinsraum mindestens 19° und im großen Saal mindestens 14° betragen. Es wurden in beiden Räumen Temperaturfühler installiert, um die Temperaturen einstellen zu können. In der großen Halle hat die Firma Kirschbaum die Heizungswartung durchgeführt.

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Im Rahmen der Bündelausschreibung Strom wurde für die Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend kein Angebot abgegeben. Der seitens der Ortsgemeinde nunmehr ausgehandelte Betrag liegt jedoch unter dem Ergebnis der Ausschreibung. Somit ist trotz der Nichtberücksichtigung der Ortsgemeinde ein Vorteil entstanden.

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Es wurde wiederholt Beschwerde gegen die Nutzung des Skaterplatzes erhoben. Die Ortsgemeinde wird, auch wegen der bereits erfolgten Beschädigungen, eine Platzordnung erlassen. Hiermit sollen Maßnahmen des Ordnungsamtes unterstützt werden. Zusätzlich soll die Polizeiinspektion um eine Bestreifung der Anlage gebeten werden.

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Laut Mitteilung der VG-Werke wird die Umsetzung der Baumaßnahme in der Wiesenstraße in den nächsten 4 Wochen erfolgen. Die Vertreter der Ortsgemeinde möchten hier prüfen, ob die bestehenden Teerstreifen noch abgefräst werden. Dies soll beim Baustellentermin am 17.01. besprochen werden.

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Es wird bestätigt, dass die Verlagerung des Halteverbotsschildes im Bereich der Kita wie gewünscht erfolgt ist.

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Es werden verschiedene Astüberhänge in der Gemeinde angesprochen. Teilweise wurde hier eine Beseitigung der OG vorgenommen. Bestimmte Privatpersonen sollen nochmals angesprochen werden.

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Es sollen Ersatznistkästen für die Baumallee am Biotop angeschafft werden.

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Es wird ein Hinweisschild im Bekanntmachungskasten angebracht. Hier soll auf den Kontakt an die Ortsgemeinde bei Beseitigung von Unrat etc. hingewiesen werden.

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Für das Biotop und die Kita soll ein Insektenhotel angeschafft werden. Die Nutzung des bestehenden Insektenhotels an der Kita soll geprüft werden.

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Es soll geprüft werden, ob eine Sinkkastenreinigung in der Ortslage erforderlich ist. In diesem Zusammenhang soll festgestellt werden wann die letzte Reinigung durchgeführt wurde.

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Es wird über die Situation am Gierender Bach berichtet. Nach der letzten Baumaßnahme fließt das vorher eingefasste Quellwasser ungehindert in die Örtlichkeit. Die angrenzenden Grundstücke sind bereits nachhaltig beeinträchtigt. Hier sollen die VG-Werke informiert werden.

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Es wird über eine Geruchsbelästigung im Bereich des Skaterplatzes berichtet. Die Verbandsgemeinde soll prüfen, wer für eine entsprechende Kontrolle zuständig ist. Hier könnte das Ordnungsamt oder das Gewerbeaufsichtsamt zuständig sein.

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In der im Januar geplanten Sitzung der Vereine soll über die 702 Jahrfeier des Ortsteils Gierend gesprochen werden. Als Termin und Veranstaltung kommt das Burfest in Betracht. Ein Kindergartenfest ist für den 08.07.2023 geplant. Die Ortsvereine sollen für die Bewirtung im KuJu anlässlich der Veranstaltung des Urbacher Theaters angesprochen werden.

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Es wird die Reinigung von Gehweganlagen an der B 256/Westerwaldstraße Ecke Zum weißen Stein angesprochen. Die Breite des Weges lässt derzeit keinen ordnungsgemäßen fußläufigen Verkehr zu. Hier soll eine Reinigung über die OG umgesetzt werden.

6. Einwohnerfragestunde

Es werden Probleme wegen der Parksituation an der Kita vorgetragen. Der Transfer der Kindergartenkinder führt zu verkehrsgefährlichen Zuständen. Die Vorgaben des ruhenden Verkehrs werden dabei zusätzlich missachtet. Die Verursacher werden im kommenden Mitteilungsblatt diesbezüglich sensibilisiert. Unabhängig davon wird die Ortsgemeinde das Ordnungsamt veranlassen, eine turnusmäßige Überprüfung des ruhenden Verkehrs durchzuführen. In diesem Zusammenhang wird seitens der Ortsgemeinde darauf hingewiesen, dass im Bereich der Kirche ein öffentlicher Parkplatz zur Verfügung steht. Die Angehörigen der Kindergartenkinder sollen diesen Platz entsprechend nutzen.

11. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden 2 Bauträgen und einem Bauvorbescheid zugestimmt. Außerdem wurde die Verwaltung zur Prüfung eine Bauleitplanung beauftragt.