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RW-Direkt
Ausgabe 41/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Straßenhaus

Bebauungsplan „Nordtangente“

Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Straßenhaus hat am 20.09.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nordtangente“ gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 24.03.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet umfasst die in dem beigefügten Plan mit einer gestrichelten schwarzen Linie umgrenzten Bauflächen, Straßen-/Grün-/Pflanzflächen und Flächen für die Ableitung von Oberflächenwasser. Der Bebauungsplanbereich liegt südlich der Erweiterung des Gewerbegebiet Ost, östlich des Gewerbegebietes Ost (1. und 2. Änderung) und nördlich des Plangebietes Auf dem Gleichen.

Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planurkunde, den textlichen Festsetzungen mit Hinweisen, der Begründung mit Umweltbericht, der artenschutzrechtlichen Vorprüfung und einer Eingriffsbilanzierung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

21.10.2024 bis einschließlich zum 25.11.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, 56579 Rengsdorf, während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegt. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bei der vorgenannten Stelle informiert und Stellungnahmen vorgebracht werden. Ferner können während dieses Zeitraums Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung:

Montag bis Freitag

von

07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Dienstag

von

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag

von

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Die Inhalte dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/vg_rw/Aktuelles/Bauleitplanung/) unter der Rubrik Ortsgemeinde Straßenhaus zur Einsicht zur Verfügung. Ferner wird die Bekanntmachung über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.

Im Rahmen der Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und können eingesehen werden:

56587 Straßenhaus, 07.10.2024
Ortsgemeinde Straßenhaus
Drees, Ortsbürgermeister