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RW-Direkt
Ausgabe 4/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes Rengsdorf für das Haushaltsjahr 2023 vom 27. Januar 2023

I.

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils zur Zeit geltenden Fassung und der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes vom 19.12.2008 in seiner Sitzung am 24.11.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 16.01.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 831.457,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 762.982,00 Euro

Jahresüberschuß auf 68.475,00 Euro

2. Im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 794.041,00 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf 725.576,00 Euro

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 68.465,00 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.000,00 Euro

Saldo aus den Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit -5.000,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 Euro

Saldo aus den Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit 0,00 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 794.041,00 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 730.576,00 Euro

Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr 63.465,00 Euro

§ 2 Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Gebühren- Beitrag- und Umlagesätze

Verbandsumlage wird wie folgt festgesetzt:

Umlagebedarf

Körperschaft

Forstrevier Anhausen

Anhausen

Hardert

Meinborn

Rengsdorf

Rüscheid

Thalhausen

KiSp Anhausen

Gesamt:

Forstrevier Straßenhaus

Bonefeld

Ehlscheid

Hümmerich

Melsbach

Oberhonnefeld-Gierend

Oberraden

Straßenhaus

Gesamt:

§ 5 Eigenkapital

Der Forstzweckverband Rengsdorf hat kein Eigenkapital.

§ 6 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO

liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 Euro überschritten sind.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze 5.000,00 Euro sind in dem jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Rengsdorf, 27. Januar 2023
Forstzweckverband Rengsdorf
gez. Breithausen
Breithausen, Verbandsvorsteher

II.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom

30. Januar 2023 bis 07. Febuar 2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Rengsdorf, 27. Januar 2023
Forstzweckverband Rengsdorf
gez. Breithausen
Breithausen, Verbandsvorsteher