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RW-Direkt
Ausgabe 4/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Thalhausen am 09.12.2024

4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Es wird bekannt gegeben, dass vier Beschlüssen zur Nicht-Ausübung des Vorkaufrechtes gestattet wurden.

5. Forstwirtschaftsplan und Festsetzung der Brennholzpreise

Der Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2025 liegt den Ratsmitgliedern in Abdruck vor. Revierförster Frank Krause wird das Wort erteilt. Er erläutert die wesentlichen Positionen und beantwortet die Fragen der Ratsmitglieder.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 2025.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Danach wird über die Festsetzung der Brennholzpreise gesprochen.

Preise – Bürger Kirchspiel:

Laub Industrieholz  —  = € 50,00

Nadel Industrieholz  —  = € 34,00

Laubholz Schlagabraum  —  = € 25,00

Laubholz Scheitholz  —  = € 100,00

Nadelholz Scheitholz  —  = € 80,00

Die Ratsmitglieder diskutieren darüber, ob die Ortsgemeinde auch weiterhin das Scheitholz zum Verkauf anbietet. Für das Jahr 2025 wird es angeboten.

Der Gemeinderat beschießt mehrheitlich die Brennholzpreise 2025.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0

Der Ortsbürgermeister spricht das Thema „Anpflanzen von Weihnachtsbaumkulturen“ an. Der Revierförster spricht sich gegen eine Empfehlung aus. Das Thema wird nochmals im Gemeinderat besprochen.

6. Satzung der Ortsgemeinde Thalhausen über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung)

Der Ortsbürgermeister erteilt Frau Ira Born vom Fachbereich 2 – Finanzen – der VG Rengsdorf-Waldbreitbach das Wort. Diese gibt eine kurze Gesamtübersicht über die aktuelle Situation der Ortsgemeinde bezüglich der Hebesatzsatzung.

a) Sachverhalt:

Die Grundsteuer wird für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzt. Grundsätzlich gilt, ist der Hebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt, kann auch die jährlich zu erhebende Grundsteuer für die einzelnen Kalenderjahre dieses Zeitraums festgesetzt werden. Der Hebesatz ist für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den „Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge“ festzusetzen. Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum und zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung über den 01.01.2025 hinaus – erstmals seit dem 01.01.1964 – nicht gegeben ist.

Auf der Grundlage des § 16 Grundsteuergesetz (GrStG) findet auf den 01.01.2025 eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge statt (Hauptveranlagung 2025). Die in der Hauptveranlagung 2025 festgesetzten Steuermessbeträge gelten abweichend von § 16 Abs. 2 GrStG vorbehaltlich der §§ 17 bis 20 GrStG mit Wirkung von dem am 01.01.2025 beginnenden Kalenderjahr an. Der Beginn dieses Kalenderjahres ist der Hauptveranlagungszeitpunkt. Bescheide über die Hauptveranlagung können (bei Vorliegen der Hebesätze für diesen Zeitraum) auch schon vor dem Hauptveranlagungszeitpunkt erteilt werden.

Sofern die Haushaltssatzung nicht vor dem 01.01.2025 veröffentlicht wird/werden kann, wird seitens des GStB-RP empfohlen, die Realsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2025 mittels einer gesonderten Hebesatzsatzung festzusetzen und zu veröffentlichen. Die der Beschlussvorlage beiliegenden Satzung entspricht dem Satzungsmuster des GStB-RP.

Die Grundsteuerreform soll nach einem Appell des Bundes aufkommensneutral umgesetzt werden. Demnach soll eine Kommune 2025 nach dem neuen Recht etwa gleich viel Grundsteuer einnehmen wie 2024 nach dem alten Recht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Grundsteuer für den individuellen Steuerpflichtigen belastungsneutral sein muss. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Steuerzahlung aufgrund der neuen Grundsteuermessbeträge gegenüber dem alten Recht und der von den Kommunen festgelegten Hebesätze ändern. Dies ist die Konsequenz der Abkehr von den alten verfassungswidrigen Werten.

Auch wenn von verschiedenen Seiten immer wieder auf die Aufkommensneutralität hingewiesen wird, gibt es keine Pflicht zur aufkommensneutralen Festsetzung der Hebesätze, sondern es besteht vielmehr die Pflicht zum Haushaltsausgleich nach der Gemeindeordnung.

Nach den vorliegenden Messbescheiden (siehe Berechnung Anlage) müssten zum Zweck der Wahrung der Aufkommensneutralität folgende Hebesätze festgelegt werden:

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Das Grundsteueraufkommen auf Grundlage der neuen Hebesätze und der neuen Messbeträge des Jahres 2025 fließen erstmals in die Berechnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) für das Jahr 2026 und somit gleichzeitig erstmals in die Berechnung der Kreis-, Verbandsgemeinde- und sonstigen Umlagen 2026 ein.

In diese Berechnung für 2026 fließen das Steueraufkommen des 4. Quartals 2024 sowie der 1.-3. Quartale 2025 ein. Die Berechnung basiert aktuell noch auf den derzeitigen Nivellierungssätzen in Höhe von 345 % für die Grundsteuer A und 465 % für die Grundsteuer B. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob das Land Angleichungen vornimmt und die Nivellierungssätze Ende des Jahres 2025 rückwirkend zum 01.01.2025 erhöht.

Einnahmen die über dem Nivellierungssatz liegen verbleiben in voller Höhe bei der Gemeinde. Hebesätze, die unterhalb des Nivellierungssatzes liegen, führen dazu, dass den zu zahlenden Umlagen keine Einnahmen entgegenstehen. Die Gemeinde muss diese Umlagezahlungen dann durch andere Haushaltsmittel finanzieren.

Die Verwaltung geht derzeit von einer Erhöhung der Nivellierungssätze zum 01.01.2025 aus.

Vor dem Hintergrund, dass der Haushaltsausgleich immer schwieriger zu erreichen ist, empfiehlt die Verwaltung, die Hebesätze auf die ermittelten aufkommensneutralen Hebesätze, mind. jedoch auf Höhe der aktuell geltenden Nivellierungssätze, anzupassen.

Unabhängig von dieser Beschlussfassung ist eine Änderung der Steuerhebesätze im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens für den Haushalt 2025 noch möglich.

Dies hätte jedoch zur Folge, dass im Jahr 2025 mehrfach Steuerbescheide versendet werden müssten (einmal zur Wahrung der Fälligkeit 15.02. und ein weiteres Mal zur erneuten Festsetzung der Steuern mit den ggf. geänderten Hebesätzen).

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung).

Grundsteuer A  —  = 345 %

Grundsteuer B  —  = 465 %

Gewerbesteuer  —  = 400 %

Die Ratsmitglieder beschließen nach langer Diskussion, einstimmig über die Erhöhung der Hebesätze.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

7. Interessenbekundungsverfahren Windkraft; Beratung und Beschlussfassung über die Auswertung der eingegangenen Angebote

a) Sachverhalt:

Durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH erfolgte eine technische und wirtschaftliche Prüfung sowie eine Ertragsprognose der im Interessenbekundungsverfahren abgegebenen Angebote.

Unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkte ist die Fa. Energieversorgung Mittelrhein AG, Ludwig-Erhard-Straße 8, 56073 Koblenz der geeignetste Bieter der Projektierungsarbeiten.

Eine entsprechende Empfehlung wurde bereits in der Zweckverbandssitzung des „Kirchspiels Anhausen“ gefasst

Beschluss:

Beschlussvorschlag Zweckverband „Kirchspiel Anhausen“

Unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkte wird der Auftrag der Projektierungsarbeiten für die geplanten Windenergieanlagen des Zweckverbandes „Kirchspiel Anhausen“ an den geeignetsten Bieter die Fa. Energieversorgung Mittelrhein AG, Ludwig-Erhard-Straße 8, 56073 Koblenz vergeben.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag Ortsgemeinde Thalhausen

Unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkte wird der Auftrag der Projektierungsarbeiten für die geplanten Windenergieanlagen der Ortsgemeinde Thalhausen an den geeignetsten Bieter die Fa. Energieversorgung Mittelrhein AG, Ludwig-Erhard-Straße 8, 56073 Koblenz vergeben.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

8. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates

a) Sachverhalt:

Gem. § 37 GemO hat der Ortsgemeinderat mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder eine Geschäftsordnung zu beschließen, welche für die jeweilige Wahlzeit des Ortsgemeinderates Geltung erlangt.

Im Vergleich zur bisherigen Geschäftsordnung sind im neuen Entwurf einige Änderungen vorgenommen worden.

Insbesondere wurden § 2 um die Abs. 3 und 4 ergänzt, § 5 a, 7 Abs. 2 eingefügt und einige redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorgenommen:

Um der fortschreitenden Digitalisierung der Gremienarbeit durch Regelungen in der Geschäftsordnung besser Rechnung zu tragen, wurden die Absätze 3 und 4 in § 2 ergänzt. An einigen Stellen der Geschäftsordnung wurde dementsprechend das Wort „… elektronisch … “ ergänzt. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Digitalisierung werden die Sitzungsunterlagen ausschließlich in digitaler Form bereitgestellt.

Nach erfolgter Entfristung des in § 35 Abs. 3 GemO ermöglichten Verfahrens zur Willensbildung des Rates im Wege eines Umlaufverfahrens bzw. mittels einer Telefon- oder Videokonferenz (während Corona-Zeit wurde dieses Verfahren zunächst erprobt und befristet bis 31.03.2023) beinhaltet der neue § 5 a einen Lösungsvorschlag mit grundlegenden Bestimmungen zur Beratung und Beschlussfassungen in außergewöhnlichen Notsituationen.

§ 7 Abs. 2 soll die Ratsmitglieder zum sorgsamen Umgang und datenschutzrechtlich einwandfreiem Verhalten sensibilisieren.

Als Grundlage dient das vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz herausgegebene und mit dem Ministerium des Innern und für Sport (MdI) abgestimmte Muster der Geschäftsordnung.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Geschäftsordnung in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

9. Erweiterung der KiTa Rüscheid

a) Sachverhalt:

Um den Bedarf an zusätzlichen KiTa-Plätzen im Kirchspiel Anhausen zu decken soll die Kindertagesstätte Rüscheid um zwei Gruppenräume erweitert werden. Eine vorläufige Entwurfsplanung und dazugehörige Kostenschätzung in Höhe von 1,1 Mio. € zzgl. Kosten für die Gestaltung des Außengeländes wurden in der Sitzung des Zweckverbands am 04.06.2024 vorgestellt.

Die Planung der Maßnahme soll bis zur Einreichung des Förderantrages und des Bauantrages (Leistungsphase 4) durch den Fachbereich 3 der VG Verwaltung bearbeitet werden. Die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauüberwachung (Leistungsphasen 4-8) soll durch ein Planungsbüro erfolgen.

In der Verbandsversammlung vom 29.10.2024 wurde beschlossen die Verwaltung mit der Ausarbeitung der Planunterlagen und Einreichung des Förderantrages zu beauftragen.

Die Ratsmitglieder besprechen das Thema nochmals und beschließen mehrheitlich die Zustimmung zur Erweiterung der KiTa Rüscheid.

Beschluss:

Der Gemeinderat Thalhausen beschließt die Zustimmung zur Erweiterung der KiTa Rüscheid entsprechend der vorgelegten Planung, sowie des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 29.10.2024.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0

10. Strom und Gaslieferverträge 2025

a) Sachverhalt:

Die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde haben 2022 die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und der GT-Service GmbH die Ausschreibungen für die Lieferung von Strom und Gas für die Jahre 2023 bis 2025 durchzuführen.

Bei dieser Ausschreibung erhielt für die Ortsgemeinde Thalhausen, da hier Ökostrom gewünscht wurde, die EWR als wirtschaftlichster Anbieter den Zuschlag. Dieser Vertrag läuft über die gesamt Länge mit den gleichen Preisen.

Für die Gaslieferung erhielt die Süwag den Zuschlag. Der Vertrag mit der Süwag wurde zunächst für ein Jahr abgeschlossen, mit einer Verlängerungsoption, die die Lieferung zu neuen Konditionen für das Jahr 2025 ermöglicht. Bedingt durch die derzeit besondere Situation (extrem schwankende Rohstoffpreise) kann hier weiterhin die Versorgungssicherheit besonders berücksichtigt werden.

Die Verwaltung empfiehlt, die Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr zu marktüblichen Konditionen in Anspruch zu nehmen. Diesbezüglich hat die Verwaltung nunmehr Kontakt zur Süwag aufgenommen und anschließend ein entsprechendes aktuelles Angebot erhalten:

Neu 4,50 ct / kwh statt bisher 6,50 ct/kwh

Der Rechnungsbetrag wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt und abschließend um die zum Leistungszeitpunkt jeweils festgelegte Umsatzsteuer sowie Leitungsentgelte usw. erhöht. Anschließend soll wieder an der Sammelausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes für die Jahre 2026-2028 teilgenommen werden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Gaslieferverträge um ein Jahr zu verlängern.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

11. Zuwendungsantrag Ortsvereine

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass aktuell durch die Kirmesgesellschaft Thalhausen, ein Zuwendungsanfrage gestellt wurde. Die Kirmesgesellschaft möchte neben dem alten Feuerwehrhaus ein Carport als Materiallager errichten. Die Kosten betragen ca. € 3.000,00. Durch den Bau des Carports, steht dann der Raum an der MZH wieder zur Verfügung.

Es wird einstimmig beschlossen, den möglichen Zuwendungsbetrag in Höhe von € 2.000,00 der Kirmesgesellschaft Thalhausen zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

12. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. §94 GemO

Die Firma Castor Forst- und Gartengeräte eK hat Sachspenden in Höhe von € 467,23, für das diesjährige Brunnenfest gespendet. Diese wurde an die Kirmesgesellschaft weitergegeben. Es wird die Annahme der Spende vorgeschlagen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Annahme der Spende in Höhe von € 467,23 anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

13. Mitteilungen/Verschiedenes

Der Ortsbürgermeister informiert das am 25.09.2024 eine Besichtigung der Waldkindergartengruppe mit dem Kita-Ausschuss, Mitarbeiter der Verbandsgemeinde, Erziehern und Beigeordneten stattgefunden hat. Hier wurden notwendige Maßnahmen besprochen.

Die Kreisumlage für das Jahr 2024 wurde festgelegt und beträgt € 578.353,00.

Durch den Zweckverband Kirchspiel Anhausen wurde eine Stellungnahme zum geplanten Wasserschutzgebiet abgegeben.

Am 27.11.2024 fand eine Abnahme der Glasfaserarbeiten durch einen Mitarbeiter der Verbandsgemeinde – Fachbereich 3 -Tiefbau statt. Nach der Winterperiode werden die Bauabschnitte erneut begutachtet um eventuelle Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Bei der erneuten Abnahme im Frühjahr wird die Ortsgemeinde daran teilnehmen.

Herr Michael Kaul wurde am 21.11.2024 mit dem Ehrenamtspreis der Verbandsgemeinde ausgezeichnet.

Der Verkehrsspiegel Neuer Weg/ Mittelstraße wurde entwendet. Es wurde ein neuer Spiegel bestellt und soll in Kürze geliefert und installiert werden.

Am 01.02.2025 findet in Meinborn eine Schulung für Gemeinderatsmitglieder statt. Die Anmeldung muss bis zum 22.01.2024 erfolgen.

Es fand am 04.12.2024 ein Bedarfsplanungsgespräch (KiTa-Plätze) mit der Kreisverwaltung statt. Für die nächsten Jahre wird mit einem leichten Rückgang des Bedarfs ausgegangen.

Am 23.02.2025 finden die Neuwahlen des Bundestages statt.

Die Wahl des Verbandsbürgermeisters und des Landrats findet am 06.04.2025 statt.

Am 23.11.2024 fand die sehr erfolgreiche Veranstaltung „Kölsch trifft Schlager“ statt. Die Resonanz war durchweg positiv.

Die Seniorenfeier fand am 29.11.2024 statt, es gab über 90 Anmeldungen. Auch dies war eine sehr gelungene Veranstaltung.

Ein Ratsmitglied spricht den Zustand der Blumenbeete an. Hier sind weiterhin Beetpaten gesucht. Die Ortsgemeinde freut sich über positive Rückmeldungen.

Es besteht weiterhin Bedarf nach einem Gemeindearbeiter auf € 538,00-Basis.

Die Ortsgemeinde plant den Rückschnitt der Böschung Mittelstraße und die Bäume am Dorfplatz. Desweiteren wird über einen externen Anbieter bezüglich regelmäßiger Pflegeschnitte u. Arbeiten gesprochen.

Es wurde die Firma bezüglich der Reparatur der Eingangs- und Seiteneingangstür im DGH beauftragt.

Ein Ratsmitglied regt an, den Weg zwischen der Thalhauser- und Dörings-Mühle, durch eine spezielle Maschine fräsen und den Schotter neu verdichten zulassen.

Der schlechte Zustand der Kreisstraßen in der Ortslage wird angesprochen.

Der Ortsbürgermeister Florian Schäfer verabschiedet den ausgeschiedenen Ortsbürgermeister Herrn Rolf Kurz aus seinem Amt und dankt ihm für die zuverlässige Zusammenarbeit.

Die nächste Besprechung des Gemeinderates findet am 13.01.2024 statt.

Am 06.12.2024 fand eine Pflanzaktion der Energiegenossenschaft Kirchspiel Anhausen entlang des Burbaches statt.