1. Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Strom und Gaslieferungsverträge 2024
Sachverhalt: Strom- und Gaslieferung ab dem 1.1.2024
Die Ortsgemeinde hat im Frühjahr 2022 die Verwaltung beauftragt für die Jahre 2023-2025 die Strom- und Gaslieferung erneut auszuschreiben. Im November 2022 wurden allerdings - wegen der damals schwierigen und undurchsichtigen Energiesituation - lediglich Auftragsvergaben mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis 31.12.2023 abgeschlossen.
Über die Lieferung von Strom und Gas für die Ortsgemeinde Breitscheid muss zum 01.01.2024 neu entschieden werden.
Bei der Beigeordnetenbesprechung der Verbandsgemeinde am 11.05.2023 und der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 29.06.2023 wurde sich dafür ausgesprochen, einvernehmlich mit der Süwag den bestehenden Vertrag zu dann marktüblichen Konditionen zu verlängern und eine zu diesem Zeitpunkt schwierige und unwirtschaftliche Sammelausschreibung des GStB nicht anzuwenden. Bedingt durch die derzeit besondere Situation (Ukraine-Krieg, Extrem schwankende Rohstoffpreise) soll hier die Regionale Versorgungssicherheit besonders berücksichtigt werden. Insbesondere auch deshalb, da eine unmittelbar zuvor vorgenommene Sammelausschreibung keine verwertbaren Angebote einbrachte.
Diesbezüglich hat die Verwaltung nunmehr Kontakt zur Süwag aufgenommen und anschließend ein entsprechendes aktuelles Angebot für eine Vertragsverlängerung erhalten:
Strom: neu 15,80 ct/kwh statt bisher 37,90 ct/kwh (SLP) bzw. 37,60 ct/kwh (RLM)
Gas: neu 6,20 ct/kwh statt bisher 14,970 ct/kwh
Der Rechnungsbetrag wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt und
abschließend um die zum Leistungszeitpunkt jeweils festgelegte Umsatzsteuer erhöht.
Der Preis entspricht den derzeitigen Marktüblichen Preisen. Verwaltung und Süwag weisen allerdings darauf hin, dass der Preis ggf. noch geringfügig angepasst wird, da der Markt sehr schwankt.
Die Verwaltung möchte nunmehr den Auftrag für die Vertragsverlängerung an die Süwag geben, damit die notwendigen Strom- und Gasmengen von dort eingedeckt werden können.
Die Verwaltung bittet daher um Herstellung des Benehmens gem. § 48 GemO.
Eilentscheidungsbeschluss:
Ortsbürgermeister/-in und die Beigeordneten haben unter Beachtung des Verfahrens nach § 48 GemO dem oben dargelegten Sachverhalt (Zustimmung zu Vertragsverlängerung mit der Süwag zu den genannten Konditionen) zugestimmt.
Zur Information:
Nach Vorlage aller Zustimmungen konnte der Vertrag am 20.10. zum endgültigen Preis von Strom: neu 16,00 ct/kwh statt bisher 37,90 ct/kwh (SLP) bzw. 37,60 ct/kwh (RLM)
Gas: neu 6,50 ct/kwh statt bisher 14,970 ct/kwh
verlängert werden.
2. Verschiedenes
| - | Hüpfplatten sind bestellt und die Auftragsbestätigung liegt vor, Lieferung und Montage wird voraussichtlich Anfang 2024 durchgeführt. |
| - | Es wurden Firmen angeschrieben, um Vergleichsangebote für das Klettergerüst einzuholen. |
6. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil
Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.