Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Straßenhaus
Bebauungsplan „Nordtangente“
Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Straßenhaus hat am 20.09.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nordtangente“ gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 24.03.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet umfasst die in dem beigefügten Plan mit einer gestrichelten schwarzen Linie umgrenzten Bauflächen, Straßen-/Grün-/Pflanzflächen und Flächen für die Ableitung von Oberflächenwasser. Der Bebauungsplanbereich liegt südlich der Erweiterung des Gewerbegebiet Ost, östlich des Gewerbegebietes Ost (1. und 2. Änderung) und nördlich des Plangebietes Auf dem Gleichen.
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planurkunde, den textlichen Festsetzungen mit Hinweisen, der Begründung mit Umweltbericht, der artenschutzrechtlichen Vorprüfung und einer Eingriffsbilanzierung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
21.10.2024 bis einschließlich zum 25.11.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, 56579 Rengsdorf, während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegt. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bei der vorgenannten Stelle informiert und Stellungnahmen vorgebracht werden. Ferner können während dieses Zeitraums Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung:
| Montag bis Freitag | von | 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Montag bis Dienstag | von | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | von | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Die Inhalte dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/vg_rw/Aktuelles/Bauleitplanung/) unter der Rubrik Ortsgemeinde Straßenhaus zur Einsicht zur Verfügung. Ferner wird die Bekanntmachung über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.
Im Rahmen der Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und können eingesehen werden:
| Verfasser und Art des Dokumentes | Inhalt |
| Umweltbericht als Teil der Begründung des Bebauungsplanes sowie Eingriffsbilanzierung | Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange und Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/Biotope und Tiere, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation der nachteiligen Auswirkungen der Planung auf die genannten Schutzgüter; Bilanz über den erfolgten Eingriff. |
| Artenschutzrechtliche Vorprüfung des Büros für Landschaftsökologie vom 24.01.2024. | Einordnung des Konfliktraumes, Beurteilung der artenschutzrechtlichen Belange, Feststellung der Lebensraumstrukturen, Beurteilung der Vogelarten, Fledermäuse und sonstigen Säugetieren, Amphibien, Reptilien und Insekten. |
| Behördliche Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft mit Schreiben vom 04.06.2024 | Hinweis auf Niederschlagswasserbeseitigung; Hinweis zu Starkregen, Durchführung von Bodenuntersuchungen. |
| Behördliche Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Rengsdorf-Waldbreitbach mit Schreiben vom 06.06.2024 | Schmutz- und Oberflächenwasserbeseitigung, Wasserdargebot, Hinweis über den Umgang mit Außengebietswasser. |
| Behördliche Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau mit Schreiben vom 29.05.2024 | Hinweis auf Bergbau/Altbergbau, Hinweis auf Eingriff in den Boden sowie auf den Bodenschutz, Hinweis zum Geologiedatengesetz. |
| Behördliche Stellungnahme der Kreisverwaltung Neuwied mit Schreiben vom 23.05.2024 | Hinweis zur Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens, Verlust von Landwirtschaftsflächen, Hinweis zum Hochwasserschutz. |
| Behördliche Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe mit Schreiben vom 25.04.2024 | Hinweise zur Durchführung von Maßnahmen im Boden. |