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RW-Direkt
Ausgabe 45/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ortsgemeinderates Breitscheid am 29.09.2025

1. Präsentation Multifunktionsfläche

Herr Reuschenbach vom Planungsbüro Dittrich, berichtet über den aktuellen Stand zur Errichtung der Multifunktionsfläche an der Grundschule / Kindertagesstätte. Er informiert u.a. über den Zuwendungsbescheid im Rahmen des LEADER-Projekts vom 12.05.2025. Der ursprünglich festgelegte Bewilligungszeitraum zur Durchführung des Fördervorhabens vom Mai 2025 bis Ende März 2026 wurde bezüglich der Fertigstellung der Maßnahme zwischenzeitlich auf Juni 2026 verlängert. Grund der Verlängerung ist, dass die Hauptbauzeit in die Wintermonate fällt und bestimmte Gewerke in dieser Zeit nicht durchgeführt werden können. Die Erdarbeiten sollen möglichst noch Ende Oktober beginnen.

Der landespflegerische Ausgleich erfolgt über eine Waldrandaufforstung.

Angaben zu den Kosten werden im nicht öffentlichen Teil dieser Ratssitzung ausgeführt.

Auf weitere Fragen der Ratsmitglieder informiert Herr Reuschenbach, dass der Bewilligungszeitraum den Anspruch auf Auszahlung der bewilligten Mittel zeitlich begrenzt. Dabei weißt er nochmal darauf hin, dass nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der Zuwendungsbescheid seine Wirkung verliert.

Die Stromversorgung wird über die benachbarte Grundschule erfolgen. Zu Fragen der Feststellung einer ausreichenden Stromversorgung an der Grundschule, auch im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung der Grundschule, soll ein Fachplaner beauftragt werden. Eine elektronische Steuerung des Drehtürsystems am Zugang zur Fläche ist laut Herrn Reuschenbach möglich, soll jedoch aus Kostengründen nicht vorgesehen werden.

2. Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO

Die Vorsitzende gibt eine nach § 48 GemO getroffene Eilentscheidung bekannt. Die Entscheidung beinhaltet die Sanierung eines Wirtschaftsweges in Hochscheid. Das Ratsmitglied Niclas Reifenhäuser informiert hierzu, dass aufgrund der Errichtung von insgesamt drei Regenrückhaltebecken in Hochscheid an dem Wirtschaftsweg (Zum Seifen) Schäden durch den LKW-Verkehr der Baufahrzeuge entstanden sind, die von den Verbandsgemeindewerken behoben werden. Aufgrund des ohnehin schlechten Bauzustandes des Weges war eine sofortige und vollständige Asphaltierung des Weges notwendig. Die Baumaßnahme ist bereits abgeschlossen. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 25.000,- Euro. Davon müssen 10.000,- von der Ortsgemeinde und 15.000,- Euro von den Verbandsgemeindewerken getragen werden.

Die entsprechende Eilentscheidung wird hiermit bekanntgegeben.

3. Ausbau L 256 OD Breitscheid-Erhebung des Investitionskostenanteils für die Straßenoberflächenentwässerung durch die VG-Werke

a) Sachverhalt:

Die Verbandsgemeindewerke Rengsdorf-Waldbreitbach haben gemeinsam mit dem LBM und der Ortsgemeinde Breitscheid die Baumaßnahme „Ausbau der OD Breitscheid L 256 Roßbacher Straße“ durchgeführt. Die Ortsgemeinde hat im Bauabschnitt (BA) 3 und 4 die Nebenanlagen erstmalig hergestellt. Die Verbandsgemeindewerke haben im BA 5 den vorhandenen Hauptkanal erneuert.

Die Verbandsgemeindewerke teilen der Ortsgemeinde Breitscheid gemäß der Vereinbarung „Grundsätze für die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen durch die Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“ vom 10.Januar 1989 (ehem. VG Waldbreitbach) mit, dass für diese Maßnahmen von der Ortsgemeinde ein Investitionskostenanteil für die Oberflächenentwässerung zu zahlen ist. Dieser Anteil beträgt 37,24 €/m² in den Kanal entwässerte Fläche.

Der von der Ortsgemeinde zu zahlende Betrag bezieht sich nur auf die Nebenanlagen (Gehwege) und errechnet sich wie folgt:

Fläche Nebenanlage BA 3 und 4

1.110,30 m²

Fläche Nebenanlagen BA 5 119,84 m² + 54,11 m² + 49,0 m²

222,95 m²

Gesamtfläche

1.333,25 m²

Investitionskostenanteil

1.333,25 m²*

37,24 €/m² =

49.650,23 €

Die Baumaßnahme hat folgenden Bereich umfasst:

Laut Punkt 11, Abs. 2 der Vereinbarung "Grundsätze für die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen durch Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen" ist die Zustimmung der Ortsgemeinde zu den vorgelegten Unterlagen erforderlich.

Beschluss:

Ein Beschluss wird nicht gefasst. Die Verwaltung wird um Prüfung bezüglich des Investitionskostenanteils für die Oberflächenentwässerung, der die Nebenanlagen im Bauabschnitt 5 betrifft, gebeten.

4. Satzungsänderungen Friedhof Hochscheid

a) Sachverhalt:

Im Vorgriff einer geplanten Neufassung der Friedhofssatzung und korrespondierend der Gebührensatzung im Zuge der Umgestaltung des Friedhofs in Hochscheid, sind punktuelle Anpassungen und Ergänzungen zu beiden Satzungen bereits jetzt möglich.

Als Anlage sind die jeweiligen Satzungen mit den geplanten Änderungen als Entwurf beigefügt.

Im Wesentlichen sind folgende Anpassungen vorgesehen:

1. Erweiterung der Bestattungsmöglichkeit für Urnenbaumgrabstätten:

In der zukünftigen Gestaltung sind zusätzliche Bestattungsformen vorgesehen. Eine neue Bestattungsform wird die Urnenbaumgrabstätte sein. Hierfür sollen auch die Flächen unter den beiden vorhandenen Kieferbäumen genutzt werden, so dass Urnengräber unter Bäumen schon jetzt möglich sind. Dabei soll auch eine Doppelbelegung eines Urnenbaumgrabes möglich sein.

2. Zeitliche Einschränkung bei einer zusätzlichen Grabbelegung:

Nach der aktuellen Satzung sind Nachbelegungen und Verlängerungen von Nutzungsrechten an Grabstellen uneingeschränkt möglich. Verlängerungen und Nachbelegungen sollen zukünftig eingeschränkt werden um mittelfristig die Umgestaltung des Friedhofes zu ermöglichen.

3. Änderungen bei der Beschaffung und Verlegung von Steinplatten auf Rasenurnengräbern:

Nach geltender Satzung sind Steinplatten auf Rasenurnengräbern von den Angehörigen zu stellen und einzubauen. Für ein einheitliches Friedhofsbild bei den Rasenurnengräbern sollen zukünftig die Steinplatten von der Friedhofsverwaltung gestellt und eingesetzt werden. Dies würde auch für die Urnenbaumgräber gelten.

Der Haupt- und Bauausschuss hat auf seiner Sitzung am 16.09.2025 über die geplanten Änderungen beraten und empfiehlt dem Gemeinderat, die Änderungen in der vorliegenden Form in der Friedhofssatzung und die Änderungen der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren zu beschließen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderungen in der vorliegenden Form in der Friedhofssatzung und die Änderungen der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren.

Ergänzend beschließt der Rat Änderungen in § 13a Absatz 3 Satz 2 und § 14 Abs. 2 Satz 2 der Friedhofssatzung zu den Regelungen bezüglich weiterer Beisetzungen in gemischten Grabstätten bzw. Verlängerungen von Nutzungsrechten. In beiden Regelungen ist eine „Soll-Bestimmung“ zu verwenden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimme: 1, Enthaltung: 1

5. Neues Inventar für Dorfgemeinschaftshaus (Tische und Bestuhlung)

a) Sachverhalt:

Die Bestuhlung und die Tische im Dorfgemeinschaftshaus sind veraltet und sollen erneuert werden. Im Haushaltsplan sind für diese Anschaffungen keine Mittel veranschlagt.

Der Gemeinde liegt ein günstiges Angebot vor. Danach beträgt der Preis für 10 Tische mit Wagen 1.430,00 € zuzügl. MwSt. und für 40 Stühle 2.040,00 € zuzügl. MwSt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt das Angebot für 10 Tische mit Wagen anzunehmen. Die überplanmäßigen Ausgaben sollen über die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer finanziert werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

6. Erweiterung Grundschule

Das Ratsmitglied Ewens informiert die Ratsmitglieder über den Stand der geplanten Baumaßnahme zur Erweiterung der Grundschule. Hintergrund der Erweiterung sind die steigenden Schülerzahlen und die Ende 2024 beschlossene notwendige Zweizügigkeit der Schule. Hierzu wurden Ende September 2025 zwei Förderanträge bei der ADD eingereicht. Der erste Förderantrag bezieht sich auf den Umbau im Bestand (Klassenraum im Untergeschoss und WC-Anlagen) und der zweite auf den Erweiterungsbau (Klassenräume, Ärzteraum, Windfang, Unisex Toilette) in der Grundschule Nassen.

7. Verschiedenes

Herr Ewens berichtet über eine verkehrsrechtliche Anordnung der Verbandsgemeinde über eine temporäre Errichtung von Verkehrseinrichtungen (Leitelementen) und Verkehrszeichen auf der Poststraße (K90) in Hochscheid im Bereich des Friedhofes. Diese wird demnächst von der LBM errichtet. Vorerst sollen die Leitelemente und die Verkehrszeichen, die als geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen dienen sollen, befristet bis zum 31.07.2026 verbleiben.

Die Vorsitzende informiert über die geplante Einweihungsfeier des Schulhofes der Grundschule. Der Gemeinderat schlägt einen Termin am 08.11.2025 um ca. 16.00 Uhr vor.

In der Kindertagespflege im Sportlerheim werden seit 01. Oktober Kinder von der Tagesmutter Jeannine Krause betreut. Frau Krause lädt alle Ratsmitglieder zur Einweihungsfeier am 24.10.2025 von 16.00 bis 18.00 Uhr ein.

Der Zuschauer verlässt um 20.45 Uhr den Sitzungsraum.

12. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden Bauangelegenheiten und Personalangelegenheiten behandelt.