Öffentlicher Teil:
1. Wahl von zwei Wahlhelfer/innen
Für den Tagesordnungspunkt 4 müssen zwei Wahlhelfer bestimmt werden.
Vorgeschlagen werden Tanja Becker und Stefan Kursch.
Diesem Vorschlag wird zugestimmt.
2. Wahl einer/eines Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
Zur Wahl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin der Gemeinde Kurtscheid wird Frau Melanie Anhäuser vorgeschlagen.
Der Vorsitzende fordert die stimmberechtigten Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge einzeln zur Stimmabgabe auf. Hierfür wird den Ratsmitgliedern je einen Stimmzettel ausgehändigt.
Der Gemeinderat wählt, gemäß den kommunalrechtlichen Vorgaben, Frau Melanie Anhäuser mit 16 Ja-Stimmen von 16 abgegebenen Stimmen zur Ortsbürgermeisterin der Gemeinde Kurtscheid.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
3. Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Nach § 54 Abs. 2 GemO erfolgt die Ernennung des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin durch den noch im Amt befindlichen Vorgänger oder durch den allgemeinen Vertreter.
Ferdi Wittlich fertigt die Ernennungsurkunde aus, liest diese vor und überreicht sie Frau Anhäuser, die damit zur Ortsbürgermeisterin ernannt ist.
Frau Anhäuser wird vereidigt und ins Amt eingeführt.
Die Ortsbürgermeisterin übernimmt den Vorsitz und bedankt sich bei den Anwesenden.
4. Wahl einer/eines Ersten Beigeordneten
Da Frau Melanie Anhäuser vorher Erste Beigeordnete war und nun das Amt der Ortsbürgermeisterin wahrnimmt, muss der Rat einen neuen Ersten Beigeordneten/eine neue Erste Beigeordnete wählen.
Vorgeschlagen wird Ratsmitglied Mechthild Müller.
Der Gemeinderat wählt, gemäß den kommunalrechtlichen Vorgaben, Frau Mechthild Müller zur Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Kurtscheid.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
5. Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Die neu gewählte Beigeordnete erklärt, sie nehme die Wahl an.
Die Ortsbürgermeisterin überreicht anschließend Frau Müller die Ernennungsurkunde, vereidigt sie und führt sie ins Amt ein gemäß § 54 Abs. 1 S. 2 GemO.
6. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Als neues Ratsmitglied rückt Frau Elfriede Reuschenbach nach.
Sie muss gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) vor dem Amtseintritt, in öffentlicher Sitzung durch die Ortsbürgermeisterin per Handschlag verpflichtet werden.
Ortsbürgermeisterin Anhäuser informiert Frau Reuschenbach über ihre Rechte und Pflichten, insbesondere der Treue- und Schweigepflicht, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der GemO Rheinland-Pfalz. Anschließend wird das neue Ratsmitglied durch die Ortsbürgermeisterin per Handschlag im Namen der Ortsgemeinde Kurtscheid verpflichtet.
7. Änderung der Hauptsatzung; Beratung und Beschlussfassung
7.1. Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kurtscheid
Sachverhalt:
Gem. § 25 GemO haben die Ortsgemeinden eine Hauptsatzung zu erlassen. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates (= vorliegend Zustimmung von 9 Ratsmitgliedern).
Gegenüber der bisherigen Hauptsatzung sollen neben redaktionellen Anpassungen auch verschiedene inhaltliche Veränderungen vorgenommen werden.
Als Grundlage für den Satzungsentwurf dient auch das vom Gemeinde- und Städtebund herausgegebene aktuelle Satzungsmuster.
Zunächst soll geändert werden, dass die Homepage der Verbandsgemeinde zukünftig Bekanntmachungsorgan im Sinne der §§ 27 GemO, 7 ff GemO-DVO und 14 EGoVG für die nachfolgenden Ortsgemeinden und die VG ist. Dies gilt jedoch nur insoweit, wie das durch das EGovG zulässig ist. § 14 Abs. 3 EGovG schränkt diese Bekanntmachungsform dahingehend ein, dass Satzungen und ähnliche ortsrechtliche Veröffentlichungen nicht über die Homepage erfolgen können. Dies sollen daher weiterhin im Amtsblatt der Verbandsgemeinde RW erfolgen.
Aus Sicht der Verwaltung hat diese Änderung den Vorteil, dass die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach einerseits flexibler und zeitgerecht handeln können und andererseits dennoch das Amtsblatt für verpflichtende Bekanntmachungen (v.a. Satzungen) sowie wichtige Informationen für die Bürger erhalten bleibt.
Des Weiteren wird die Anzahl der Ausschussmitglieder und die Ausschussbezeichnungen in § 2 der Hauptsatzung angepasst.
Da die Hauptsatzung Bestimmungen über die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters und der Beigeordneten enthält (hier Aufwandsentschädigung der Beigeordneten, Sitzungsgelder für Beigeordnete), ruht gem. § 36 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 GemO das Stimmrecht des Vorsitzenden. Daher sind für den Satzungsbeschluss zwei Abstimmungen erforderlich. Zunächst ist ohne die Stimme des Vorsitzenden über die Bestimmungen, die die Aufwandsentschädigung betreffen abzustimmen, sodann über die restlichen grundsätzlichen Bestimmungen. Die getrennte Abstimmung wird in der Niederschrift gem. VV Nr. 3 zu § 25 festgehalten.
Beschluss:
1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Hauptsatzung in der vorgelegten Fassung (2 Abstimmungen wie im Sachverhalt erläutert).
Abstimmungsergebnis: unter Ausschluss der Vorsitzenden
einheitlich angenommen
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
2. Der Ortsgemeinderat beschließt, dass öffentliche Bekanntmachungen, soweit dies durch Rechtsvorschrift bestimmt ist, im Amtsblatt „RW-Direkt“ erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
8. Bildung der Ausschüsse; Wahl der Mitglieder und stellvertretende Mitglieder
8.1 Rechnungsprüfungsausschuss,
8.2 Bauausschuss
8.3 Ausschuss Dorfpflege, Kultur, Ökologie und Verkehr
8.4 Haushalts- und Finanzausschuss
8.5 Kindertagesstättenausschuss (lt. Zweckvereinbarung)
Sachverhalt:
Nach § 44 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) kann der Ortsgemeinderat für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden.
Alles Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse hat der Ortsgemeinderat zu bestimmen. Diese Bestimmungen werden in der Hauptsatzung getroffen.
Folgende Ausschüsse sind demnach zu bilden:
8.1 Rechnungsprüfungsausschuss (3 Mitglieder),
8.2 Bauausschuss (7 Mitglieder),
8.3 Ausschuss Dorfpflege, Kultur, Ökologie und Verkehr (9 Mitglieder),
8.4 Haushalts- und Finanzausschuss (7 Mitglieder),
8.5 Kindertagesstättenausschuss (lt. Zweckvereinbarung-3 Mitglieder)
Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden aufgrund von Vorschlägen der im Ortsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen gewählt (§ 45 Abs. 1 S.1 GemO). In den Ausschüssen muss sich das politische Stärkeverhältnis der im Rat vertretenen Fraktionen widerspiegeln.
Ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller im Rat vertretenen Fraktionen ist vorliegend zulässig und in der Praxis allgemein üblich.
Die Verwaltung schlägt dem Ortsgemeinderat vor, sich für die Wahl der Ausschüsse jeweils auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag zu verständigen, über den dann gemeinsam abgestimmt werden kann.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.
Auf der Grundlage des gemeinsamen Wahlvorschlags werden die nachfolgend aufgeführten
Personen in die jeweiligen Ausschüsse gewählt.
Rechnungsprüfungsausschuss
Hier werden vorgeschlagen:
Petra Schäfer, stellv. Frank Wittlich
Angelika Wittlich, stellv. Reinhard Buhr
Elfi Reuschenbach, stellv. Dana Pautsch
Haushalts- und Finanzausschuss
Hier werden vorgeschlagen:
Frank Wittlich, stellv. Petra Schäfer
Martin Schäfer, stellv. Tanja Becker
Sonja Schäfer, stellv. Josi Blanke
Klaus Weingarten, stellv. Dana Pautsch
Reinhard Buhr, stellv. Angelika Wittlich
Matthias Henke, stellv. Stefan Stockhausen
Ralf Ohlig, stellv. Thomas Gersthahn
Bauausschuss
Hier werden vorgeschlagen:
Martin Prangenberg, stellv. Christina Marquardt
Tanja Becker, stellv. Kerstin Schönenbach
Klaus Rams, stellv. Martin Schäfer
Klaus Weingarten, stellv. Andreas Gersthahn
Stefan Kursch, stellv. Reinhard Buhr
Jean Thran, stellv. Stefan Stockhausen
Thomas Gersthahn, stellv. Matthias Henke
Ausschuss für Dorfpflege, Kultur und Ökologie
Hier werden vorgeschlagen:
Kerstin Schönenbach, stellv. Martin Schäfer
Klaus Rams, stellv. Frank Wittlich
Christoph Hartmann, stellv. Uli Weingarten
Andrea Weingarten, stellv. Marcus Meffert
Reinhard Buhr, stellv. Elfi Reuschenbach
Andreas Gersthahn, stellv. Klaus Weingarten
Dana Pautsch, stellv. Stefan Kursch
Norbert Becker, stellv. Ralf Ohlig
Stefan Stockhausen, stellv. Sandra Gubajadulin
Kindertagesstättenausschuss
Hier werden vorgeschlagen:
Petra Schäfer, stellv. Tanja Becker
Angelika Wittlich, stellv. Stefan Kursch
Beschluss:
1. Die Wahl erfolgt jeweils für jeden Ausschuss en bloc und per Akklamation (offene Abstimmung).
2. Auf der Grundlage des gemeinsamen Wahlvorschlags werden die in der Anlage aufgeführten Personen in die jeweiligen Ausschüsse gewählt (Die Abstimmung erfolgt jeweils einzeln für jeden Ausschuss en bloc lt. Anlage).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
9. Wahl von Mitgliedern in die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Waldbreitbach
Vorgeschlagen werden Melanie Anhäuser („geborenes Mitglied“ als Ortsbürgermeisterin) und Horst Ewenz (gewähltes Mitglied als 2. Ortsbeigeordneter).
Der Rat wählt Horst Ewenz und Melanie Anhäuser in die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Waldbreitbach.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltung: 0
10. Wahl eines Umlegungsausschusses für das Baugebiet "Aufm Scheid"
Die Ratsmitglieder Horst Ewenz, Petra Schäfer, Martin Schäfer und Andreas Gersthahn sind befangen gemäß § 22GemO und nehmen im Zuhörerbereich Platz.
10.1. Bildung eines Umlegungsausschusses
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Kurtscheid beabsichtigt die Durchführung eines Umlegungsverfahrens zur Realisierung des derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Aufm Scheid“. Zur Durchführung des Verfahrens soll ein Umlegungsausschuss gebildet werden.
Der Gemeinderat Kurtscheid bildet einen Umlegungsausschuss nach § 46 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Umlegungsausschussverordnung (UAVO) vom 27. Juni 2007 und wählt fünf Mitglieder und stellvertretende Mitglieder in den Ausschuss:
a) Vorsitzendes Mitglied und stellvertretendes vorsitzendes Mitglied nach § 3 Abs. 2 UAVO
| 1 a) | Frau Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim, Vermessungsdirektorin |
|
| Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus |
|
| als vorsitzendes Mitglied |
| 1 b) | Herr Christian Klemm, Vermessungsrat |
|
| Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus |
|
| als stellvertretendes vorsitzendes Mitglied |
b) die ehrenamtlichen Mitglieder und stellvertretenden ehrenamtlichen Mitglieder nach § 3 Abs. 3 UAVO
| 2 a) | Herr Ulf Krämer |
|
| als Mitglied mit Erfahrung in der Bewertung von Grundstücken |
| 2 b) | Herr Jürgen Frey |
|
| als stellvertretendes Mitglied mit Erfahrung in der Bewertung von Grundstücken |
| 3 a) | Herr Jürgen Schmidt, Notar |
|
| Jürgen Schmidt und Dr. iur. Hubert Kögler, Heddesdorfer Straße 3, 56564 Neuwied |
|
| als Mitglied mit der Befähigung für den Zugang zum vierten Einstiegsamt der Laufbahn Verwaltung und Finanzen |
| 3 b) | Herr Martin Jung, leitender staatlicher Beamter |
|
| Kreisverwaltung Neuwied |
|
| als stellvertretendes Mitglied mit der Befähigung für den Zugang zum vierten Einstiegsamt der Laufbahn Verwaltung und Finanzen |
| 4 a) | Herr Reinhard Buhr |
|
| als Mitglied, das zum Gemeinderat wählbar ist; es soll dem Gemeinderat angehören. |
| 4 b) | Frau Angelika Wittlich |
|
| als stellvertretendes Mitglied, das zum Gemeinderat wählbar ist; es soll dem Gemeinderat angehören. |
| 5 a) | Frau Tanja Becker |
|
| als Mitglied, das zum Gemeinderat wählbar ist; es soll dem Gemeinderat angehören. |
| 5 b) | Herr Frank Wittlich |
|
| als stellvertretendes Mitglied, das zum Gemeinderat wählbar ist; es soll dem Gemeinderat angehören. |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Umlegungsausschuss wie oben benannt zu besetzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
10.2. Anordnung der Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGBBeschluss:
Sachverhalt:
Weiterhin muss der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kurtscheid die Durchführung des Umlegungsverfahrens beschließen.
Dazu sind folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Auf Grund des § 46 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird die Umlegung „Aufm Scheid“ angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltung: 1
2. Die Umlegungsbefugnis wird auf den Umlegungsausschuss der Gemeinde Kurtscheid übertragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltung: 0
10.3. Übernahme von Abfindungsansprüchen
Sachverhalt:
Gemäß § 7 UAVO erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder des Umlegungsausschusses für ihre Tätigkeit eine Entschädigung.
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kurtscheid sieht unter § 6 eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 15,00 € vor.
Den ehrenamtlichen Mitgliedern des Umlegungsausschusses werden die Fahrkosten für die zur Sitzung notwendige Reise vom Wohnort bzw. Dienstort zum Ort der Sitzung und für die Rückreise nach den §§ 6 i.V.m. der LVO zu § 6 des Landesreisekostengesetzes erstattet.
Hiernach beträgt die Wegstreckenentschädigung 35 Cent je Kilometer.
Beschluss:
Im Rahmen der Abwicklung des Umlegungsverfahrens „Aufm Scheid“ wird die Gemeinde Abfindungsansprüche der ehrenamtlichen Mitglieder übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
11. Mitteilungen / Verschiedenes
| - | Ab heute beginnen die Vorbereitungen zur Montage der PV-Anlage auf der Kita Kunterbunt Kurtscheid-Ehlscheid durch die Firma Grüber aus Waldbreitbach. |
| - | Die Gemeinde Kurtscheid hat den Gebührenbescheid über das Niederschlagswasser für das Wirtschaftsjahr 2024 für Straßen, Gehweg und plätze erhalten. Es wird ein Betrag von 27.418,34€ für eine Fläche von 44.223,13 m² fällig. Der Preis beträgt 0,62€ je m². |
| - | Der Naturpark Rhein-Westerwald informiert über die in 2024 bezuschussten Projekte und alle Tätigkeiten. Sollten für das kommende Jahr Maßnahmen von den Gemeinden beantragt werden, müsse sehr bald die Anträge dazu über die Verwaltung formuliert werden. |
| - | Der Gemeinde und Städtebund und das Innenministerium laden zu einer Informationsveranstaltung „Rahmenbedingungen und Sicherheit im kommunalen Ehrenamt“ am 24.09.2024 um 17 Uhr digital ein. |
| - | Der Verbandsgemeinderat hat eine Satzung zur Einrichtung einer Jugendvertretung in der VG erstellt. Junge Leute zwischen 14-21 Jahren, die Interesse haben in der Jugendvertretung mitzumachen, können sich bei Leonie.Scharenberg@vg-rw.de melden. |
| - | DieJugendherbergen.de werben um finanzielle Unterstützung durch die Gemeinden. |
| - | Die VG-Werke fragen an, ob in den Gemeinden für 2025 Investitionen im Bereich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vorgesehen sind. Dies sollte dann bis zum 04.10.2024 an die Werke gemeldet werden. |
| - | Für den Ehrenamtspreis 2024 bittet die Verwaltung um Vorschläge. Die Gemeinde Kurtscheid hat im Jahr 2023 schon über einen Vorschlag beraten. Der Rat berät sich ausführlich, fragen werden beantwortet. |
| - | Bei der nächsten Sitzung sollen über Mittel abgestimmt werden, die noch aus dem Jahr 2023 in 2024 übertragen werden müssen oder abgesetzt werden können, damit der Jahresabschluss 2023 gefertigt werden kann. |
| - | Das DLR kommt in der Ortsgemeinde gut voran. |
| - | Genauere Termin zum Stand der Glasfaser liegt der Ortsgemeinde nicht vor. Die Ortsbürgermeisterin wird sich an den Ansprechpartner wenden um mögliche Informationen zu bekommen. |
12. Einwohnerfragestunde
Es wird gefragt, welche Informationen nach dem Beschluss aus dem TOP 7 künftig über die Homepage der Verbandsgemeinde bekanntgegeben werden.
Niederschriften über die Sitzungen und sonstige Bekanntmachungen werden weiterhin auch im Amtsblatt RW-Direkt veröffentlicht.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass nach einem Update des Rats- und Bürgerinformationssystems es nicht mehr eindeutig zu sehen ist, wenn ein Protokoll eingestellt wurde. Die Information wird an die Verwaltung weitergegeben.
15. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Es wurden über diverse Grundstücksangelegenheiten abgestimmt und über verschiedene Sachstände informiert.
- Ende öffentlicher Teil -