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RW-Direkt
Ausgabe 42/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

Gemäß Art. 1 Nr. 6 des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (LGVDiBakE) in Verbindung mit § 97 Gemeindeordnung (GemO) teilen wir mit, dass der

Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung in der Sitzung am 03.11.2025 vorgelegt wird.

In der Zeit vom 20.10.2025 bis 03.11.2025 liegt der o.a. Entwurf während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstr. 32-34, Fachbereich 2 -Finanzen-, Rengsdorf, aus. Unter https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/gemeinden-infrastruktur/gemeinden/rengsdorf/ in der Kategorie Haushaltspläne, Dokument „Offener Haushalt 2025“ ist der Entwurf ebenfalls einzusehen.

Die Einwohner der o.a. Gemeinde haben die Möglichkeit der Einsichtnahme sowie Vorschläge zum o.a. Haushaltsentwurf bei der o.a. Stelle, einzureichen.

Rengsdorf, den 17.10.2025
Ortsgemeinde Rengsdorf
Dillenberger, Ortsbürgermeister