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RW-Direkt
Ausgabe 45/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Hausen (Wied) - Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ortsgemeinderates Hausen (Wied) am 14.10.2024

Öffentlicher Teil:

1.

Bürgerfragestunde

Von Seiten der Bürgerschaft wurde um eine Stellungnahme der Ortsgemeinde zur Aufstellung von Windrädern gebeten.

Ortsbürgermeisterin Boden stellt dazu klar, dass die Ortsgemeinde zunächst einmal keine Flächen besitzt, die für eine Nutzung von Windrädern geeignet wären.

Aus ihrer Sicht schließt der Umstand, dass die Ortsgemeinde sich im Kernbereich des Naturparks befindet, eine Nutzung von Windkraftanlagen jedoch schon im Vorfeld aus.

Eine den Naturpark umgrenzende Bannmeile die zu beachten ist, ist auch von angrenzenden Ortsgemeinden zu beachten, wenn sie beabsichtigt Windräder aufzustellen.

Da auch Bürgermeister Breithausen diese Sichtweise vertritt wird von Seiten der Bürgerschaft um eine öffentliche Positionierung gebeten.

Frau Bürgermeisterin Boden wird diese Bitte weiterleiten.

2.

Beschlussfassung über die Aktualisierung der Anlage der Tourismusbeitragssatzung 2022

a) Sachverhalt:

Rechtgrundlage für die Erhebung und Festsetzung eines Tourismusbeitrages sind die §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz vom 20.06.1995 (GVBI S. 175) in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Hausen (Wied) vom 17.07.2023.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat das bisherige Satzungsmuster über die Erhebung eines Tourismusbeitrages aktualisiert, indem er die Richtsatzsammlung, welche für die Gewinnsatzermittlung als Grundlage dient, in der Anlage zu § 3 Abs. 3 TBS – Betriebsartentabelle geändert hat.

Dementsprechend wurde die Anlage zur Satzung über die Erhebung von Tourismusbeiträgen der Ortsgemeinde Hausen (Wied) für das Erhebungsjahr 2022 (Anlage zu § 3 Abs. 3-4 TBS) geändert und die Gewinnsätze entsprechend der Mustersatzung (inkl. einer Muster-Betriebsartentabelle) des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz angepasst.

Beschluss:

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, den Satzungsentwurf in der vorliegenden Fassung nach Beratung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

3.

Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates

a) Sachverhalt:

Gem. § 37 GemO hat der Ortsgemeinderat mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder eine Geschäftsordnung zu beschließen, welche für die jeweilige Wahlzeit des Ortsgemeinderates Geltung erlangt.

Im Vergleich zur bisherigen Geschäftsordnung sind im neuen Entwurf einige Änderungen vorgenommen worden.

Insbesondere wurden § 2 um die Abs. 3 und 4 ergänzt, § 5 a, 7 Abs. 2 eingefügt und einige redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorgenommen:

  • Um der fortschreitenden Digitalisierung der Gremienarbeit durch Regelungen in der Geschäftsordnung besser Rechnung zu tragen, wurden die Absätze 3 und 4 in § 2 ergänzt. An einigen Stellen der Geschäftsordnung wurde dementsprechend das Wort „… elektronisch … “ ergänzt. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Digitalisierung werden die Sitzungsunterlagen ausschließlich in digitaler Form bereitgestellt.
  • Nach erfolgter Entfristung des in § 35 Abs. 3 GemO ermöglichten Verfahrens zur Willensbildung des Rates im Wege eines Umlaufverfahrens bzw. mittels einer Telefon- oder Videokonferenz (während Corona-Zeit wurde dieses Verfahren zunächst erprobt und befristet bis 31.03.2023) beinhaltet der neue § 5 a einen Lösungsvorschlag mit grundlegenden Bestimmungen zur Beratung und Beschlussfassungen in außergewöhnlichen Notsituationen.
  • § 7 Abs. 2 soll die Ratsmitglieder zum sorgsamen Umgang und datenschutzrechtlich einwandfreiem Verhalten sensibilisieren.

Als Grundlage dient das vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz herausgegebene und mit dem Ministerium des Innern und für Sport (MdI) abgestimmte Muster der Geschäftsordnung.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Geschäftsordnung in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

4.

Beschlussfassung über die Verlängerung der Strom- und Gaslieferungsverträge

a) Sachverhalt:

Die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde haben 2022 die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und der GT-Service GmbH die Ausschreibungen für die Lieferung von Strom und Gas für die Jahre 2023 bis 2025 durchzuführen.

Da es bei dieser Ausschreibung nur für einen Teil der Gemeinden Angebote gab (für Ökostrom und Normalgas) wurde für die übrigen Ortsgemeinden Angebote der örtlichen Versorger eingeholt und die Süwag AG erhielt als wirtschaftlichster Bieter den Auftrag zur Lieferung von Strom und Gas.

Dieser Vertrag beinhaltet eine Verlängerungsoption, die die Lieferung zu neuen Konditionen für das Jahr 2025 ermöglicht. Bedingt durch die derzeit besondere Situation (Extrem schwankende Rohstoffpreise) kann hier weiterhin die Versorgungssicherheit besonders berücksichtigt werden. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass Kommunen besondere Lieferstellen besitzen (beispielsweise Straßenbeleuchtung, Schwimmbäder usw.) die ggf anders abgerechnet werden.

Die Verwaltung empfiehlt, den Vertrag nicht zu kündigen und die Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr zu marktüblichen Konditionen in Anspruch zu nehmen.

Diesbezüglich hat die Verwaltung nunmehr Kontakt zur Süwag aufgenommen und anschließend ein entsprechendes aktuelles Angebot erhalten:

Strom: neu 11,50 ct/kwh statt bisher 16,00 ct/kwh (RLM)

Gas: neu 4,50 ct/kwh statt bisher 6,50 ct/kwh

Der Rechnungsbetrag wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt und abschließend um die zum Leistungszeitpunkt jeweils festgelegte Umsatzsteuer sowie Leitungsentgelte usw. erhöht.

Anschließend soll wieder an der Sammelausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes für die Jahre 2026-2028 teilgenommen werden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Strom- und Gaslieferverträge um ein Jahr zu verlängern.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

5.

Information und Beratung über anstehende Straßensanierungen

a) Gemeindestraße Richtung Stopperich

Der desolate Zustand der Gemeindestraße Richtung Stopperich macht eine Sanierung unumgänglich.

Herr Börner vom Tiefbauamt der Verbandsgemeindeverwaltung ist anwesend und stellt zunächst die möglichen unterschiedlichen Sanierungsmaßnahmen für die Gemeindestraße in Richtung Stopperich vor.

Der Gemeinderat sieht es als langfristiges Ziel an, das der sanierte Straßenkörper eine neu gewonnene Lebensdauer von 40 Jahren erhält. Um dieses Ziel zu erreichen ist es laut Herrn Börner unumgänglich die Straßendecke komplett zu sanieren wobei der Unterbau bestehen bleiben kann.

Herr Börner legt eine grobe Schätzung vor, welche sich in 2 Teilbereiche gliedert.

Der 1. Bauabschnitt erstreckt sich von der Einmündung der K4 bis zur Einmündung des Sportplatzes. Auch die Abfahrt zur Jakobus-Wirth-Straße ist dem 1. Bauabschnitt angegliedert.

Die Kosten dieses 1. Teilbereiches wird vom Bauamt auf brutto Euro 113.133,00 geschätzt.

Der 2. Bauabschnitt erstreckt sich von der Einmündung zum Sportplatz bis zum Kreuzungsbereich in Stopperich. Die Kostenschätzung für diesen 2. Teilbereich werden seitens Herrn Börner auf brutto Euro 56.256,00 beziffert. Zu diesen Kosten kommen noch allgemeine Kosten von geschätzten brutto Euro 17.599,00. Somit liegt der geschätzte Kostenaufwand bei brutto Euro 186.988,00.

Auf Nachfrage wie lange diese Maßnahme dauert, wird von Herrn Börner eine Zeitspanne von 4-6 Wochen genannt.

Frau Bürgermeisterin Boden gibt zu bedenken, dass in 2025 der LBM die Ortsdurchfahrt Frorath ausbauen wird. Eine Überschneidung darf nicht stattfinden, da es dann keine Umleitungsmöglichkeit geben würde. Sie wird umgehend beim LBM die Terminierung erfragen.

Beschluss:

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung seitens des Bauamtes und beauftragt die Verbandsgemeinde mit der Ausschreibung der Straßensanierung Richtung Stopperich in ihren 2 Teilbereichen wie oben beschrieben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

b) Gemeindestraße Richtung Hähnen

Der Zustand der Gemeindestraße Richtung Hähnen einschließlich der Zuwegung zur Malberghütte ist ebenfalls sanierungsbedürftig. Hier ist laut Herrn Börner ein gutes Ergebnis zu erzielen in Form einer Bitumenemulsion, welche aufgetragen wird. Fräsarbeiten wären hier nicht notwendig. Die Emulsion bessert die bestehenden Schlaglöcher aus und Asphalt wird aufgetragen.

Hier wird von Seiten des Bauamtes mit einem Kostenaufwand i.H. von brutto Euro 131.000,00 gerechnet.

Da es sich auch hier um keinen Straßenausbau handelt, ist auch diese Maßnahme nicht förderungsfähig.

Beschluss:

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung seitens des Bauamtes und beabsichtigt diese Maßnahme noch einmal zu beraten um sie sodann zu beschließen und von der Verwaltung ausschreiben zu lassen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

6.

Mitteilungen aus der Gemeinde, Beantwortung von Anfragen

  • Am Sportlerheim wurde das Fenster der Tür zur Damentoilette eingeschlagen. Der Vorfall wurde zur Anzeige gebracht.
  • Aufgrund der immer aufwendigeren Vorschriften bei Umzügen wurde der Zugweg für den St. Martinszug in Hausen geändert. Er führt künftig nur noch über Gemeindestraßen und kreuzt nicht mehr die L 257. Der Zug stellt sich in der „Malbergstraße“ oberhalb der Gaststätte „Zum Malberg“ auf, geht durch „Im Hof“, „Hausener Hof“ und „In der Au“ zum Feuer im Bereich vor der Kläranlage.
  • Das statistische Landesamt RLP hat mitgeteilt, dass beim Zensus 2022 die amtliche Einwohnerzahl in Hausen am 15.Mai 2022 1.842 Personen betrug.
  • Für das von der VG RW beauftragte Hochwasserschutzkonzept liegt der Verwaltung ein 1. Entwurf vor. Im nächsten Schritt wird es weitere Bürgerversammlungen geben. Im Frühjahr 2025 soll das finale Konzept vorliegen.
  • Für die kommunale Klimaoffensive RLP erhielt die VG RW 770.000 Euro für Klimaschutzprojekte. Investiert wird in Sporthallen, Feuerwehrhäusern, Rathäusern, einer Schule und einer Kita, sowie im Bereich Kläranlagen. Es erfolgen dort Umstellungen auf LED, PV Anlagen, und smarte Raumthermostate.
  • Der neue Flächennutzungsplan der VG RW wird voraussichtlich 2025 in allen Ortsgemeinden präsentiert.
  • Für den Jugendbeirat haben sich bisher noch nicht ausreichend Jugendliche gefunden. Seitens der VG wird nun die in Frage kommende Altersgruppe persönlich angeschrieben.
  • Nach den Vorschriften des Landesgesetzes über den Schutz von Sonn-und Feiertage sind am 1.11., 17.11. und 24.11. alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertags angepasst sind, verboten. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind ab 4.00 Uhr verboten. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

11.

Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Teil

In der nichtöffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat einer Personalangelegenheit das gemeindliche Einverständnis erteilt. Ferner wurde ein Beschluss zu Grundstücksangelegenheiten gefasst sowie Beschlüsse zur Anschaffung von Solarmodulen für Geschwindigkeitsmesstafeln, seniorengerechte Ruhebänke im Bereich des Sportplatzes, sowie Anbringung eines Schildes zwecks Kurzparken im Bereich des Kindergartens.