Bekanntmachung über die Wahlzeit, den Wahlraum und Stimmabgabe für die Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Neuwied
Am Sonntag, den 10. November 2024, findet die Wahl zum Beirat für Migration und Integration statt. Die Wahlhandlung dauert von 10 bis 16 Uhr.
Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. In der Wahlbenachrichtigung sind Stimmbezirk und Wahlraum angegeben. Für die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach gibt es einen einheitlichen Wahlraum in der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach (Rathaus), Westerwaldstr. 32-34, 56579 Rengsdorf. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und ein Identitätsnachweis bereitgehalten werden. Alternativ zur Wahlbenachrichtigung kann auch der Wahlschein vorgelegt werden.
Die Wahl zum Beirat für Migration und Integration wird auf der Grundlage zugelassener Wahlvorschläge nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.
Es wird ein amtlicher Stimmzettel hergestellt, auf dem alle Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt sind.
Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt:
| 1. | Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Mitglieder des Beirates für Migration und Integration zu wählen sind (10). Die Stimmabgabe ist insgesamt ungültig, wenn mehr als 10 Stimmen vergeben werden. |
| 2. | Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung der auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber, die sie wählen wollen. |
| 3. | Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel auch Bewerberinnen und Bewerber streichen. |
| 4. | Bis zur höchstzulässigen Stimmenzahl (10) können weitere wählbare Personen auf den Stimmzetteln eingetragen werden. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter der wählbaren Person vorzunehmen. |
Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine den Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben und legen in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet.
Wählerinnen und Wähler, die durch Briefwahl wählen wollen, können bis Freitag, den 8. November 2024, 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstr. 32-34, 56579 Rengsdorf einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.
Der Wahlbrief kann an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersandt oder dort abgegeben werden, er kann auch am Wahltag in dem angeebenen Wahlraum bis 16 Uhr beim Wahlvorstand abgegeben werden.
An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen auf ihn ausgestellten Wahlschein vorlegt. Wählen darf auch, wer am Wahltag seine Wahlberechtigung nachweisen kann. Der Nachweis erfolgt je nach Status durch Vorlage einer auf ihn lautende Meldebescheinigung, Einbürgerungsurkunde oder Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Der Wähler hat im Zweifel seine Identität nachzuweisen
Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Ein gesonderter Briefwahlvorstand wird nicht gebildet.