3. Änderung des Bebauungsplans „Camping- und Wochenendplatz Buchenauer Platz“
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Roßbach beabsichtigt den Erlass der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Camping- und Wochenendplatz Buchenauer Platz“ im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB und § 13 BauGB.
Gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird.
Das Plangebiet umfasst die in der beigefügten Planunterlagen mit einer gestrichelten schwarzen Linie umgrenzten Grundstücke.
Gemäß §13a in Verbindung mit Absatz 3 Nr. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Plangrundlagen bestehend aus den textlichen Festsetzungen und der Begründung, in der Zeit vom 05.02.2024 bis einschließlich zum 08.03.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 49, 56579 Rengsdorf, während der Dienststunden zur jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bei der vorgenannten Stelle informiert und Stellungnahmen vorgebracht werden.
Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung:
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Dienstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Die Inhalte dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes auch im Internet auf der Homepage der
Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/Aktuelles&Mitteilungen/Bauleitplanung/) unter der Rubrik Roßbach zur Einsicht zur Verfügung.