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RW-Direkt
Ausgabe 45/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ortsgemeinderates Datzeroth am 08.10.2024

Öffentlicher Teil:

1. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Anfragen von Einwohnern gestellt.

2. Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Datzeroth

a) Sachverhalt:

Gem. § 25 GemO haben die Ortsgemeinden eine Hauptsatzung zu erlassen. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates (= vorliegend Zustimmung von 5 Ratsmitgliedern).

Gegenüber der bisherigen Hauptsatzung sollen neben redaktionellen Anpassungen auch verschiedene inhaltliche Veränderungen vorgenommen werden.

Als Grundlage für den Satzungsentwurf dient auch das vom Gemeinde- und Städtebund herausgegebene aktuelle Satzungsmuster.

Zunächst soll geändert werden, dass die Homepage der Verbandsgemeinde zukünftig Bekanntmachungsorgan im Sinne der §§ 27 GemO, 7 ff GemO-DVO und 14 EGoVG für die nachfolgenden Ortsgemeinden und die VG ist. Dies gilt jedoch nur insoweit, wie das durch das EGovG zulässig ist. § 14 Abs. 3 EGovG schränkt diese Bekanntmachungsform dahingehend ein, dass Satzungen und ähnliche ortsrechtliche Veröffentlichungen nicht über die Homepage erfolgen können. Dies sollen daher weiterhin im Amtsblatt der Verbandsgemeinde RW erfolgen.

Aus Sicht der Verwaltung hat diese Änderung den Vorteil, dass die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach einerseits flexibler und zeitgerecht handeln können und andererseits dennoch das Amtsblatt für verpflichtende Bekanntmachungen (v.a. Satzungen) sowie wichtige Informationen für die Bürger erhalten bleibt.

Da die Hauptsatzung Bestimmungen über die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters und der Beigeordneten enthält (hier Aufwandsentschädigung der Beigeordneten, Sitzungsgelder für Beigeordnete), ruht gem. § 36 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 GemO das Stimmrecht des Vorsitzenden. Daher sind für den Satzungsbeschluss zwei Abstimmungen erforderlich.

Zunächst ist ohne die Stimme des Vorsitzenden über die Bestimmungen, die die Aufwandsentschädigung betreffen abzustimmen, sodann über die restlichen grundsätzlichen Bestimmungen. Die getrennte Abstimmung wird in der Niederschrift gem. VV Nr. 3 zu § 25 festgehalten.

Beschluss:

1.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Hauptsatzung in der vorgelegten Fassung

2.

(2 Abstimmungen wie im Sachverhalt erläutert).

3.

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass öffentliche Bekanntmachungen, soweit dies durch Rechtsvorschrift bestimmt ist, im Amtsblatt „RW-Direkt“ erfolgen.

Abstimmungsergebnis Beschluss 1 (1. Abstimmung):

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Abstimmungsergebnis Beschluss 1 (2. Abstimmung):

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Abstimmungsergebnis Beschluss 2:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

3. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates

a) Sachverhalt:

Gem. § 37 GemO hat der Ortsgemeinderat mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder eine Geschäftsordnung zu beschließen, welche für die jeweilige Wahlzeit des Ortsgemeinderates Geltung erlangt.

Im Vergleich zur bisherigen Geschäftsordnung sind im neuen Entwurf einige Änderungen vorgenommen worden.

Insbesondere wurden § 2 um die Abs. 3 und 4 ergänzt, § 5 a, 7 Abs. 2 eingefügt und einige redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorgenommen:

-

Um der fortschreitenden Digitalisierung der Gremienarbeit durch Regelungen in der Geschäftsordnung besser Rechnung zu tragen, wurden die Absätze 3 und 4 in § 2 ergänzt. An einigen Stellen der Geschäftsordnung wurde dementsprechend das Wort „… elektronisch … “ ergänzt. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Digitalisierung werden die Sitzungsunterlagen ausschließlich in digitaler Form bereitgestellt.

-

Nach erfolgter Entfristung des in § 35 Abs. 3 GemO ermöglichten Verfahrens zur Willensbildung des Rates im Wege eines Umlaufverfahrens bzw. mittels einer Telefon- oder Videokonferenz (während Corona-Zeit wurde dieses Verfahren zunächst erprobt und befristet bis 31.03.2023) beinhaltet der neue § 5 a einen Lösungsvorschlag mit grundlegenden Bestimmungen zur Beratung und Beschlussfassungen in außergewöhnlichen Notsituationen.

-

§ 7 Abs. 2 soll die Ratsmitglieder zum sorgsamen Umgang und datenschutzrechtlich einwandfreiem Verhalten sensibilisieren.

Als Grundlage dient das vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz herausgegebene und mit dem Ministerium des Innern und für Sport (MdI) abgestimmte Muster der Geschäftsordnung.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Geschäftsordnung in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

4. Beschlussfassung über Stromlieferung ab dem 01.01.2025

a) Sachverhalt:

Die Ortsgemeinden der VG haben 2022 die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Gemeinde-und Städtebund RLP und der GT-Service GmbH die Ausschreibungen für die Lieferung von Strom und Gas für die Jahre 2023 bis 2025 durchzuführen.

Da es bei dieser Ausschreibung nur für einen Teil der Gemeinden Angebote gab (für Ökostrom und Normalgas) wurde für die übrigen Ortsgemeinden Angebote der örtlichen Versorger eingeholt und die Süwag AG erhielt den Auftrag.

Die Verwaltung empfiehlt den Vertrag nicht zu kündigen und die Verlängerungsoptionen für ein weiteres Jahr zu marktüblichen Konditionen in Anspruch zu nehmen. Ziel ist eine Sammelausschreibung für die Jahre 2026-2028 durchzuführen.

Ein aktuelles Angebot der Süwag sieht folgende preise vor:

Strom: neu 11,80 ct/kwh statt bisher 16,00ct/kwh

Gas: neu 4,60ct/kwh statt bisher 6,50ct/kwh

Der Rechnungsbetrag wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt und abschließend um die zum Leistungszeitpunkt jeweils festgelegte USt sowie Leistungsentgelte usw. erhöht.

b) Beschlussempfehlung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Stromlieferung durch die Süwag um ein weiteres Jahr zu verlängern um im darauffolgenden Jahr an der Sammelausschreibung teilzunehmen.

Ich bitte euch per Handzeichen abzustimmen!

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

5. Beschlussfassung Auftragsvergabe zur Prüfung des gemeinschaftlichen Gestattungsvertrages durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH

a) Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Datzeroth beabsichtigt mit dem Fürstenhaus zu Wied einen gemeinsamen Windpark zu errichten. Hierzu ist eine rechtliche Beratung und Prüfung bezüglich eines Gestattungsvertrages notwendig.

Der Vertragsentwurf wurde von Herrn Dr. Roegele von der Kanzlei Raue über die Firma Caeli Wind GmbH mit der Ortsgemeinde und dem Fürstenhaus ausgearbeitet.

Nach Rücksprache mit der Verwaltung sollte der Vertrag insbesondere im Hinblick auf eine Abgabe von hoheitlichen Erklärungen und der Formulierung des EEG-Gesetzes nochmals von der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH geprüft und entsprechend überarbeitet werden.

Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH ist der Verwaltung bekannt, sie vertritt in der Verbandsgemeinde auch die Interessen des Kirchspiels Anhausen und betreut hier ein Inte-ressenbekundungsverfahren mit den angeschlossenen Ortsgemeinden.

Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand zu einem Stundesatz von 165.- € /Stunde. Der Auftrag wurde aufgrund der fortschreitenden Projektierung im Benehmen mit den Beigeordneten vorab erteilt.

b) Beschlussempfehlung:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Prüfung des Gestattungsvertrages durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH zu.

Der Auftragserteilung zur Prüfung des Vertragsentwurfs wird zugestimmt

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

6. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. §94 Gemeindeordnung

Die Ortsgemeinde Datzeroth hat zur Förderung der Heimatpflege eine Spende in Höhe von 100,00 Euro von Prof. Oliver Baedorf für die Anschaffung eines neuen Spielplatzgeräts erhalten. Sofern notwendig, wird der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Neuwied eine Zuwendungsanzeige über die Spende zugesandt. Der Gemeinderat muss über die Annahme und Weiterleitung der Zuwendung entscheiden.

Der Gemeinderat nimmt die Spende dankend an.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

7. Ehrenamtspreis 2024

Der Ehrenamtspreis wird verliehen, um herausragendes ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde zu würdigen und zu fördern. Dieser Preis soll die wertvolle Arbeit von Einzelpersonen oder Gruppen anerkennen, die sich für das Wohl der Gemeinschaft einsetzen und positive Impulse für das Zusammenleben in der Verbandsgemeinde geben.

Hier ist eine Person zu benennen die für ihre herausragende ehrenamtliche Tätigkeit ausgezeichnet werden soll. Auch Gruppen oder Vereine kommen in Betracht. Einsendeschluss bei der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach ist der 15.10. Der Gemeinderat schlägt zwei Personen vor, und beschließt den Ehrenamtspreis an,,Team Bakes“ zu vergeben.

12. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Teil

Im nichtöffentlichen Teil wurden Beschlüsse zu einem Grundstücksverkauf und einem Freistellungsverfahren gefasst.