Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
I.
Die §§ 1-4 sowie 6-14 bleiben unverändert.
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt
| a) | Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
| b) | Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung |
| bleibt unverändert |
| c) | Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
| bleibt unverändert |
II.
Die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20. November 2023 bis 28. November 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienstzeiten öffentlich aus.