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RW-Direkt
Ausgabe 4/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentliche Mitteilung der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Straßenhaus (Berichtigung von Flächenangaben)

In der Gemarkung Jahrsfeld wurden die amtliche Liegenschaftskarte und die Flächenangaben des Liegenschaftskatasters bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aufgrund einer neuerlichen Auswertung des Zahlennachweises von Amts wegen durch den Fortführungsnachweis SQ 00000903/2026 aktualisiert.

Flur

Flurstück

Lagebezeichnung

Fläche (alt)

in m²

Fläche (neu)

in m²

1

18

Hinter der Trift

1755

1782

1

19

Hinter der Trift

1555

1522

1

121/5

K 104

6687

6610

2

17/1

In der Dorfwiese

277

267

2

29/2

In der Dorfwiese

371

358

2

71/1

In der Heuwiese

292

280

2

85

Am Harderberg

2336

2376

2

91

Am Harderberg

4511

4573

2

122

Im Langen Stück

3233

3270

2

140

Vorm Langen Stück

990

1012

4

45/2

Bismarckstraße

2

0,4

4

57/2

Bismarckstraße

11

16

4

89/3

Unterdorfstraße 1

816

835

4

121/7

Bismarckstraße

57

52

5

59/8

Tulpenweg 6

669

622

5

59/9

Gärtenstraße

80

127

5

86/9

Am Pfad

2

3

5

87/18

Rosenweg

61

52

5

89/8

Raiffeisenstraße 6

611

584

5

97/5

Raiffeisenstraße 18

2752

2811

5

129/8

Raiffeisenstraße 34

3352

3387

5

134/3

B 256, Raiffeisenstraße

11

14

5

223/11

In der Kaul

2393

2357

8

28

In der Jahrsbach

1571

1532

9

18

Unter der Hütte

168

160

9

23

Unter der Hütte

440

424

9

39/2

Unter der Hütte

386

398

9

82

Aubach

182

170

9

83/43

Unter der Hütte

433

455

9

84/43

Unter der Hütte

442

470

12

10/1

Zickelswies

2710

2666

12

11

In der Wand

221330

221700

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich mitgeteilt. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Die amtliche Liegenschaftskarte und der Fortführungsnachweis sind in der Zeit vom 07.02.2026 bis 06.03.2026 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Dienstort Westerburg, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg, Zimmer-Nr. 409 ausgelegt und können während der Dienststunden (Montag – Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr) eingesehen werden.

Es sind zwecks Einsichtnahme zwingend Terminvereinbarungen notwendig.

Der Inhalt der öffentlichen Mitteilung kann auch auf der Internetseite des Vermessungs- und Katasteramtes Westerwald-Taunus eingesehen werden.

Im Auftrag

gez. Thomas Müller, Vermessungsamtmann