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RW-Direkt
Ausgabe 45/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Rengsdorf am 07.10.2024

Öffentlicher Teil:

1.

Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates

a) Sachverhalt:

Gem. § 37 GemO hat der Ortsgemeinderat mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder eine Geschäftsordnung zu beschließen, welche für die jeweilige Wahlzeit des Ortsgemeinderates Geltung erlangt.

Im Vergleich zur bisherigen Geschäftsordnung sind im neuen Entwurf einige Änderungen vorgenommen worden.

Insbesondere wurden § 2 um die Abs. 3 und 4 ergänzt, § 5 a, 7 Abs. 2 eingefügt und einige redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorgenommen:

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Um der fortschreitenden Digitalisierung der Gremienarbeit durch Regelungen in der Geschäftsordnung besser Rechnung zu tragen, wurden die Absätze 3 und 4 in § 2 ergänzt. An einigen Stellen der Geschäftsordnung wurde dementsprechend das Wort „… elektronisch …“ ergänzt. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Digitalisierung werden die Sitzungsunterlagen ausschließlich in digitaler Form bereitgestellt.

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Nach erfolgter Entfristung des in § 35 Abs. 3 GemO ermöglichten Verfahrens zur Willensbildung des Rates im Wege eines Umlaufverfahrens bzw. mittels einer Telefon- oder Videokonferenz (während Corona-Zeit wurde dieses Verfahren zunächst erprobt und befristet bis 31.03.2023) beinhaltet der neue § 5 a einen Lösungsvorschlag mit grundlegenden Bestimmungen zur Beratung und Beschlussfassungen in außergewöhnlichen Notsituationen.

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§ 7 Abs. 2 soll die Ratsmitglieder zum sorgsamen Umgang und datenschutzrechtlich einwandfreiem Verhalten sensibilisieren.

Als Grundlage dient das vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz herausgegebene und mit dem Ministerium des Innern und für Sport (MdI) abgestimmte Muster der Geschäftsordnung.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Geschäftsordnung in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

2.

Bildung von 3 Geschäftsbereichen und Übertragung der Aufgaben auf die Beigeordneten

a) Sachverhalt:

Gem. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Rengsdorf können für die Verwaltung der Ortsgemeinde bis zu drei Geschäftsbereiche gebildet werden, die auf Beigeordnete zu übertragen sind.

Der Regelung entsprechend möchte die Ortsgemeinde nachfolgende Geschäftsbereiche bilden:

Erster Beigeordneter Marc Dillenberger:

Geschäftsbereich Finanzen / Personal / Bauhof / Postagentur

2. Beigeordneter Thomas Schreck:

Geschäftsbereich Bauen und natürliche Lebensgrundlagen (Hochbau/Tiefbau/Flächennutzungspläne/Bebauungspläne/Grundstücksangelegenheiten)

3. Beigeordneter Denis Müller:

Geschäftsbereich Kultur / Vereine

Die Verteilung der Geschäftsbereiche gilt personenbezogen und würde bei eventueller Veränderung eines Beigeordneten in das Amt des Bürgermeisters entsprechend bestehen bleiben.

Gem. Hauptsatzung ist ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates erforderlich. Gem. § 25 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) analog bedarf es vorliegend der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder, d.h. der Beschluss muss mit mindestens 11 Ja-Stimmen erfolgen.

Beschluss:

In der Ortsgemeinde Rengsdorf werden 3 Geschäftsbereiche gebildet die wie im Sachverhalt dargestellt, personenbezogen auf die 3 Beigeordneten übertragen werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

3.

Umbau / Sanierung des Gemeindehauses; Bau- und Förderantrag

Ratsmitglied Thomas Schreck nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil, da bei ihm Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO vorliegen.

a) Sachverhalt:

Das Architekturbüro Christa Fluck hat die Entwurfsplanungen zum Umbau und zur Sanierung des Gemeindehauses zwischenzeitig abgeschlossen.

Sämtliche Pläne, Zeichnungen etc. sind im Rats- und Informationssystem eingestellt.

Der Ortsgemeinderat möchte nun die bisherigen Planungen in der vorgelegten Form weiterführen und einen entsprechenden Bauantrag erstellen lassen.

Ein Auftrag zur Erstellung eines Bauantrages wurde durch den Ortsgemeinderat bereits an das Architekturbüro Christa Fluck erteilt.

Parallel dazu soll ein entsprechender Förderantrag im Rahmen der Dorferneuerung gestellt werden.

b) Beschlussempfehlung:

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll derart abgeändert werden, dass die Versammlungsstättenverordnung nicht greift.

Der Bauantrag soll mit der entsprechend geänderten Entwurfsplanungen eingereicht werden.

Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Förderantrag im Rahmen der Dorferneuerung zu erstellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

4.

Mitteilungen des 1. Beigeordneten

Der Vorsitzende teilt mit, dass am 09.10.2024 ab 16:00 Uhr das Seniorengrillen im Gemeindehaus stattfindet. Derzeit gibt es hierfür bereits ca. 120 Anmeldungen.

Am 13.10.2024 findet um 15:30 Uhr eine Buchvorstellung Marie-Luise Dingeldey im Gemeindehaus statt.

Die Strom und Gasverträge wurden im Rahmenvertrag der Verbandsgemeinde weiter abgeschlossen.

Die Kosten für die Ortsgemeinde reduzieren sich für Strom 11,8 ct./kWh (statt 16,0 ct./kWh), und für Gas auf 4,6 ct./kWh (statt bisher 6,5 ct./kWh).

Ferner wird mitgeteilt, dass der Jahresabschluss 2023 noch immer nicht abschließend vorliegt.

Dementsprechend können auch die Haushaltsplanungen für 2025 nicht weiter vorangetrieben werden.

Abschließend wird mitgeteilt, dass mit der Gehwegsanierung im Bereich der Ortsgemeinde mittlerweile begonnen wurde.

5.

Verschiedenes

Ein Ratsmitglied erkundigt sich, ob es nach der erfolgten Sanierung der Fritz-Henkel-Straße Rückmeldungen aus der Bürgerschaft gab. Dies wird verneint.

10.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Der Gemeinderat hat im nicht öffentlichen Teil beschlossen, Grundstücke von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) entlang der ehem. B 256 anzukaufen.

Ferner wurde beschlossen, einem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen

Zudem wurde abschließend beschlossen, den Beigeordneten mit Geschäftsbereich eine Aufwandsentschädigung zu zahlen.