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RW-Direkt
Ausgabe 41/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschriftüber die 30. Sitzung des Ortsgemeinderates Roßbacham 11.09.2023

1. Beantwortung von Anfragen aus der Bürgerschaft (Einwohnerfragestunde nach § 16 a GemO); Dauer: max. 30 Minuten

Es gibt keine Fragen aus der Bürgerschaft.

2. Tourismusbeitrag

2.1. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages

a) Sachverhalt:

Tourismusbeitrag

Beratung und Beschlussfassung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Roßbach

a) Sachverhalt:

Rechtsgrundlage für die Erhebung und Festsetzung eines Tourismusbeitrages sind die §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz vom 20.06.1995 (GVBl S. 175) in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Roßbach vom 13.12.21

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat das bisherige Satzungsmuster über die Erhebung eines Tourismusbeitrages aktualisiert und überarbeitet. Geändert wurde Folgendes:

Dementsprechend wurde die Satzung der Ortsgemeinde Roßbach aktualisiert.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzung in der vorliegenden Fassung anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

2.2. Aktualisierung der Anlagen zu §3 Abs. 3 und 4 der Tourismusbeitragssatzung (Betriebsartentabelle) für die jeweiligen Erhebungsjahre

a) Sachverhalt:

Rechtsgrundlage für die Erhebung und Festsetzung eines Tourismusbeitrages sind die §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz vom 20.06.1995 (GVBl S. 175) in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Roßbach vom 13.12.2021.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat das bisherige Satzungsmuster über die Erhebung eines Tourismusbeitrages aktualisiert und dabei die Anlage zu §3 Abs. 3 TBS – Betriebsartentabelle geändert.

Dementsprechend wurde die Anlage zur Satzung der Ortsgemeinde Roßbach geändert und die Gewinnsätze (§ 3 Abs. 4 TBS) entsprechend der Mustersatzung über die Erhebung von Tourismusbeiträgen (inkl. einer Muster-Betriebsartentabelle) des Gemeindestädtebundes Rheinland-Pfalz angepasst.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt der Anlage zur Satzung in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

3. Beratung Investitionsprogramm 2024

Der Ortsbürgermeister stellt folgende Investitionen vor, die in das Investitionsprogramm 2024 mit aufgenommen werden sollen:

  • KiTa An- und Umbau
  • Erschließung „Auf’m Scheuerchens Kopf“
  • Maßnahme Straße am See
  • Kinderspielplatz Lache
  • Bushaltestelle Spreitchen
  • Sanierung Wiedhalle (50-jähriges Jubiläum in 2025)
  • Sanierung Straße im Sonnenhang
  • Sanierung Kolpingstraße
  • Fahrradbrücke Niederbuchenau
  • Planungskosten Seniorenkaffee ca. 5.000 EUR, diese Investition ist leaderfähig. Im Rat wird diskutiert, ob das Seniorenkaffee im alten Feuerwehrhaus stattfinden könnte.
  • Erschließung von Grundstücken Auf dem Löh/Baugebiet „Im Gräbenberg“
  • Alter Friedhof

4. Kommunaler Klimapakt des Landes Rheinland-Pfalz; Beratung und Beschlussfassung

a) Sachverhalt:

Am 29.11.2022 startete die Landesregierung zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden die Kommunale Klimaoffensive. Diese Klimaoffensive besteht aus 2 Teilen:

1.) dem Kommunalen Klimapakt (KKP)

2.) dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

Im hier behandelten TOP 4 wird über den Beitritt zu 1.) beraten und Beschluss gefasst. Die zu 2.) im KIPKI bereitgestellten Fördermittel werden zentral über die Verbandgemeinde verwaltet und verausgabt.

1. Kommunaler Klimapakt (KKP)

Dieser ist Gegenstand der aktuellen Beschlussvorlage. Die Teilnahme an diesem KKP ist für die Kommunen freiwillig und kostenfrei. Wenn eine Teilnahme gewünscht ist, wird neben dem Ratsbeschluss der Verbandsgemeinde auch ein Beitrittsbeschluss der jeweiligen Ortsgemeinde benötigt.

Der KKP stellt ein gegenseitiges Leistungsversprechen ohne Verpflichtungen dar:

Mit dem Beitritt zum KKP bekennt sich die jeweilige Kommune zu den Klimaschutzzielen des Landes und verpflichtet sich, ihre Anstrengungen im Hinblick darauf weiter zu verstärken und schrittweise weitergehende und über das Bisherige hinausgehende Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Klimawandelfolgen zu ergreifen.

Im Gegenzug erhält sie individuelle Beratung und Unterstützung z.B. bei der Förderantragstellung durch die Energieagentur (EA RLP) im Bereich Klimaschutz und durch das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen (KfK RLP) im Bereich Klimafolgenanpassung.

Perspektivisch sollen KKP-Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren.

Die im Anhang beigefügte Beitrittserklärung kann seit dem 01.03.2022 gebündelt über die Verbandsgemeindeverwaltung beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) RLP abgegeben werden. Die Beitrittserklärung zum KKP mit den Maßnahmen ist eine Selbstbindung ohne Sanktionsmechanismus. Mit ihrer Abgabe erfolgt automatisch der Beitritt zum KKP, ohne dass noch eine Annahme der Erklärung erfolgen muss.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Roßbach beschließt den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP)

des Landes Rheinland-Pfalz über die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

5. Informationen aus der Gemeinde, Beantwortung von Anfragen

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Am 16.07.2023 wurde das Kolpinghaus in Reifert feierlich eingeweiht, dabei wurde ein Gratulationsschreiben vom Landrat mit einer Geldspende von 50,- EUR durch den Kreisbeigeordneten Werner Wittlich in Vertretung von Landrat Hallerbach überreicht.

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Am 17.07.2023 fand ein Elternabend zum KiTa An- und Umbau statt. Der Innenausbau ist mittlerweile fortgeschritten, der Außenputz abgeschlossen. Arbeiten an der Außenanlage haben begonnen. Die Gruppenräume sollen ab November 2023 nutzbar sein, was durch das Ingenieurbüro JKL auch gewährleistet ist, jedoch müssen vor Inbetriebnahme noch verschiedene Testate vorliegen, so dass die Inbetriebnahme zum 01.01.2024 und spätestens zum 01.03.2024 möglich ist.

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Am 19.09.2023 findet im Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes ein Bürgerworkshop mit einem weiteren Baustein zu dem Thema „Land- und Forstwirtschaft“ statt.

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Es hat sich eine „Rentnergruppe“ gebildet, die im Sommer dieses Jahres ihre Arbeit aufgenommen hat. Ganz ungezwungen wird sich dabei einmal im Monat ein Projekt vorgenommen, wie zuletzt die Säuberung des Friedhofes und Anstreicherarbeiten an der Friedhofskapelle

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Es wurden auf dem neuen Friedhof noch einmal die sogenannten „Liegezeiten“ abgeglichen, um gegebenenfalls bei überschrittenen Liegezeiten, Grabstätte entfernen zu können.

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Die „Taschengeldbörse“ ist nun auch in Roßbach angelaufen. Die Koordination dazu übernimmt Elke Sesterhenn mit Frau Steinebach von der Verbandsgemeindeverwaltung.

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Der Ortsbürgermeister berichtet dem Rat, dass dringend Wohnraum für Flüchtlinge gesucht wird. Verbandsbürgermeister Breithausen appellierte in einem Schreiben an alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde, gegebenenfalls freien Wohnraum zur Verfügung zu stellen. In Roßbach sind aktuell 18 Flüchtlinge untergebracht. Weitere Flüchtlinge haben ihren Wohnraum selber angemietet und stehen nicht in der Betreuung der VG.

9. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil

Der Vorsitzende verkündet, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zwei Bauangelegenheiten beschlossen wurden.