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RW-Direkt
Ausgabe 47/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

Gemäß Art. 1 Nr. 5 des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (LGVDiBakE) in Verbindung mit § 97 Gemeindeordnung (GemO) teilen wir mit, dass der

Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 des Zweckverbandes Kirchspiel Anhausen zur Beschlussfassung in der Sitzung am 12.12.2023 vorgelegt wird.

Der o.a. Entwurf liegt in der Zeit vom 28.11.2023 bis 12.12.2023 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstr. 32-34, FB 2 -Finanzen-, Rengsdorf, aus. Unter www.rengsdorf-waldbreitbach.de/Rathaus &Bürgerservice/ Bürgerservice/ Finanzen/Kirchspiel Anhausen/Offener Haushalt ist der Entwurf ebenfalls einzusehen.

Die Einwohner des Kirchspiels Anhausen haben die Möglichkeit der Einsichtnahme sowie Vorschläge zum Haushaltsentwurf bei der o.a. Stelle einzureichen.

Rengsdorf, den 24.11.2023
Zweckverband Kirchspiel Anhausen
Breithausen, Bürgermeister und Verbandsvorsteher