| 1. | Informationen der Ortsbürgermeisterin |
Die Ortsbürgermeisterin informiert die Anwesenden darüber, dass durch die Verbandsgemeinde, die Abnahme der instabilen Felsböschung erfolgt ist.
| 2. | Einwohnerfragestunde gemäß §16a Gemeindeordnung |
Es werden keine Fragen von den Einwohnern gestellt.
| 3. | Beratung und Beschlussfassung Nachtragshaushalt 2025 |
a) Sachverhalt:
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2025 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag von 35.390,00 € ab.
Im Finanzhaushalt beträgt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen minus 43.844,00 €,
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt minus 108.000,00 €
und der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit beträgt 151.844,00 €.
Zur Finanzierung der Investitionen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 75.480,00 € erforderlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplans und der 1.
Nachtragshaushaltssatzung für 2025 in der vorliegenden Fassung anzunehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt bei Bedarf den Investitionskredit aufzunehmen. Mehrere Angebote sind einzuholen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja-Stimmen: 6; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
| 4.1. | Abwägung der eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen |
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Datzeroth hat in der Sitzung am 17.06.2025 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „In der Seiferts-Au“ beschlossen.
Um auf dem Camping- und Wochenendplatz „Seiferts-Aus“ Baurecht für die Errichtung eines neuen Sanitärgebäudes in Form von drei Sanitärcontainern zu schaffen, soll eine Änderung des Bebauungsplanes erfolgen.
Auf die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
Die Offenlage hat im Zeitraum vom 21.07.2025 bis zum 22.08.2025 stattgefunden. Mit Schreiben vom 01.07.2025 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Die Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden in die beigefügte Tabelle eingearbeitet.
Der Gemeinderat kann entscheiden, ob eine einzelne Abstimmung zu den jeweiligen Anregungen erfolgt, oder ob eine en-bloc Abstimmung durchgeführt wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Abwägungsentscheidung per en-bloc Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja-Stimmen: 6; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
| 4.2. | Satzungsbeschluss |
a) Sachverhalt:
Das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans „In der Seiferts-Au“ wird mit der Abwägung und dem Satzungsbeschluss formell abgeschlossen. Die gesetzliche Grundlage des Satzungsbeschlusses findet sich in § 10 Absatz 1 BauGB.
Nachstehend ist der Text der Satzung dargestellt:
Satzung
3. Änderung Bebauungsplan „In der Seiferts-Au“
Ortsgemeinde Datzeroth
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und nach § 88 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz vom 24.11.1998 in der heute geltenden Fassung (GVBl. S. 365), hat der Ortsgemeinderat Datzeroth die 3. Änderung des Bebauungsplans „In der Seiferts-Au“ am 14.10.2025 als Satzung beschlossen.
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet umfasst den in der Planurkunde mit einer schwarzen gestrichelten Linie dargestellten Bereich.
§ 2 Bestandteil der Satzung
Bestandteil der Satzung ist die Planzeichnung, die Textlichen Festsetzungen, Hinweise und die Begründung.
§ 3 In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Satzungsbeschluss
56589 Datzeroth, 14.10.2025
Ortsgemeinde Datzeroth
Berg, Ortsbürgermeisterin
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplans „In der Seiferts-Au“ als Satzung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja-Stimmen: 6; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
| 5. | Beschlussantrag Spendenannahmen gem. §94 GemO |
Die Sparkasse Neuwied hat zweckgebunden für den Aufbau des Spielplatzes/ neue Spielgeräte in Datzeroth einen Betrag in Höhe von 760,00€ gespendet.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Spende anzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja-Stimmen: 6; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
| 8. | Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Teil |
Im nichtöffentlichen Teil wurden keine neuen Beschlüsse gefasst.