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RW-Direkt
Ausgabe 4/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ortsgemeinderates Hausen (Wied) am 09.12.2024

5. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil

In der nichtöffentlichen Sitzung wurde vom Gemeinderat zwei Bauanträgen zugestimmt. Ferner beschloss der Rat die erforderlichen Grundstückankäufe für die Herstellung eines Wirtschaftsweges zu tätigen. Der Ankauf soll vor der Planung getätigt werden.

Ferner informiert Frau Boden über Personal- und verschiedene Grundstücksangelegenheiten.

6. Bürgerfragestunde

Es sind keine Bürger anwesend.

7. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Hebesätze ab 2025

a) Sachverhalt:

Die Ortsbürgermeisterin macht zunächst verschiedene Erläuterungen zu diesem Thema:

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Bedingt durch die Grundsteuerreform und die daraus resultierenden neuen Bewertungen gibt es teils große Veränderungen bei den Messbeträgen.

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Die Reform soll nach dem Appell des Bundes aufkommensneutral umgesetzt werden Demnach soll die Kommune 2025 nach dem neuen Recht etwa gleich viel Grundsteuer einnehmen wie 2024.

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Außerdem besteht für die Gemeinde die Pflicht den Haushalt auszugleichen, um diesen von der Kommunalaufsicht genehmigt zu bekommen.

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Außerdem darf der Hebesatz nicht unterhalb des Nivellierungssatzes, derzeit bei 465% bei Grundsteuer B liegen, da ansonsten die Gemeinde dieses Defizit mit anderen Mitteln, die ja für dringende Investitionen gebraucht werden, finanzieren muss. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Nivellierungssatz bis Ende 2025, rückwirkend zum 1.1.25 durch das Land erhöht wird.

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Um das durch die neuen Bescheide entstandene Defizit und den Haushalt auszugleichen, muss die OG Hausen die Grundsteuer B auf 600% anheben.

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Beim Anheben der Grundsteuer B von derzeit 465% auf 600% erhält die OG keinerlei Mehreinnahmen. Es führt nur zum Ausgleich der verringerten Einnahmen durch die neuen Messbescheide

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Neuere Häuser liegen im derzeit „äußersten Fall“ bei über 600 Euro mehr als früher, alte Häuser liegen im „extremsten Fall“ mehr als 500 Euro unter dem Betrag von früher. Das heißt, für die älteren Häuser würde es auch bei einem Hebesatz von 600% günstiger wie bei der alten Bemessung. Für neueren Häuser steigt der Preis natürlich.

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Im Durchschnitt müssen durch Hausbesitzer in Hausen bei einer Erhöhung auf 600% bei der Grundsteuer B rund 27 Euro jährlich mehr gezahlt werden als bei 465%.

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Leider bezahlen wir nun die Versäumnisse der letzten Jahre. Hätte man nur, wie bei Versicherungen auch, die Inflationsrate auf den Hebesatz angerechnet, wäre man heute in Hausen bereits bei über 700% bei der Grundsteuer B.

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Teilweise fällt der Verwaltung auf, dass der neue Messbetrag deutlich vom alten Bescheid abweicht. Die VG macht daraufhin Meldung beim Finanzamt, das die Angaben der Hausbesitzer überprüft. Das braucht Zeit und führt zu Ungenauigkeiten, aber die OG muss anhand der jetzt vorliegenden Bescheide entscheiden.

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Der Hebesatz könnte auch bis zum 30.6.25 noch durch die OG angepasst werden, es müssten dann aber, wenn im Januar ein neuer Nivellierungssatz festgelegt wird, wieder neue Bescheide raus. Dies führt erneut zu erhöhten Kosten zu Lasten der Bürger.

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Wie sollen wir als Gemeinderat und Betroffene nun entscheiden, um die fehlenden Mittel auszugleichen?

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Sollen wir eine Investition im Haushalt streichen, z. B. eine Straße nicht sanieren um den Hebesatz zu belassen?

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Oder sollen wir den derzeitigen Hebesatz belassen und uns später entscheiden, wenn der Nivellierungssatz angehoben wird? Dann müssen wir, was aber Mehrkosten wie eben beschrieben bedeutet.

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Oder sollen wir den Hebesatz nur leicht anheben, um den Fehlbetrag in Teilen auszugleichen, um dann aber wieder unter Aufbietung von Mehrkosten und Aufwand nachzubessern, falls der Nivellierungssatz doch höher ist als das, was wir beschlossen haben?

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Außerdem wird von der Verwaltung empfohlen, die Gewerbesteuer von 380% auf 400% anzuheben: dies schadet den Firmen nicht, die Unternehmer können die kompletten 400% Gewerbesteuer bei der Einkommenssteuer geltend machen.

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werden müssten (einmal zur Wahrung der Fälligkeit 15.02. und ein weiteres Mal zur erneuten Festsetzung der Steuern mit den ggf. geänderten Hebesätzen).

b) Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschießt der Gemeinderat ab dem 01.01.2025 folgende Steuerhebesätze festzusetzen:

Grundsteuer A  —  345 %

Grundsteuer B  —  600 %

Gewerbesteuer  —  400 %

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2

8. Satzung der Ortsgemeinde Hausen über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung)

a) Sachverhalt:

Die Grundsteuer wird für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzt. Grundsätzlich gilt, ist der Hebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt, kann auch die jährlich zu erhebende Grundsteuer für die einzelnen Kalenderjahre dieses Zeitraums festgesetzt werden. Der Hebesatz ist für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den „Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge“ festzusetzen. Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum und zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung über den 01.01.2025 hinaus - erstmals seit dem 01.01.1964 - nicht gegeben ist.

Auf der Grundlage des § 36 Grundsteuergesetz (GrStG) findet auf den 01.01.2025 eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge statt (Hauptveranlagung 2025). Die in der Hauptveranlagung 2025 festgesetzten Steuermessbeträge gelten abweichend von § 16 Abs. 2 GrStG vorbehaltlich der §§ 17 bis 20 GrStG mit Wirkung von dem am 01.01.2025 beginnenden Kalenderjahr an. Der Beginn dieses Kalenderjahres ist der Hauptveranlagungszeitpunkt. Bescheide über die Hauptveranlagung können (bei Vorliegen der Hebesätze für diesen Zeitraum) auch schon vor dem Hauptveranlagungszeitpunkt erteilt werden.

Sofern die Haushaltssatzung nicht vor dem 01.01.2025 veröffentlicht wird/werden kann, wird seitens des GStB-RP empfohlen, die Realsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2025 mittels einer gesonderten Hebesatzsatzung festzusetzen und zu veröffentlichen. Die der Beschlussvorlage beiliegenden Satzung entspricht dem Satzungsmuster des GStB-RP.

Die Grundsteuerreform soll nach einem Appell des Bundes aufkommensneutral umgesetzt werden. Demnach soll eine Kommune 2025 nach dem neuen Recht etwa gleich viel Grundsteuer einnehmen wie 2024 nach dem alten Recht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Grundsteuer für den individuellen Steuerpflichtigen belastungsneutral sein muss. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Steuerzahlung aufgrund der neuen Grundsteuermessbeträge gegenüber dem alten Recht und der von den Kommunen festgelegten Hebesätze ändern. Dies ist die Konsequenz der Abkehr von den alten verfassungswidrigen Werten.

Auch wenn von verschiedenen Seiten immer wieder auf die Aufkommensneutralität hingewiesen wird, gibt es keine Pflicht zur aufkommensneutralen Festsetzung der Hebesätze, sondern es besteht vielmehr die Pflicht zum Haushaltsausgleich nach der Gemeindeordnung.

Nach den vorliegenden Messbescheiden (siehe Berechnung Anlage) müssten zum Zweck der Wahrung der Aufkommensneutralität folgende Hebesätze festgelegt werden:

Das Grundsteueraufkommen auf Grundlage der neuen Hebesätze und der neuen Messbeträge des Jahres 2025 fließen erstmals in die Berechnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) für das Jahr 2026 und somit gleichzeitig erstmals in die Berechnung der Kreis-, Verbandsgemeinde- und sonstigen Umlagen 2026 ein.

In diese Berechnung für 2026 fließen das Steueraufkommen des 4. Quartals 2024 sowie der 1.-3. Quartale 2025 ein. Die Berechnung basiert aktuell noch auf den derzeitigen Nivellierungssätzen in Höhe von 345 % für die Grundsteuer A und 465 % für die Grundsteuer B. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob das Land Angleichungen vornimmt und die Nivellierungssätze Ende des Jahres 2025 rückwirkend zum 01.01.2025 erhöht.

Einnahmen die über dem Nivellierungssatz liegen verbleiben in voller Höhe bei der Gemeinde. Hebesätze, die unterhalb des Nivellierungssatzes liegen, führen dazu, dass den zu zahlenden Umlagen keine Einnahmen entgegenstehen. Die Gemeinde muss diese Umlagezahlungen dann durch andere Haushaltsmittel finanzieren.

Die Verwaltung geht derzeit von einer Erhöhung der Nivellierungssätze zum 01.01.2025 aus.

Vor dem Hintergrund, dass der Haushaltsausgleich immer schwieriger zu erreichen ist, empfiehlt die Verwaltung, die Hebesätze auf die ermittelten aufkommensneutralen Hebesätze, mind. jedoch auf Höhe der aktuell geltenden Nivellierungssätze, anzupassen.

Unabhängig von dieser Beschlussfassung ist eine Änderung der Steuerhebesätze im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens für den Haushalt 2025 noch möglich.

Dies hätte jedoch zur Folge, dass im Jahr 2025 mehrfach Steuerbescheide versendet werden müssten (einmal zur Wahrung der Fälligkeit 15.02. und ein weiteres Mal zur erneuten Festsetzung der Steuern mit den ggf. geänderten Hebesätzen).

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung). Der Entwurf der Hebesatzsatzung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2

9. Prüfung der Jahresrechnung und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2023 der Ortsgemeinde Hausen

a) Sachverhalt:

Die Ortsbürgermeisterin, Carmen Boden und die Beigeordneten nehmen an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Das älteste Ratsmitglied, Frau Karin Boehme übernimmt den Vorsitz im Gemeinderat.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 07.11.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Rengsdorf den Jahresabschluss 2023 geprüft. Die Prüfung erfolgte nach den Grundsätzen des § 112, Abs. 1 GemO stichprobenweise. Hierbei haben sich keine Feststellungen ergeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat deshalb folgende Empfehlungsbeschlüsse gefasst:

1. Die Jahresrechnung 2023 der Ortsgemeinde Hausen (Wied) mit Anhang und Rechenschaftsbericht sowie die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung und der Anlagenspiegel, die Verbindlichkeiten- und Forderungsübersicht und der Übersicht über die Dienstbarkeiten werden festgestellt und der Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt.

Beschluss:

In der anschließenden Abstimmung stimmt der Gemeinderat der Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen. Für die Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben nach § 68 GemO durch die Verbandsgemeinde soll dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie den sonstigen Anordnungsberechtigten ebenfalls Entlastung erteilt werden.

Beschluss:

In der anschließenden Abstimmung stimmt der Gemeinderat dieser Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

10. Bericht des Revierleiters

Der Revierleiter Herr Gregor Nassen gibt einen Überblick über die aktuelle Situation bei der Waldbewirtschaftung. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus der Niederschrift beigefügten Anlage 2.

11. Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2025

Der Entwurf des Forstwirtschaftsplans 2025 liegt dem Gemeinderat zur Beratung vor. Er sieht Erträge von insgesamt 40.444,00 € und Aufwendungen von insgesamt 69.520,00 € vor. Somit beträgt im Jahr 2023 der erwartete Fehlbetrag -29.077,00 €. Es ist ein Einschlag von 343 fm Holz geplant.

Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Das Forstamt Dierdorf wird ermächtigt, im Rahmen der Forstwirtschaftspläne die notwendigen Unternehmerverträge abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

12. Mitteilungen und Beratung über die Investitionen der OG in 2025

In den Haushaltsplan 2025 sollen folgende Investitionen veranschlagt werden:

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Erneuerung des maroden Dachs des Hüttenturms

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Heizung Kita (nur wenn notwendig, Heizung ist 32 Jahre alt)

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Sanierung der Straße nach Hähnen

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Sanierung der Straße zur Malberghütte

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Sanierung von Rissen und Schadstellen an verschiedenen Gemeindestraßen (Unterhaltung)

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Ausbau der OD Frorath

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Planungskosten Wirtschaftsweg Schafstall

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Ankauf von Grundstücken

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3 Laptops für der Kita (EDV, Ergebnishaushalt)

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Budget für die Kinder und Seniorenarbeit für Feste und Veranstaltungen (Ergebnishaushalt)

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

13. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Sanierungsarbeiten für die Gemeindestraße von Hausen zum OT Stopperich

a) Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Hausen möchte die Gemeindestraße von Hausen zum OT Stopperich sanieren.

Im ersten Bauabschnitt ist geplant den gesamten Asphalt zu fräsen und neu herzustellen.

Der erste Bauabschnitt erstreckt sich von der K4 bis zur Abfahrt der Jakobus-Wirth-Straße.

Im zweiten Bauabschnitt sollen die Straßenmittelnähte durch eine Naht - Remix - Verfahren saniert werden und Teilbereiche, welche starke Schäden aufweisen oder großflächiger sind, gefräst und neu asphaltiert werden.

Dieser Bauabschnitt beginnt hinter der Abfahrt der Jakobus-Wirth-Straße und endet an der Straße in Stopperich.

Laut § 3 VOB/A wurde seitens der Verwaltung eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.

Insgesamt haben 6 Firmen die Unterlagen für die Abgabe des Angebotes erhalten. Zum Abgabetermin am 29.11.2024 lagen die Angebote von 2 Firmen fristgerecht vor.

Die Prüfung der Eignung der Bieter hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfolgte durch die Verwaltung und das Planungsbüro. Alle Angebote können gewertet werden.

Die Wertung der Angebote unter Berücksichtigung der Nachlässe, ergab nachfolgende Bieterreihenfolge:

Die Kostenschätzung beläuft sich auf brutto 191.284,17 €. Das günstigste Angebot ist 5,17 % unter der Kostenschätzung.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Sanierungsarbeiten mit einer Bruttosumme von 181.396,29 € an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma LM Straßensanierung GmbH Murseli & Söhne, Streitgierenweg 8, 56587 Straßenhaus zu vergeben. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über die in 2024 nicht benötigten Haushaltsmittel der Maßnahme Frorath.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

14. Information, Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung der Straße nach Hähnen und zur Malberghütte

14.1. Straßensanierungen Hähnen

a) Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Hausen plant für die Gemeinde Hähnen die Sanierung der Zufahrtsstraße.

Außerdem bestand die Überlegung der Sanierung der Zuwegung zur Malberghütte.

Zufahrtsstraße nach Hähnen:

Die zu sanierende Fläche beträgt bei der Zufahrtsstraße schätzungsweise 1600m²

Die Sanierungskosten schätzt die Verbandsgemeindeverwaltung auf ca. 140.000,00€

Sollte die Deckschicht abgefräst werden belaufen sich die Kosten auf ca. 170.000,00€

Zuwegung Malberghütte

Die zu sanierende Fläche beträgt bei der Zuwegung schätzungsweise 850m²

Die Sanierungskosten schätzt die Verbandsgemeindeverwaltung auf ca 70.000,00€

Ein abfräsen der Deckschicht empfiehlt die Verbandsgemeinde nicht.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Hausen beschließt die Straße nach Hähnen und die Zuwegung der Malberghütte zu sanieren und die Arbeiten auszuschreiben, sowie an den günstigsten Anbieter zu vergeben. Für die Straße nach Hähnen soll die Ausführung mit dem Abfräsen der Decke für 170.000 € genommen werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

15. Mitteilungen aus der Gemeinde, Beantwortung von Anfragen

Die Ortsbürgermeisterin Frau Boden macht Mitteilungen verschiedener Art und beantwortet die Fragen der Ratsmitglieder insbesondere zu folgenden Themen:

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Bauhof: neue Fenster und Tor sind eingebaut. Die zusätzlich angebrachten Fensterbänke sind eine Spende der ausführenden Firma

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Spielplatz Reuschenbach: Fallschutzmatten sind fertig verlegt und es wurde neu eingesät. Abschließend wird noch das neue Spielgerät aufgebaut.

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Das neue Buswartehäuschen an der Hausener Brücke ist fertiggestellt

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Das alte, teils brüchige Geländer am Sportplatz wurde entfernt

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Zwei neue Seniorenbänke im Bereich der Boulebahn wurden aufgestellt

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Kleinere Asphaltreparaturen können zukünftig durch den dafür geschulten Gemeindearbeiter Herr Over gemacht werden.

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Die Nachpflege am Malberg mit dem Freischneiden der Hänge ist abgeschlossen, 80% der Kosten wurden vom Naturpark Rhein Westerwald übernommen

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Die Arbeiten für die Verlegung des Glasfasernetzes im Ort ist weitgehend abgeschlossen. Es erfolgt nun das „Einblasen“ und die Herstellung der Hausanschlüsse.

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Ein 1. Kinderfest der Ortsgemeinde findet am 19.4.24 auf dem Sportplatz statt. Viele Vereine haben bereits ihre Mithilfe zugesichert. Ein erstes Planungstreffen findet am 15.1.25 statt.

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VG-Hochwasserschutzkonzept: Die Veranstaltung „2. Bürgerbeteiligung Hausen“ findet am 22.1.25 um 18.00 Uhr im DGH Hausen statt

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Die nächste Ratssitzung ist am 10.02.25

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St. Martin 2025 in Hausen ist am 14.11.2025

Die Ratsmitglieder stellen Fragen zu folgenden Themen:

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Entwässerung des Platzes am Sportlerheim: hier wurde das Ablaufrohr freigemacht.

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Kosten Ausbau Wirtschaftsweg Hausen/Schaafstall: bei einer Beteiligung der Nachbargemeinde an der Sanierung ist die mögliche Förderung von 55% um 10 % höher.

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Schlagloch K4 Reuschenbach: Die Vorsitzende informiert die Straßenmeisterei umgehend.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen schließt die Vorsitzende die Sitzung des Gemeinderates um 20.05 Uhr.