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RW-Direkt
Ausgabe 41/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschriftüber die 22. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Thalhausenam 11.09.2023

4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Es wird bekannt gegeben, dass zwei Beschlüsse sowie zwei weitere Beschlüsse zur Nicht-Ausübung des Vorkaufsrechtes gestattet wurden.

5. Prüfung der Jahresrechnung und Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 der Ortsgemeinde Thalhausen

a) Sachverhalt:

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt das älteste Ratsmitglied Frau Gabriele Kurz den Vorsitz im Gemeinderat.

Der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten nehmen an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und nehmen im Zuhörerbereich Platz.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Carsten Schrader, berichtet über das Ergebnis der vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde durchgeführten Prüfung. Diese Prüfung hat am 06.07.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Rengsdorf stattgefunden. Der Ausschuss hat die Prüfung nach den Grundsätzen des § 112 Abs. 1 GemO stichprobenweise durchgeführt. Hierbei haben sich keine Feststellungen ergeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat deshalb folgende Beschlüsse gefasst:

Die Jahresrechnung 2022 mit Anhang und Rechenschaftsbericht sowie die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung, der Anlagenspiegel und die Verbindlichkeiten- und Forderungsübersicht werden festgestellt und der Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen. Für die Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben nach § 68 GemO durch die Verbandsgemeinde soll dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie den übrigen Anordnungsberechtigten ebenfalls Entlastung erteilt werden.

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2022 mit Anhang und Rechenschaftsbericht sowie die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung, der Anlagenspiegel und die Verbindlichkeiten- und Forderungsübersicht werden festgestellt und der Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt.

Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten wird Entlastung erteilt. Für die Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben nach § 68 GemO durch die Verbandsgemeinde wird dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie den übrigen Anordnungsberechtigten ebenfalls Entlastung erteilt.

Die Beschlussfassung hierzu erfolgt einstimmig.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Der Ortsbürgermeister Kurz übernimmt wieder den Vorsitz.

6. Kommunaler Klimapakt des Landes Rheinland-Pfalz; Beratung und Beschlussfassung

a) Sachverhalt:

Am 29.11.2022 startete die Landesregierung zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden die Kommunale Klimaoffensive. Diese Klimaoffensive besteht aus 2 Teilen:

1.) dem Kommunalen Klimapakt (KKP)

2.) dem Kommunalen Investitionsprogram Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

Im hier behandelten TOP 5 wird über den Beitritt zu 1.) beraten und ein Beschluss gefasst. Die zu 2.) im KIPKI bereitgestellten Fördermittel werden zentral über die Verbandgemeinde verwaltet und verausgabt.

1. Kommunaler Klimapakt (KKP)

Dieser ist Gegenstand der aktuellen Beschlussvorlage. Die Teilnahme an diesem KKP ist für

die Kommunen freiwillig und kostenfrei. Wenn eine Teilnahme gewünscht ist, wird neben dem Ratsbeschluss der Verbandsgemeinde auch ein Beitrittsbeschluss der jeweiligen Ortsgemeinde benötigt.

Der KKP stellt ein gegenseitiges Leistungsversprechen ohne Verpflichtungen dar:

Mit dem Beitritt zum KKP bekennt sich die jeweilige Kommune zu den Klimaschutzzielen des Landes und verpflichtet sich, ihre Anstrengungen im Hinblick darauf weiter zu verstärken und schrittweise weitergehende und über das Bisherige hinausgehende Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Klimawandelfolgen zu ergreifen.

Im Gegenzug erhält sie individuelle Beratung und Unterstützung z.B. bei der Förderantragstellung durch die Energieagentur (EA RLP) im Bereich Klimaschutz und durch das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen (KfK RLP) im Bereich Klimafolgenanpassung.

Perspektivisch sollen KKP-Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren.

Die im Anhang beigefügte Beitrittserklärung kann seit dem 01.03.2022 gebündelt über die Verbandsgemeindeverwaltung beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) RLP abgegeben werden. Die Beitrittserklärung zum KKP mit den Maßnahmen ist eine Selbstbindung ohne Sanktionsmechanismus. Mit ihrer Abgabe erfolgt automatisch der Beitritt zum KKP, ohne dass noch eine Annahme der Erklärung erfolgen muss.

Die Ratsmitglieder diskutieren über das Thema, unter anderem soll das Thema auch nochmal bei der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung angesprochen werden. Des Weiteren wird besprochen einen Ansprechpartner zu einem Ortstermin in Thalhausen einzuladen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Thalhausen beschließt den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP)

des Landes Rheinland-Pfalz über die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.

Die Beschlussfassung hierzu erfolgt einstimmig.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Die Gemeinderatssitzung wurde durch den Ortsbürgermeister unterbrochen. Nach der kurzen Unterbrechung geht es mit dem TOP 7 weiter.

7. Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Thalhausen

Bebauungsplan "Solarpark Thalhausen"Aufstellungsbeschluss

Die Ratsmitglieder Dirk und Volker Lemgen bekunden Eigeninteresse und nehmen im Zuschauerbereich Platz.

a) Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Thalhausen verfolgt das Ziel, den Bedarf und die Nachfrage an die Energieversorgung durch den Ausbau von Solarenergie sicherzustellen. Neben der im Kirchspiel Anhausen vorhandenen Energiegewinnung einer Biogasanlage und dem geplanten Ausbau von Windenergieanlagen, möchte die Ortsgemeinde Thalhausen mit der Ausweisung eines Sondergebietes für die Gewinnung von Solarenergie ihren Beitrag leisten. Bereits zu Beginn des Jahres hat eine Vorprüfung ergeben, dass die im Plan dargestellte Fläche aus landesplanerischer Sicht für eine solche Nutzung in Frage kommt. Die Realisierung der geplanten Anlage kann derzeit nur erfolgen, wenn die Ortsgemeinde hierfür einen Bebauungsplan aufstellt und dieser aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. Derzeit fehlt es noch an einer Ausweisung im Flächennutzungsplan. Unabhängig davon entscheidet die Ortsgemeinde im Rahmen Ihrer Planungshoheit ob und wann eine bauliche Entwicklung durchgeführt wird. Sofern der Gemeinderat die Notwendigkeit für den Ausbau der Solarenergie in Thalhausen erkennt, kann ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss nach § 2 Absatz 1 BauGB zeigt die Ortsgemeinde ihren Willen an, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. Nach positiven Beschluss wird zugleich die Verbandsgemeinde beauftragt, entsprechende vertragliche Regelungen für die Umsetzung einer solchen Maßnahme vorzubereiten. Insbesondere die Umsetzung und Kostentragung der am Verfahren Beteiligten sind zu ermitteln. Dazu zählt auch die entsprechende Vorbereitung eines Parallelverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Thalhausen“.

Die Beschlussfassung hierzu erfolgt mehrheitlich.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1

8. Erlass einer Satzung zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung (Satzung für ein besonderes Vorkaufsrechts) für das Plangebiet "Solarpark Thalhausen"Satzungsbeschluss

Die Ratsmitglieder Dirk und Volker Lemgen bekunden Eigeninteresse und nehmen im Zuschauerbereich Platz.

a) Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Thalhausen befindet sich bereits seit Beginn des Jahres in der Planung zur Entwicklung eines Solarpark in der Gemarkung Thalhausen. Nach Gesprächen mit möglichen Investoren wurde eine Fläche zur Nutzung vorgesehen und entsprechende Pläne entwickelt. Unter Tagesordnungspunkt 7 lag dem Gemeinderat der entsprechende Plan vom Juni 2023 zur Beratung und Beschlussfassung vor. Mit dem diesbezüglichen Aufstellungsbeschluss hat die Ortsgemeinde ihren Willen dargelegt, ob eine Entwicklung des Bereiches erfolgen soll. Zur Sicherung dieser Planung ist es aus der Sicht der Ortsgemeinde erforderlich die Inanspruchnahme der Grundstücke für die Planung zu generieren. Aus diesem Grund möchte die Ortsgemeinde eine Satzung für ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB erlassen. Mit dieser Satzung steht der Ortsgemeinde ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zu, die im Satzungsgebiet gelegen sind. Damit kann im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts geprüft werden, ob in einem Verkaufsfall die Flächen für die Nutzung im Solarpark bereitgestellt wird. Die Satzung umgrenzt das Plangebiet Solarpark Thalhausen. Der Satzungstext liegt dem Gemeinderat vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung (Satzung für ein besonderes Vorkaufsrechts) für das Plangebiet "Solarpark Thalhausen".

Die Beschlussfassung hierzu erfolgt mehrheitlich.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1

9. Informationen/Verschiedenes

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Es wird eine Einwohnerversammlung bezüglich des Themas Solarpark und Windkraft stattfinden. Es steht noch kein Termin fest.

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Die Ortsgemeinde Thalhausen wird die Kirmesgesellschaft bei der Kirmes/Brunnenfest 2023 mit einem kleinen finanziellen Beitrag unterstützen. De Weiteren stehen der Gemeindetraktor, die Stehtische und die Bierzeltgarnituren zur Verfügung.

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Der Auftrag für den Handlauf an der Treppe zum Sportplatz ist an die Firma Metall 201 erteilt.

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Der Ortsbürgermeister informiert über den Bericht in der Rhein-Zeitung bezüglich des Radweges Richtung Anhausen. Nach Rücksprache mit der VG, würden die Kosten bei einem Bau bei ca. € 450.000 liegen. Das Thema wird bei der nächsten Gemeinderatssitzung nochmal fortgesetzt.

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Ein Ratsmitglied fragt, wie lange es bis zum Baubeginn des Solarparks dauern würde. Der Baubeginn wäre ca. Anfang 2025.

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Bei der nächsten Gemeinderatssitzung wird ein Konzept zum Spielplatz von einem Gemeinderatsmitglied vorgestellt.

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Ein Ratsmitglied berichtet über die Idee eines digitalen Schaukastens am Burplatz. Er wird dazu Angebote bis zur nächsten GR-Sitzung einholen. Die Kosten liegen bei ca. € 5.000,00.

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Die Auswahltermine für die Waldbegehung mit unserem Revierförster Herrn Frank Krause, werden den Gemeinderatsmitgliedern per E-Mail mitgeteilt.

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Am 01.10.2023 findet am Waldkindergarten eine Feier bezüglich des 40 jährigen Bestehens des Ev. Kindergartens Anhausen statt.

11. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Es wird bekannt gegeben, dass ein weiterer Beschluss zur Ausübung des Vorkaufsrechtes gestattet wurde.