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RW-Direkt
Ausgabe 43/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Neuwied am 10.11.2024

Der Kreiswahlausschuss des Landkreises Neuwied hat in seiner Sitzung am 25.09.2024 die Dauer der Wahlhandlung und die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die am 10. November 2024 stattfindende Wahl zum Beirat für Migration und Integration des Landkreises Neuwied festgelegt bzw. beschlossen. Auf Grund des § 24 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 30 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung und §§ 7 und 8 der Satzung des Landkreises Neuwied über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration werden die Dauer der Wahlhandlung sowie die vom Kreiswahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt gemacht:

I.

Dauer der Wahlhandlung

Die Wahlhandlung dauert am 10. November 2024 von 10:00 bis 16:00 Uhr.

II.

Zugelassene Wahlvorschläge

Für die Wahl des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Neuwied wurden 21 Wahlvorschläge zugelassen. Alle vorgeschlagenen Personen sind Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Neuwied.

Neuwied, den 15.10.2024
Der Kreiswahlleiter