Bebauungsplan „Solarpark Auf der Luh“
Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldbreitbach hat am 12.12.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Auf der Luh“ gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 29.08.2025 ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 01.09.2025 bis zum 02.10.2025 statt.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.08.2025 am Verfahren beteiligt.
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Planunterlagen, bestehend aus der Planurkunde, den textlichen Festsetzungen, einer Begründung, dem Umweltbericht, der FFH-Vorprüfung und der artenschutzrechtlichen Prüfung in der Zeit vom
02.02.2026 bis einschließlich zum 06.03.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 49, 56579 Rengsdorf, während der Dienststunden zur jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bei der vorgenannten Stelle informiert und Stellungnahmen vorgebracht werden.
| Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung: | |
| Montag bis Freitag | von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Montag bis Dienstag | von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des vorgenannten Auslegungszeitraums auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/Aktuelles&Mitteilungen/Bauleitplanung/) unter der Rubrik Ortsgemeinde Waldbreitbach zur Einsicht zur Verfügung. Ferner werden sie über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.
Im Rahmen der Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und können eingesehen werden:
| Verfasser und Art des Dokumentes | Inhalt |
| Umweltbericht als Teil der Begründung des Bebauungsplanes | Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange und Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Flora und Fauna, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, eine Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes, sowie die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen |
| FFH-Vorprüfung | Ermittlung Wirkfaktoren des Vorhabens; Prüfung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen auf Natura 2000-Gebiet |
| Artenschutzrechtliche Vorprüfung, Büro für Landschaftsökologie Dipl.-Biol. Dr. C. Mückschel vom 19.05.2025 | Artenschutzrechtliche Vorprüfung; ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Biotopkartierung, Schutzgebiete, FFH-Richtlinien; Ermittlung der Lebensraumstrukturen, Datenauswertung; Durchzuführende Maßnahmen |
| Behördliche Stellungnahme der Kreisverwaltung Neuwied mit Schreiben vom 30.09.2025 | Hinweis auf sparsamen Umgang mit Grund und Boden, Hinweis auf Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche, Schutz des Landschaftsbildes durch geeignete Maßnahmen |
| Behördliche Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau mit Schreiben vom 24.09.2025 | Hinweis auf Bergwerksfeld „Lazarus“, Hinweis auf möglichen Altbergbau in der Umgebung, Hinweis auf Eingriff in den Boden sowie auf den Baugrund |
| Behördliche Stellungnahme Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westerwald-Osteifel mit Schreiben vom 17.09.2025 | Hinweis auf keine weitere Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen für Kompensationsmaßnahmen |
| Behördliche Stellungnahme der Landwirtschaftskammer mit Schreiben vom 01.10.2025 | Hinweis auf Verlust an landwirtschaftlich genutzten Flächen; Hinweis auf EEG und LEP IV – flächenschonender Ausbau bevorzugt auf ertragsschwachen Flächen sowie bereits versiegelte Flächen |
| Stellungnahme Petent 1 mit Schreiben vom 03.09.2025 | Hinweis auf Veränderung des Landschaftsbildes |