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RW-Direkt
Ausgabe 4/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschriftüber die 24. Sitzung des Ortsgemeinderates Waldbreitbacham 15.12.2022

1. Beantwortung von Anfragen aus der Bürgerschaft (Einwohnerfragestunde nach § 16 a GemO);

Dauer: max. 30 Minuten

Es werden keine Anfragen gestellt.

2. Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2023

Herr Neitzert trägt den Forstwirtschaftsplan 2023 vor. Fragen seitens der Ratsmitglieder werden von Herrn Neitzert beantwortet.

a) Sachverhalt:

Der Entwurf des Forstwirtschaftsplans 2023 liegt dem Gemeinderat zur Beratung vor. Er sieht Erträge von insgesamt 21.400,00 € und Aufwendungen von insgesamt 40.000,00 € vor. Somit beträgt im Jahr 2023 der erwartete Fehlbetrag -18.600,00 €. Es ist ein Einschlag von 400 fm Holz geplant.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2023 in der vorgelegten Form anzunehmen.

Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Das Forstamt Dierdorf wird ermächtigt, im Rahmen der Forstwirtschaftspläne die notwendigen Unternehmerverträge abzuschließen

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Im Anschluss an TOP 2 bedankt sich der Ortsgemeinderat bei Herrn Neitzert für die jahrelange, gute Zusammenarbeit und wünscht Ihm für seine Zeit im Ruhestand alles Gute.

Der Vorsitzende, 1. Ortsbeigeordneter Viktor Schicker, überreicht Herrn Neitzert als Dankeschön ein Präsent.

3. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Waldbreitbach und Entlastungserteilung durch den Gemeinderat

a) Sachverhalt:

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt das Ratsmitglied, Herr Karl Willi Engels, den Vorsitz im Gemeinderat.

Der 1. Ortsbeigeordnete Viktor Schicker und die 2. Ortsbeigeordnete Monika Kukla nehmen an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Zunächst werden die Schwerpunkte der gemeindlichen Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2021 anhand des Jahresabschlusses und Rechenschaftsbericht erläutert.

Sodann berichtet der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Pierre Fischer über das Ergebnis der vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde durchgeführten Prüfung. Diese Prüfung habe am 12.12.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Rengsdorf stattgefunden. Der Ausschuss habe die Prüfung nach den Grundsätzen des § 112, Abs. 1 GemO stichprobenweise durchgeführt. Hierbei hätten sich keine Feststellungen ergeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe deshalb folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss:

1. Die Jahresrechnung 2021 der Ortsgemeinde Waldbreitbach mit Anhang und Rechenschaftsbericht sowie die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung, der Anlagenspiegel, die Verbindlichkeiten- und Forderungsübersicht und die Übersicht über die Dienstbarkeiten werden festgestellt und der Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen wird

zugestimmt.

In der anschließenden Abstimmung stimmt der Gemeinderat diesem Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen. Für die Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben nach § 68 GemO durch die Verbandsgemeinde soll dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie den übrigen Anordnungsberechtigten ebenfalls Entlastung erteilt werden.

In der anschließenden Abstimmung stimmt der Gemeinderat diesem Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Der 1. Ortsbeigeordnete Viktor Schicker und die 2. Ortsbeigeordnete Monika Kukla nehmen wieder an der Sitzung teil. Herr Karl Willi Engels übergibt den Vorsitz zurück an den 1. Ortsbeigeordneten Viktor Schicker.

4. Beratung und Beschlussfassung über die Steuerhebesätze ab 01.01.2023

Herr Werner Kröll erläutert den Tagesordnungspunkt. Fragen seitens der Ratsmitglieder werden von Herrn Kröll beantwortet. Nach eingehender Diskussion im Gemeinderat wird Folgendes beschlossen.

a) Sachverhalt:

Mit der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG), welches jedoch noch nicht vom Landtag verabschiedet ist, werden sehr wahrscheinlich höhere Nivellierungssätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer festgesetzt.

Im aktuellen Gesetzesentwurf (Stand 08.09.2022) ist folgendes vorgesehen:

Die Höhe der Nivellierungssätze der Grundsteuer sowie Gewerbesteuer orientiert

sich zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt:

- Grundsteuer A von 300 v. H. auf 345 v. H.

- Grundsteuer B von 365 v. H. auf 465 v. H.

- Gewerbesteuer von 365 v. H. auf 380 v. H.

Für die Berechnung der Umlagen (Kreisumlage, VG-Umlage) und der Schlüsselzuweisungen nach dem LFAG werden die IST-Einzahlungen der o.g. Steuern auf diese Sätze nivelliert, das bedeutet, es wird angenommen, dass alle Gemeinden die Nivellierungssätze verwenden und die Einzahlungen werden auf diese Sätze hochgerechnet.

Beispiel:

Die Gemeinde hat einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 250 % festgesetzt, der Nivellierungssatz beträgt 465 %. Die IST-Einnahmen aus der Grundsteuer B betragen 300.000 €.

300.000 € / 250 * 465 = 558.000 €

Für die Berechnung der Umlagen und der Schlüsselzuweisungen wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde über Einzahlungen in Höhe von 558.000 € verfügt.

Des Weiteren ist, insbesondere von dem Hintergrund der angekündigten strengeren kommunalaufsichtlichen Haushaltsgenehmigungsverfahren zu bedenken, dass durch die Anhebung der Steuerhebesätze Mehrerträge erwirtschaftet werden, die zum Ausgleich des Haushaltes beitragen können.

Auch kann die Genehmigung von Fördermitteln versagt werden, wenn eine Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpft.

Die Verwaltung schlägt vor, die Steuerhebesätze auf die neuen Nivellierungssätze anzuheben. Da diese jedoch noch nicht feststehen, empfehlen wir folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Steuerhebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer ab dem 01.01.2023 auf die in der ebenfalls ab dem 01.01.2023 geltenden Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetztes festgelegen Nivellierungssätze anzuheben.

Sollten sich die Nivellierungssätze in der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes im Vergleich zu den derzeitig geltenden Nivellierungssätzen des Landesfinanzausgleichsgesetzes nicht ändern, gelten weiterhin die bisher in der Ortsgemeinde festgesetzten Steuerhebesätze.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 3, Enthaltungen: 0

5. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Glockscheid

a) Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 12.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Glockscheid“ im Verfahren nach § 13b BauGB gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht.

Zunächst sah das Baugesetzbuch vor, dass Verfahren nach § 13b BauGB bis zum 31.12.2021 abgeschlossen werden sollte.

Durch das Baulandmobilisierungsgesetz 2021 wurde jedoch der Zeitraum für die Durchführung von Verfahren nach § 13b BauGB verlängert.

Zwischenzeitlich wurden jedoch durch den Gemeinde- und Städtebund Bedenken gegen die Umsetzung der Bebauungspläne vorgetragen. Hintergrund ist die Neufassung des § 13b BauGB. Entgegen der ursprünglichen Annahme, bei der Änderung des § 13b handelt es sich um einer Verlängerung der Regelung, ist nach Auffassung der Juristen eine Neufassung erfolgt.

Dies bedeutet nach der dortigen Rechtsauffassung, dass Verfahren aus 2019 nur bis 2021 abgeschlossen werden können.

Bei Verfahren die in 2022 noch nicht abgeschlossen sind, ist ein neuer Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Da die Ortsgemeinde noch am Beginn des Verfahrens ist, sollte die Rechtsproblematik mit einem neuen Aufstellungsbeschluss ausgeräumt werden können.

Beschluss:

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet „Glockscheid“ auf der Grundlage des Baulandmobilisierungsgesetz 2021 in Verbindung mit § 13b BauGB.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimme: 1, Enthaltung: 1

6. Nachlese zur Ortsbegehung vom 05.11.2022 und Beratung über die Umsetzung von Maßnahmen

Folgende Maßnahmen wurden in der Ortsbegehung am 05.11.2022 angesprochen.

- Over

Straßenbeschilderung "Am Wasserturm" (Sackgasse, keine Wendemöglichkeit, Geschwindigkeitsbegrenzung) soll wieder installiert werden (Ordnungsamt).

- Gasbitze

Für einen neuen Abstellplatz für die Abfallcontainer mit Einzäunung und Beleuchtung muss noch ein Grundstückstausch erfolgen.

Eine Straßenbeschilderung Zufahrt nach Gasbitze / Ende Campingplatz soll angebracht werden.

Auftrag an Touristikbüro: Prüfung der Wanderwegbeschilderung, fehlende Panoramatafel an der Bank Richtung Over

- Wüscheid

Interessenten für das Baugebiet anschreiben

Spielplatz Richtung Glockscheid mit Geräten ausstatten (AG Spielplätze)

- Neubau Friedhofshalle

Estrich, Fenster und Türen sind eingebaut

- Museum

Fällige Reparaturarbeiten werden vom Gewerbeverband erledigt; Planung Aufstellen Adventskalender erfolgt durch ein Architekturbüro.

Der Kahnverleih ist verpachtet und wird vom neuen Pächter saniert.

7. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Gemeindeordnung

Es liegt eine Spende der VR-Bank Rhein-Mosel eG in Höhe von 500,00 € vor. Die Spende ist zweckgebunden für das Patronatsfest 2022.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der Spende in Höhe von 500,00 € und die Weitergabe der Spende an den Junggesellenclub.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

8. Informationen aus der Gemeinde, Beantwortung von Anfragen

-

Die Ausschreibung der Baugrundstücke des Baugebietes "Im alten Garten", Wüscheid erfolgt im RW Direkt. Zeitgleich werden auch die bisher vorliegenden Interessenten angeschrieben und über die Bewerbungsunterlagen informiert. Die Frist läuft bis zum 01.03.2023.

-

Es liegt eine Anfrage der SPD/FDP Fraktion bezüglich der Ausschreibung der Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte "Mutter Rosa" in Waldbreitbach vor. Der Vorsitzende führt aus, dass eine Anfrage diesbezüglich bei der Verwaltung gestellt wurde, die Stellungnahme hierzu aber noch nicht vorliegt.

Es erfolgt eine eingehende Diskussion zu dem Thema.

-

Auf Nachfrage eines Ratsmitgliedes bezüglich Sachstand E-Lade-Säulen (Gutachten über Standorte) erklärt der Vorsitzende, bei der Verwaltung nachzufragen.

12. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil

- Das Einvernehmen zu einem Bauantrag wurde erteilt.

- Einem Grunderwerb und einem Grundstückstausch wurde zugestimmt.