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RW-Direkt
Ausgabe 46/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Rengsdorf - Waldbreitbach für das Haushaltsjahr 2023 vom 17. November 2023

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

I.

§ 1

Die §§ 1-4 sowie 6-14 bleiben unverändert.

§ 2 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt

a)

Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

b)

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

bleibt unverändert

c)

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

bleibt unverändert

Rengsdorf, den 17.11.2023
Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
Breithausen, Bürgermeister

II.

Die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20. November 2023 bis 28. November 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

56579 Rengsdorf, 17.11.2023
Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
Breithausen, Bürgermeister