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RW-Direkt
Ausgabe 45/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

für den Zweckverband Kirchspiel Anhausen

Gemäß Art. 1 Nr. 5 des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (LGVDiBakE) in Verbindung mit § 97 Gemeindeordnung (GemO) teilen wir mit, dass der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 des Zweckverbandes Kirchspiel Anhausen zur Beschlussfassung in der Sitzung am 26.11.2025 vorgelegt wird.

Der o.a. Entwurf liegt in der Zeit vom 12.11.2025 bis 26.11.2025 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstr. 32-34, FB 2 –Finanzen-, Rengsdorf, aus. Unter https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/gemeinden-infrastruktur/verbandsgemeinde/verbandsordnungen zweckverbände/zweckverband kirchspiel anhausen/ in der Kategorie Haushaltspläne, Dokument „Offener Haushalt 2026“ ist der Entwurf ebenfalls einzusehen.

Die Einwohner des Kirchspiels Anhausen haben die Möglichkeit der Einsichtnahme sowie Vorschläge zum Haushaltsentwurf bei der o.a. Stelle einzureichen.

Rengsdorf, den 07.11.2025
Zweckverband Kirchspiel Anhausen
Breithausen, Bürgermeister und Verbandsvorsteher