1. Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Breitscheid Ergänzungssatzung "Drosselgasse"
1.1. Abwägung der eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Privatpersonen
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Breitscheid hat in der Sitzung am 13.09.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Drosselgasse“ gefasst. Mit Beschluss vom 29.03.2023 wurde der Geltungsbereich nochmal konkretisiert.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 23.01.2023 bis zum 24.02.2023 beteiligt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.01.2023 am Verfahren beteiligt.
Durch die in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen war eine Änderung des Geltungsbereiches erforderlich. Ebenso wurden einzelne Festsetzungen bzw. Hinweise angepasst.
Die erneute frühzeitige Beteiligung fand im Zeitraum vom 22.05.2023 bis zum 23.06.2023 statt.
Im Rahmen der Offenlage wurde die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 14.08.2023 bis zum 15.09.2023 am Verfahren beteiligt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.08.2023 am Verfahren beteiligt.
Diese sind vom Gemeinderat einzeln zu behandeln und entsprechend zu würdigen.
Abstimmungsergebnis:
Alle Abwägungsvorschläge wurden einzeln gefasst und einstimmig angenommen.
1.2. Satzungsbeschluss
a) Sachverhalt:
Das Verfahren zur Ergänzungssatzung „Drosselgasse“ wird mit der Abwägung und dem Satzungsbeschluss formell abgeschlossen. Die gesetzliche Grundlage des Satzungsbeschlusses findet sich in § 10 Abs. 1 BauGB.
Nachstehend ist der Text der Satzung dargestellt:
Satzung
Ergänzungssatzung „Drosselgasse“
Ortsgemeinde Breitscheid
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und nach § 88 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz vom 24.11.1998 in der heute geltenden Fassung (GVBl. S. 365), hat der Ortsgemeinderat Breitscheid die Ergänzungssatzung Drosselgasse am 09.10.2023 als Satzung beschlossen.
Das Plangebiet umfasst den in der Planurkunde mit einer schwarzen gestrichelten Linie dargestellten Bereich.
Bestandteil der Satzung ist die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, Hinweise mit Begründung.
Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Ergänzungssatzung „Drosselgasse“ als Satzung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
2. Vorstellung Konzept für einen Weihnachtsmarkt an der Marienschule Breitscheid durch Herrn Meyer-Ronfeld
Es kam die Anfrage, ob ein Weihnachtsbaum zwischen Einkaufsladen Geschull und Feuerwehrhaus platziert werden kann.
Der Rat hat dem Vorhaben zur Planung des Projektes zugestimmt.
Die Buden für den Markt sollen auf der Parkfläche davor gestellt werden.
Fr. Viccari soll sich um eine Straßensperrung an dem Termin kümmern.
3. Verschiedenes
| - | Klettergeräte und Platzierung für die Schulhofgestaltung angesprochen. |
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| Hüpfplatten sollen in die Ecke des „großen Reifens“ installiert werden. |
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| Angebot Platten liegen vor, Kosten für die Montage fehlen noch. |
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| Klettergerüst und Platzierung wird mit Planungsbüro Dittrich besprochen und danach abgestimmt werden. |
| - | Bouleplatz in der Gemeinde wurde angesprochen. Als Idee wurde der Spielplatz in Hochscheid angebracht. |
| - | Fußweg im Gewerbegebiet an den L-Steinen muss dringend freigeschnitten und saubergemacht werden. |
8. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Ortsbürgermeisterin Rita Viccari gibt bekannt, dass der Gemeinderat zwei Bauanträgen zugestimmt hat.