(Grabfeld-Nr.: I, II,III IV, Reihengräber, Diverse Wahlgräber)
Hiermit geben wir zur Kenntnis, dass die Ruhefristen bei den nachstehend aufgeführten Grabstätten abgelaufen sind:
Ablauf Ruhefrist der Reihengräber
Hermann Josef Müller
Martha Salomon
Rudolf Walter Reichert
Erich Hübert
Berta Jung
Alfred und Lore Diefenbach
Ablauf Nutzungszeit diverser Wahlgräber
Dorothea und Walter Runkel, Alfred und Anna Göller
Willi und Emmy Helene Mandt
Hilda und Ernst Melsbach
Helga Edith, Rudolf Anton und Anna Huber
Elisabeth und Hans Karl Möhring
Albert Kampf
Christian und Gertrude Schiele
Helene und Karl Friedrich Rieseberg
Klara und Ewald Zimmerman
Die Nutzungsberechtigten wurden, soweit möglich, bereits schriftlich informiert.
Die Räumung durch die Friedhofsverwaltung soll im Oktober 2024 ab der KW 43 erfolgen.
Wir verweisen auf § 22 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Melsbach und bitten die Angehörigen, falls die Räumung durch Sie selbst durchgeführt wird, die Grabmale (Gedenksteine, Einfassungen und sonstige Anlagen einschl. Fundamente) bis zum 18. Oktober 2024 vollständig zu entfernen, wobei wir darauf hinweisen, dass die Grabmale entsorgt werden müssen.
Die Räumung ist vorher mit Herrn Loose (0163/7130852) bzw. Herrn Klein (0171/4247704) abzuklären.
Sollten Grabstellen bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeräumt sein, erfolgt die Räumung auf Kosten der Verpflichteten durch die Friedhofsverwaltung. Die Grabmale gehen dann entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde Melsbach über.
Für die Räumung einer Reihengrabstätte werden 250,00 € und bei einer Wahlgrabstätte werden 500,00 € berechnet.
Dieser Betrag ist bis spätestens 18. Oktober 2024 unaufgefordert an die Verbandsgemeindekasse Rengsdorf-Waldbreitbach, IBAN: DE23 5745 0120 0004 0008 40 bei der Sparkasse Neuwied oder IBAN: DE60 5706 9238 0000 1024 53 bei der Raiba Neustadt eG, unter Angabe des Namens des/der Verstorbenen und der Haushaltsstelle 09 / 55312.44250 zu zahlen.