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RW-Direkt
Ausgabe 4/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 32. Sitzung des Ortsgemeinderates Roßbach am 04.12.2023

1. Beantwortung von Anfragen aus der Bürgerschaft (Einwohnerfragestunde nach § 16 a GemO);Dauer: max. 30 Minuten

Der Ortsbürgermeister fragt die Bürger ob Anfragen stehen würden. Die Bürger verneinen es und Herr Boden geht zum nächsten Top über.

2. Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Strom und Gaslieferungsverträge 2024

Der Ortsbürgermeister Herr Boden setzt den Gemeinderat über die notwendige Eilentscheidung zu den Strom- und Gaslieferungsverträge und der Vertragsverlängerung mit der Süwag ab dem 01.01.2024 in Kenntnis.

3. Änderung der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Roßbach, Beratung und Beschlussfassung

a) Sachverhalt:

Nach §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V.m. § 24 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit gültigen Fassung können die Ortsgemeinden, die verbandsfreien Gemeinden sowie die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte Hundesteuer für das Halten von Hunden erheben. Von dieser Ermächtigung wird von den Gemeinden durchweg Gebrauch gemacht. Die Erhebung der Hundesteuer ist in einer Satzung der Ortsgemeinde Roßbach vom 13.11.2002 sowie in der Änderungssatzung vom 24.11.2005 geregelt. Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat das bisherige Satzungsmuster hinsichtlich seiner Anwendung und der veränderten Rechtslage (Änderung von Rechtsvorschriften bzw. Rechtsprechung) überarbeitet. Die letzte Änderung wurde am 31.08.2023 veröffentlicht. Der neue Satzungsentwurf liegt dem Gemeinderat vor, die Änderungen gegenüber der bisherigen Hundesteuersatzung sind entsprechend rot markiert.

Beschluss:

Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Satzungsentwurf in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

4. Kommunale Wärmeplanung; Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach

a) Sachverhalt:

Sach- und Rechtslage:

Das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes ist immer noch im Gesetzgebungsverfahren (Stand 08.11.2023). Es wird die Länder verpflichten den Träger für die Aufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ festzulegen. Dabei wird allgemein davon ausgegangen, dass voraussichtlich alle Flächenländer diese Aufgabe auf eine der kommunalen Ebenen als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung übertragen werden. Da jedoch noch keine formelle Aufgabenübertragung stattgefunden hat, fällt die Wärmeplanung mangels spezialgesetzlicher Aufgabenübertragung in den Allzuständigkeitsbereich der Ortsgemeinden. Somit stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Verbandsgemeinde hier tätig werden kann. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass schon jetzt verschiedene Handlungsmöglichkeiten im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung bestehen. In diesem Zusammenhang ist vorauszuschicken, dass zu unterscheiden ist zwischen dem förderrechtlichen Außenverhältnis zwischen der antragstellenden Verbandsgemeinde und dem Fördergeber, hier der Bund bzw. der Projektträger Z-U-G, einerseits und dem kommunalrechtlichen Innenverhältnis zwischen der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden. Der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt insofern als rechtlich sichere und praxisgerechte Lösung eine Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO vorzunehmen. Die Übertragung der Aufgabe soll jedoch erfolgt sein, bevor Planungsaufträge vergeben oder sonstige externe Dienstleistungen durch die Verbandsgemeinde beauftragt werden. Nach § 67 Abs. 5 GemO können Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde mit deren Zustimmung Selbstverwaltungsaufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. Auf die besonderen Vorschriften einer möglichen Rückübertragung auf eine Ortsgemeinde, wird besonders hingewiesen. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 der Übertragung zugestimmt.

Aktuell besteht die Möglichkeit, die Erstellung von Wärmeplänen durch die Kommunalrichtlinie mit einem Fördersatz von 90 % bzw. 100 % für finanzschwache Kommunen fördern zu lassen. Ab dem 01.01.2024 gilt ein Fördersatz von 60% bzw. 80 % für finanzschwache Kommunen. Sobald das v.g. Gesetz Rechtskraft erlangt hat, entfallen diese Fördermöglichkeiten.

Aufgrund dessen, hat der VG Rat in seiner Sitzung am 26.09.2023 bereits den Beschluss gefasst, einen Förderantrag zu stellen.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Roßbach beschließt die Übertragung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.

Abstimmungsergebnis: Zugestimmt

Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1

5. Informationen aus der Gemeinde, Beantwortung von Anfragen

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Ortsbürgermeister Boden berichtet dem Gemeinderat vom Seniorenausflug am 17.11.2023 in das „Haus der Geschichte“ nach Bonn.

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Das Vereinsringgespräch aller Ortsvereine, Gruppen, Einrichtungen, Ortsansässiger Hotels und Gaststätten von Roßbach fand am 22.11.2023 in der Gaststätte Roßbacher Hof statt. In dem Vereinsringgespräch wurde der Vereinskalender 2024 für alle Veranstaltungen in der Gemeinde vorgestellt und mit den Anwesenden abgestimmt.

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Am 30.11.2023 fand der Ehrenamtstag der Verbandgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach in Oberraden statt. Der langjährige Gemeindemitarbeiter Norbert Scharenberg wurde dort mit dem „Ehrenamtspreis“, übergeben von Verbandsgemeindebürgermeister Hans-Werner Breithausen, ausgezeichnet. Zusätzlich hat Norbert Scharenberg noch ein Jubiläum zu feiern. Er pflegt bereits seit 50 Jahren die Grünanlagen und Wanderwege in der Gemeinde.

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Ortsbürgermeister Boden hat darüber berichtet, dass die Verlegearbeiten für die Verbindungstrassen des Glasfasernetzes zwischen den Ortschaften im Gange sind.

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Auf der diesjährigen Süwag-Energiekommissionssitzung am 29.11.23 im Hotel zur Post in Waldbreitbach wurde unter anderem über die regionalen Netzausbaumaßnahmen der Süwag berichtet. In Roßbach sind dabei sehr viele Maßnahmen der Süwag vorgesehen.

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Der Ortsbürgermeister hat über die Besetzung des Wahlvorstands für die Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024 mit den Ratsmitgliedern gesprochen.

9. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil

Die Gemeinde stimmt einen Bauantrag und eine Weiterveräußerung eines Baugrundstückes zu.