Öffentlicher Teil:
1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Durch den Umzug von Ratsmitglied Ursula Lachnit muss ein neues Ratsmitglied in den Ortsgemeinderat nachrücken. Frau Martina Hinden ist nach der Liste der Sitzzuteilung des Gemeinderates Ersatzperson und hat sich bereit erklärt, das Mandat als neues Ratsmitglied anzunehmen. Frau Hinden wird vom Ortsbürgermeister vereidigt und im Rat willkommen geheißen.
2. Kommunaler Klimapakt des Landes Rheinland-Pfalz; Beratung und Beschlussfassung
Am 29.11.2022 startete die Landesregierung zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden die Kommunale Klimaoffensive. Diese Klimaoffensive besteht aus 2 Teilen:
| 1.) | dem Kommunalen Klimapakt (KKP) |
| 2.) | dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) |
Im hier behandelten TOP 2 wird über den Beitritt zu 1.) beraten und Beschluss gefasst.
Die zu 2.) im KIPKI bereitgestellten Fördermittel werden zentral über die Verbandgemeinde verwaltet und verausgabt.
1. Kommunaler Klimapakt (KKP)
Dieser ist Gegenstand der aktuellen Beschlussvorlage. Die Teilnahme an diesem KKP ist für die Kommunen freiwillig und kostenfrei. Wenn eine Teilnahme gewünscht ist, wird neben dem Ratsbeschluss der Verbandsgemeinde auch ein Beitrittsbeschluss der jeweiligen Ortsgemeinde benötigt.
Der KKP stellt ein gegenseitiges Leistungsversprechen ohne Verpflichtungen dar: Mit dem Beitritt zum KKP bekennt sich die jeweilige Kommune zu den Klimaschutzzielen des Landes und verpflichtet sich, ihre Anstrengungen im Hinblick darauf weiter zu verstärken und schrittweise weitergehende und über das Bisherige hinausgehende Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Klimawandelfolgen zu ergreifen.
Im Gegenzug erhält sie individuelle Beratung und Unterstützung z.B. bei der Förderantragstellung durch die Energieagentur (EA RLP) im Bereich Klimaschutz und durch das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen (KfK RLP) im Bereich Klimafolgenanpassung.
Perspektivisch sollen KKP-Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren.
Die im Anhang beigefügte Beitrittserklärung kann seit dem 01.03.2022 gebündelt über die Verbandsgemeindeverwaltung beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) RLP abgegeben werden. Die Beitrittserklärung zum KKP mit den Maßnahmen ist eine Selbstbindung ohne Sanktionsmechanismus. Mit ihrer Abgabe erfolgt automatisch der Beitritt zum KKP, ohne dass noch eine Annahme der Erklärung erfolgen muss.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Rüscheid beschließt den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP)
des Landes Rheinland-Pfalz über die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1
3. Information und Sachstandsbericht Multifunktionsplatz
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Baustelle inzwischen eingerichtet ist und die Arbeiten begonnen haben. Der Mutterboden ist bereits abgeschoben, es erfolgen im Nachgang der Bodenaushub und der Einbau von Füllmaterial.
4. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Gemeindeordnung
Die Ortsgemeinde hat zwei Spenden erhalten:
| 1. | ehem. Frauenchor Frohsinn (gespendet für ortsansässige Vereine/Brauchtumspflege) i.H.v. 1.189,65 € |
| 2. | Spendensammlung für die Tombola zum Dorffest i.H.v. 543,00 € |
Der Rat beschließt, die beiden Spenden anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
5. Information/Verschiedenes
Der Vorsitzende schlägt vor, auch in diesem Jahr keine Sammlung von Spenden für die Kriegsgräberfürsorge durchzuführen und stattdessen direkt einen Fixbetrag von 350,00 € zu spenden. Sollten Bürgerinnen und Bürger gerne zusätzlich Spenden wollen können dies bei Ratsmitglied Martina Hinden tun. Dort wird eine Spendendose aufgestellt.
Die Deutsche Glasfaser AG wird ab März 2024 mit dem Ausbau des Glasfasernetzes in Rüscheid beginnen und hat im Vorfeld als Standort für den Zentralverteiler (Kollektor) „Wissegods Eck“ (Talstraße Ecke Bismarckstraße) vorgeschlagen.
Nach der Auflösung des „Frauchenchor Frohsinn“ hat der Verein sein Guthaben i.H.v. 1.189,65 € der Ortsgemeinde Rüscheid gespendet mit dem Wunsch, das Geld den ortsansässigen Vereinen zukommen zu lassen. Die Ortsgemeinde stockt den Betrag um 10,35 € auf, so dass insgesamt 1.200,00 € an folgende Vereine (je 200,00 €) weitergeleitet werden:
Die Einnahmen vom Dorffest werden wie folgt ausgegeben:
Der Tennis-Club Kirchspiel Anhausen e.V. hat die Ortsgemeinde um eine Spende für die Kosten der Platzpflege gebeten. Diesbezüglich sind sich die Ratsmitglieder einig, dass eine klare Regelung über die Höhe von Zuschüssen an Vereine im Kirchspiel getroffen werden muss, wünschenswert wäre eine einheitliche Regelung aller Kirchspielsgemeinden.
6. Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Einwohner haben keine Fragen.
9. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Die Ortsgemeinde wird in einem Fall das Vorkaufsrecht nicht ausüben. Weiterhin erwägt der Gemeinderat den Ankauf eines Grundstückes. Der Pachtpreis wird angehoben.