Titel Logo
RW-Direkt
Ausgabe 46/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Zahlungserinnerung Steuern und Abgaben

Hierdurch wird gem. § 259 der Abgabenordnung an die Zahlung aller bereits fälligen und an die rechtzeitige Zahlung der im Monat November 2025 fällig werdenden Steuern nebst steuerlichen Nebenleistungen und Abgaben erinnert.

Zum 15.11.2025 werden insbesondere fällig:

  • Wasser-/Kanalgebühren
  • Grundsteuer
  • Hundesteuer
  • Gewerbesteuer
  • Wiederkehrender Beitrag

Die Zahlungen sind bis zum Fälligkeitstag an die Verbandsgemeindekasse Rengsdorf-Waldbreitbach, unter Angabe der Kontonummer bzw. Haushaltsstelle, zu entrichten.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Zahlungen im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens zu entrichten. Ein Vordruck (SEPA-Lastschrift-Mandat) hierzu steht auch im Internet unter der Adresse www.rengsdorf-waldbreitbach.de bereit.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Steuer oder Abgabe entsteht Kraft Gesetz ein Säumniszuschlag.

Der Säumniszuschlag beträgt 1 v. H. des nach § 240 Abs. 1 AO abgerundeten rückständigen Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat der Säumnis. Die allgemeine Schonfrist von drei Tagen (§ 240 Abs. 3 AO) gilt nicht für Zahlungen durch Übersendung von Verrechnungsschecks.

Nicht gezahlte Beträge werden im Wege der Vollstreckung eingezogen; hierdurch entstehen dem Vollstreckungsschuldner zusätzliche Kosten.

Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.

56579 Rengsdorf, 14.11.2025
Verbandsgemeindekasse Rengsdorf-Waldbreitbach
gez. Berger, Kassenverwalter

Konten der Verbandsgemeindekasse:

Kontoinhaber: Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach

Bankverbindung

IBAN/BIC

Sparkasse Neuwied

DE23 5745 0120 0004 0008 40 / MALADE51NWD

Raiba Neustadt eG

DE60 5706 9238 0000 1024 53 / GENODED1ASN

Westerwald Bank eG

DE62 5739 1800 0076 1584 01 / GENODE51WW1