I.
Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils zur Zeit geltenden Fassung und der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes vom 19.12.2008 in seiner Sitzung am 24.11.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 16.01.2023 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. Im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 831.457,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 762.982,00 Euro
Jahresüberschuß auf 68.475,00 Euro
2. Im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 794.041,00 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf 725.576,00 Euro
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 68.465,00 Euro
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 Euro
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.000,00 Euro
Saldo aus den Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit -5.000,00 Euro
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 Euro
Saldo aus den Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit 0,00 Euro
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 794.041,00 Euro
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 730.576,00 Euro
Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr 63.465,00 Euro
§ 2 Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Gebühren- Beitrag- und Umlagesätze
Verbandsumlage wird wie folgt festgesetzt:
| Umlagebedarf | 189,77 €/ha | 381.794,81 Euro |
| Körperschaft | reduzierte Holzbodenfläche ha | Umlage |
| Forstrevier Anhausen | ||
| Anhausen | 189,10 | 0,00 Euro |
| Hardert | 141,90 | 0,00 Euro |
| Meinborn | 134,10 | 0,00 Euro |
| Rengsdorf | 94,40 | 0,00 Euro |
| Rüscheid | 129,90 | 0,00 Euro |
| Thalhausen | 138,90 | 0,00 Euro |
| KiSp Anhausen | 90,70 | 0,00 Euro |
| Gesamt: | 919,00 | 0,00 Euro |
| Forstrevier Straßenhaus | ||
| Bonefeld | 204,40 | 0,00 Euro |
| Ehlscheid | 115,90 | 0,00 Euro |
| Hümmerich | 161,80 | 0,00 Euro |
| Melsbach | 73,40 | 0,00 Euro |
| Oberhonnefeld-Gierend | 115,70 | 0,00 Euro |
| Oberraden | 108,20 | 0,00 Euro |
| Straßenhaus | 313,50 | 0,00 Euro |
| Gesamt: | 1.092,90 | 0,00 Euro |
§ 5 Eigenkapital
Der Forstzweckverband Rengsdorf hat kein Eigenkapital.
§ 6 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO
liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 Euro überschritten sind.
§ 7 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze 5.000,00 Euro sind in dem jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
II.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
30. Januar 2023 bis 07. Febuar 2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.