1. Prüfung der Jahresrechnung und Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
a) Sachverhalt:
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt das älteste Ratsmitglied den Vorsitz im Verbandsgemeinderat.
Der Bürgermeister und die Beigeordneten nehmen an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet über das Ergebnis der vom Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsgemeinde durchgeführten Prüfung. Diese Prüfung hat am 24.08.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Rengsdorf stattgefunden. Der Ausschuss hat die Prüfung nach den Grundsätzen des § 112 Abs. 1 GemO stichprobenweise durchgeführt. Hierbei haben sich keine Feststellungen ergeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat deshalb folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 25; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
2. 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
a) Sachverhalt:
Der Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung ist erforderlich da für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke mit den drei Betriebszweigen Wasserwerk, Abwasserbeseitigungseinrichtung und Bäderbetrieb Nachtragswirtschaftspläne erstellt wurden und sich die Höhe der Kreditermächtigung verändert hat.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt den Ausschussmitgliedern vor.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 zu beschließen
Der Verbandsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 27; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
2.1. 1. Nachtragswirtschaftspläne 2023 der Verbandsgemeindewerke;Beratung und BeschlussfassungBetriebszweig Wasserwerk
a) Sachverhalt:
Der 1. Nachtragswirtschaftsplan Wasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2023 ist als Anlage beigefügt.
Die Umsatzerlöse erhöhen sich gegenüber dem „Stammplan“ um 568.000,00 €.
Ursächlich hierfür ist die beschlossene Tariferhöhung bei den laufenden Entgelten ab dem Wirtschaftsjahr 2023, die im Stammplan noch nicht berücksichtigt wurde.
Die aktivierten Eigenleistungen erhöhen sich auch aufgrund des leicht höheren Investitionsvolumens um 4.000,00 € auf 50.000,00 €. Der Ansatz für die Sonstigen betrieblichen Erträge bleibt unverändert bei 13.000,00 €.
Der Materialaufwand erhöht sich um 404.000,00 € auf 1.524.000,00 €.
Dies ist insbesondere dem Wasserfremdbezug durch gestiegene Entgelte (+ 153.000,00 €) und den bekanntlich enorm gestiegenen Stromkosten (+ 231.000,00) geschuldet.
Der Ansatz bei den Personalaufwendungen erhöht sich um insgesamt 19.000,00 €.
Der Planansatz für die Abschreibungen wird nach den Vorausberechnungen unverändert auf 913.000,00 € festgesetzt.
Das Wasserentnahmeentgelt wird um 2.000,00 € gegenüber dem Stammplan geringer ausfallen und auf 50.000,00 € neu festgesetzt.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen vermindern sich um insgesamt um 8.000,00 € auf 294.000,00 €.
Dies ist insbesondere auf die günstigeren Prüfungsaufwendungen für die Bilanzprüfung durch die Zusammenlegung der beiden Betriebsbereiche zurückzuführen.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge werden in 2023 nicht erwartet, sodass der Ansatz bei 0,00 € bleibt.
Die Zinsaufwendungen steigen aufgrund der Vorausberechnungen um 5.000,00 € auf 190.000,00 €.
Der Ansatz für Steuern bleibt mit 2.000,00 € unverändert.
Durch die Veränderungen bei den Erträgen und Aufwendungen des Erfolgsplanes, ergibt sich eine Ergebnisverbesserung gegenüber dem Stammplan um 154.000,00 €. Es verbleibt ein Jahresverlust von 192.000,00 €.
Der geplante Jahresverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Bei der Ermittlung des geplanten liquiditätswirksamen Ergebnisses wird ein Überschuss in Höhe von 114.000,00 € erwartet.
Im Vermögensplan ändern sich die Einnahmen und Ausgaben von bisher 2.619.000,00 € auf 3.092.000,00 €. Diese Veränderungen sind insbesondere den Kreditaufnahmen und Verbindlichkeiten geschuldet.
Im Investitionsplan belaufen sich die Planansätze auf nunmehr 1.807.000,00 €. Dies bedeutet einen Zugang gegenüber dem Stammplan in Höhe von 15.000,00 €.
Der 1. Nachtragswirtschaftsplan wird am Sitzungstag erläutert.
Beschluss:
Verwaltung und Werkleitung empfehlen dem 1. Nachtragswirtschaftsplan 2023 der Verbandsgemeindewerke Rengsdorf-Waldbreitbach für den Betriebszweig Wasserwerk zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 27; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
2.2. 1. Nachtragswirtschaftspläne 2023 der VerbandsgemeindewerkeBeratung und BeschlussfassungBetriebszweig Abwasserbeseitigungseinrichtung
a) Sachverhalt:
Der 1. Nachtragswirtschaftsplan Abwasserbeseitigungseinrichtung für das Wirtschaftsjahr 2023 ist als Anlage beigefügt.
Die Umsatzerlöse erhöhen sich gegenüber dem Stammplan um 750.000,00 € und werden auf 6.560.000,00 € neu festgesetzt.
Ursächlich hierfür ist die beschlossene Tariferhöhung bei den laufenden Entgelten ab dem Wirtschaftsjahr 2023, die im Stammplan noch nicht berücksichtigt wurde.
Im Einzelnen erhöhen sich insbesondere die Ansätze für die Mengengebühr um 127.000,00 €, dem wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser um 309.000,00 €, wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser um 984.000,00 €, während die Grundgebühr Schmutzwasser durch den Wegfall ab 2023 um 681.000,00 € reduziert wird.
Der Ansatz für die aktivierten Eigenleistungen bleibt unverändert bei 70.000,00 €.
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhen sich um 1.000,00 € und werden mit 75.000,00 € angesetzt.
Der Materialaufwand steigt per Saldo um 256.000,00 €. Ursächlich hierfür sind insbesondere die gestiegenen Kosten für den Strombezug (+ 266.000,00 €) während andere Aufwendungen in Summe um 10.000,00 € reduziert werden können.
Der Ansatz für den Personalaufwand bleibt unverändert bestehen.
Die Abschreibungen steigen um 79.000,00 € gegenüber dem „Stammplan“ und werden auf 2.720.000,00 € festgesetzt.
Die Abwasserabgabe, die an das Land Rheinland-Pfalz abzuführen ist, erhöht sich leicht um 3.000,00 € und wird auf 79.000,00 € neu festgesetzt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich um 1.000,00 € und werden auf 433.000,00 € festgelegt.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge werden in 2023 nicht erwartet, sodass der Ansatz in Höhe von 0,00 € bestehen bleibt.
Die Zinsaufwendungen steigen durch das ebenfalls ansteigende Zinsniveau um 18.000,00 € und werden auf 487.000,00 € neu festgesetzt.
Die Sonstigen Steuern bleiben mit 2.000,00 € vom Ansatz her unverändert.
Durch die Veränderungen bei den Erträgen und Aufwendungen des Erfolgsplanes, ergibt sich eine Ergebnisverbesserung gegenüber dem Stammplan von 394.000,00 €. Es wird ein geplanter Jahresgewinn 2023 von 140.000,00 € (Stammplan: Verlust 254.000,00 €) ausgewiesen.
Durch das prognostizierte Jahresergebnis würde ein liquiditätswirksamer Überschuss in Höhe von 383.000,00 € entstehen.
Im Vermögensplan ändern sich die Einnahmen und Ausgaben von bisher 8.079.000,00 € auf 7.432.000,00 €, was insbesondere auf Veränderungen bei den Verbindlichkeiten (Kreditaufnahme) und den Investitionen zurückzuführen ist.
Im Investitionsplan belaufen sich die Planansätze auf nunmehr 3.914.000,00 €, das einer Verminderung gegenüber dem Stammplan von 651.000,00 € entspricht. Ursache hierfür sind insbesondere zeitliche Verschiebungen der Bauausführung.
Der Nachtragswirtschaftsplan wird am Sitzungstag erläutert.
Beschluss:
Verwaltung und Werkleitung empfehlen dem 1. Nachtragswirtschaftsplan 2023 der Verbandsgemeindewerke Rengsdorf-Waldbreitbach für den Betriebszweig Abwasserbeseitigungseinrichtung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 27; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
2.3. 1. Nachtragswirtschaftspläne 2023 der Verbandsgemeindewerke;Beratung und BeschlussfassungBetriebszweig Bäderbetrieb
a) Sachverhalt:
Der 1. Nachtragswirtschaftsplan Bäderbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2023 ist als Anlage beigefügt.
Die Umsatzerlöse verringern sich gegenüber dem „Stammplan“ um 129.750,00 €.
Ursächlich hierfür sind insbesondere geringere prognostizierte Erlöse aus der Freibadsaison.
Aktivierte Eigenleistungen werden in 2023 voraussichtlich nicht anfallen.
Sonstige betriebliche Erträge sind ebenfalls nicht eingeplant.
Der Materialaufwand erhöht sich um 89.035 € auf 743.000,00 €.
Dies ist insbesondere den Energiekosten für Heizung (+ 48.000,00 €) und Strom (+ 18.335 €) geschuldet.
Der Ansatz bei den Personalaufwendungen erhöht sich nach den Vorausberechnungen um insgesamt 58.440,00 €. Mit eingerechnet ist neben den tariflichen Steigerungen auch unterjährig eine zusätzliche Stelle im Verwaltungsbereich.
Der Planansatz für die Abschreibungen wird nach den Vorausberechnungen unverändert gerundet auf 116.000,00 € festgesetzt.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich um insgesamt 61.305,00 € auf 125.000,00 €.
Dies ist insbesondere dem sonstigen Aufwand der Verwaltung (+ 16.505,00 €) und dem sonstigen Aufwand des Betriebes (+ 42.800,00 €) geschuldet.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge werden in 2023 nicht erwartet, sodass der Ansatz bei 0,00 € bleibt.
Die Zinsaufwendungen werden, da keine Kreditaufnahmen in 2023 vorgesehen sind, ebenfalls mit 0,00 € angesetzt.
Die Steuern bleiben mit 5.000,00 € unverändert.
Durch die Veränderungen bei den Erträgen und Aufwendungen des Erfolgsplanes, ergibt sich eine Ergebnisverschlechterung gegenüber dem Stammplan um 339.000,00 €. Es verbleibt ein Jahresverlust von 1.339.000,00 € (bisheriger Ansatz: 1.000.000,00 €).
Der geplante Jahresverlust wird durch Zahlungen des VG-Haushaltes an die Werke ausgeglichen.
Eine Spitzabrechnung erfolgt nach geprüftem Jahresabschluss 2023 in 2024.
Im Vermögensplan ändern sich die Einnahmen und Ausgaben von bisher 647.500,00 € auf 667.000,00 €. Diese Veränderung ist insbesondere der Umsatzsteuer und der Vorsteuer geschuldet.
Im Investitionsplan belaufen sich die Planansätze auf nunmehr 615.000,00 €. Der Ansatz wurde auf volle Tausend Euro gerundet.
Der 1. Nachtragswirtschaftsplan wird am Sitzungstag erläutert.
Beschluss:
Verwaltung und Werkleitung empfehlen dem 1. Nachtragswirtschaftsplan 2023 der Verbandsgemeindewerke Rengsdorf-Waldbreitbach für den Betriebszweig Bäderbetrieb zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 27, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
3. Kommunale Wärmeplanung
a) Sachverhalt:
Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung und Wärmenutzung bis zum Jahr 2040 für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz.
Auch der Wärmeschutzsektor ist für die Erreichung der Klimaschutzziele gleichermaßen von Bedeutung. Der Anteil der erneuerbaren Energien liegt aktuell bei der Bereitstellung bei nur rund 11 %, das meiste davon ist fossile Energie.
Die Dekarbonisierung (Umstellung einer Wirtschaftsweise, speziell der Energiewirtschaft, in Richtung eines niedrigeren Umsatzes von Kohlenstoff) des Wärmesektors ist ein anspruchsvolles Ziel, die kommunale Wärmeplanung ein wichtiges Instrument zu dessen Erreichung.
Durch das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung sollen die Länder bundesgesetzlich verpflichtet werden, eine Wärmeplanung auf ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die kommunale Wärmeplanung soll in einem rechtlich verbindlichen Wärmeplan münden, der aufgrund der formalen und inhaltlichen Anforderungen, die das Bundesgesetz vorgibt, erlassen wird.
Das Inkrafttreten des Gesetzes wird laut BMWK auf Bundesebene bis zum Ende des dritten Quartals 2023 angestrebt.
Ausgangspunkt für die Erstellung von Wärmeplänen bildet eine Bestandsanalyse, die z.B. die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmeversorgungsinfrastruktur umfasst.
Sie beinhaltet auch eine Energie und Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz).
Weiterhin wird eine Potentialanalyse zur Identifikation von Potentialen zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalt, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie, öffentliche Liegenschaften sowie lokale Potentiale erneuerbarer Energien und Abwärme erstellt.
Basierend auf der Potentialanalyse werden Szenarien entwickelt wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Beachtung der Versorgungskosten, aussehen soll.
Zum Schluss wird ein Maßnahmenkatalog mit Zeitplan erarbeitet. Zusätzlich müssen für zwei bis drei priorisierte Fokusgebiete räumlich verortete Umsetzungspläne erarbeitet werden.
Anschließend erfolgt eine Verstetigungsstrategie mit einem Controlling-Konzept.
Die Wärmeplanung ist als stetiger Prozess zu sehen, der nicht mit einem einmaligen Konzept abgeschlossen ist. Er bedarf fortwährender Abstimmung der kommunalen Akteur*innen der Wärme- und Stadtplanung.
Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben; bei Antragsstellung bis zum 31.12.2023 gilt ein erhöhter Zuschuss von 90 %.
Für finanzschwache Kommunen beträgt der Zuschuss 80% bei Antragstellung, bis zum 31.12.2023 gilt ein erhöhter Zuschuss von 100 %. Die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach wird voraussichtlich nicht als finanzschwach eingestuft.
Die förderfähigen Kosten für externe Dienstleister zur Planerstellung sind nicht gedeckelt.
Für die Endredaktion und Druck werden max. 5.000.- € anerkannt, für die Organisation und Durchführung max. 10.000.- € und i.d.R. bis zu 5.000.- € für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Die Kosten für einen externen Dienstleister, der den kommunalen Wärmeplan erstellt, variieren je nach Größe und Struktur der Kommune, Datenlage und Auftragsumfang.
Man geht momentan davon aus, dass die Gesamtkosten einer Wärmeplanung max. ca. 6 - 7 € pro Bürger betragen. Das wäre für die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (26.750 Einwohner) ein Betrag von ca. 160.500 € - 187.250 €.
Förderanträge können das ganze Jahr über bei der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Stresemannstraße 69, 10963 Berlin eingereicht werden.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, einen Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung zu fassen.
Der Verbandsgemeinderat fasst einen Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Ein entsprechender Förderantrag soll vor dem 31.12.2023 gestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 27; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
4. Einwohnerfragestunde
Seitens der Zuhörer erfolgen keine Anfragen.
5. Mitteilungen der Verwaltung
Der Vorsitzende informiert über folgende Angelegenheiten:
| - | Leader Antrag Gesundheitsmanagement |
| - | Gespräch Kitaleitungen und Fraktionen 04.10.2023 bzgl. Plattform Online Anmeldungen |
| - | Notfallvorsorgeplan |
| - | Unterkünfte für Asylsuchende und Flüchtlinge |
| - | Veranstaltung Windkraft Kreis Neuwied |
Ratsmitglied Birgit Haas hat Fragen zur Windkraft bzgl. Wirtschaftswege.
Viktor Schicker erkundigt sich nach dem Förderantrag „Fockenbachtal“ und der Bundesförderung Sanierung Wiedtalbad.