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RW-Direkt
Ausgabe 47/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ortsgemeinderates Waldbreitbach am 27.10.2025

1.

Einwohnerfragestunde

Seitens der Zuhörer wurden keine Fragen gestellt.

2.

Beratung und Beschlussfassung, Errichtung Müllplatz Gasbitze

a) Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Waldbreitbach hat die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, die Errichtung einer Müllboxanlage zu planen und die Kosten zu ermitteln.

Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung wurden die Kosten auf 28.544,53€ Brutto geschätzt. Nach Beschlussfassung im August 2024 wurden die Leistungen nach Erteilung der Genehmigung der Kreisverwaltung durch die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung ausgeschrieben.

Bei der Submission wurde folgendes Ergebnis erzielt:

Bieter

Angebotssumme (Brutto)

Kostenschätzung

28.544,53€

Heuser GmbH

22.656,41€

2. Bieter

26.990,99€

3. Bieter

29.278,82€

4. Bieter

33.373,55€

Günstigster Bieter war das Bauunternehmen Heuser GmbH mit einer Angebotssumme von 22.656,41 € Brutto.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Waldbreitbach beschließt das Angebot in Höhe von 22.656,41€ Brutto zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

3.

Beratung und Beschlussfassung, Sanierung Sanitärraum Reisebüro Wiedtal

a) Sachverhalt:

Im Sanitärraum des Reisebüros müssen Toilette und Waschtisch ausgetauscht werden.

Die Ortsbürgermeisterin hat Angebote zur Ausführung in zwei Varianten (mit und ohne Vorwandinstallation) angefordert.

Die Wertung der Angebote ergibt folgende Reihenfolge:

1.

Siebke Haustechnik GmbH, Breitscheid (ohne Vorwandinstallation)  —  1.387,61 €

2.

Bieter (ohne Vorwandinstallation)  —  1.452,55 €

2.

Bieter (mit Vorwandinstallation)  —  2.940,32 €

Bei der Ausführung mit Vorwandinstallation würden zusätzliche Kosten für die Verfliesung der Vorwand entstehen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Sanierung des Sanitärraums des Reisebüros in der Variante ohne Vorwandinstallation mit einer Bruttosumme von 1.387,61 € an die Firma Siebke Haustechnik GmbH, Breitscheid (Westerwald), zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

4.

Beratung und Beschlussfassung;

4.1

Haustürsammlung Kriegsgräberfürsorge

4.2

Kommunalbeihilfe 2026 Jugendherbergen RLP und Saarland

4.1

Haustürsammlung Kriegsgräberfürsorge

Seitens der Ortsbürgermeisterin Monika Kukla wird vorgeschlagen, sowie im letzten Jahr, auf die Haustürsammlung zu verzichten und pauschal einen Betrag in Höhe von 100,-- € für die Kriegsgräberfürsorge zu spenden und diese Spende direkt für mehrere Jahre zu beschließen.

Der Ortsgemeinderat beschließt, für die nächsten 3 Jahre einen Betrag in Höhe von 100,-- € pro Jahr für die Kriegsgräberfürsorge zu spenden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

4.2

Kommunalbeihilfe 2026 Jugendherbergen RLP und Saarland

Hierfür erfolgt keine Spende seitens der Ortsgemeinde.

5.

Annahme von Spenden gemäß §94 Abs. 3 GemO

Für die nichtförderfähigen Kosten "Neubau KiTa" sind Spenden eingegangen. Über die Annahme der Spenden laut beiliegender Liste soll en bloc abgestimmt werden.

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Abstimmung en bloc durchzuführen und die Spenden anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Spenden für die Zweckbestimmung "nichtförderfähige Kosten Neubau KiTa Waldbreitbach" zu verwenden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

6.

Beratung und Beschlussfassung, Entfernung Kleidercontainer Nähe Schützenhalle

Frau Kukla berichtet, dass sie nach Beendigung der Arbeiten durch die Firma Strabag, welche während der Baumaßnahme "Wiedufer" neben den Kleidercontainern ihren Lagerplatz hat, die Kleidercontainer dort entfernen lassen möchte. Sie wird sich mit den Aufstellern der Container diesbezüglich in Verbindung setzen.

Der Ortsgemeinderat gibt hierzu einstimmig seine Zustimmung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

7.

Richtlinie zur Förderung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach

a) Sachverhalt:

Im Zuge einer vorhandenen oder sich abzeichnenden Verdichtung der ärztlichen Versorgung hat sich die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach dazu entschlossen, Ärzte mit Unterstützungsleistungen, insbesondere Geldzufluss, zu einer Bestandssicherung oder Ansiedlung in der Verbandsgemeinde zu bewegen.

Hierzu gewährt die VG zur Förderung der haus-/fachärztlichen Grundversorgung im VG-Gebiet nach Maßgabe der als Anlage beigefügten Richtlinie zweckgebundene, finanzielle Unterstützungsleistungen.

Ziel ist es, die medizinische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum langfristig sicherzustellen.

Da es sich nicht um eine originäre Aufgabe der Verbandsgemeinde handelt, ist vorliegend das Verfahren nach § 67 Abs. 4 GemO erforderlich, d.h. die verbandsangehörigen Ortsgemeinden übertragen die Aufgabe der Durchführung der Maßnahme im Rahmen der betreffenden Förderrichtlinie an die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.

Die Übernahme setzt voraus, dass die Verbandsgemeinde und mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zustimmen und in den zustimmenden Ortsgemeinden die Mehrzahl der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnt.

Der Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.09.2025 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst. Der VG-Rat hat in seiner Sitzung vom 07.10.2025 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst:

-

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufgabe „Förderung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach“ gem. § 67 Abs. 4 GemO zu übernehmen.

-

Der Verbandsgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie zur Förderung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.

-

Der Verbandsgemeinderat beschließt für das Haushaltsjahr 2026 eine Gesamtsumme i.H.v. 100.000 € zur Finanzierung der Unterstützungsleistungen gem. der Richtlinie zur Förderung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach in den Haushaltsplan einzustellen.

Die Richtlinie tritt in Kraft, wenn die o.g. Voraussetzungen des § 67 Abs. 4 GemO vorliegen (s. oben).

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach die Aufgabe „Förderung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach“ gem. § 67 Abs. 4 GemO übernimmt.

Anmerkung zu dem Beschluss

Die Ortsbürgermeisterin wird in dem entsprechenden Ausschuss darauf hinweisen, dass die Förderrichtlinien genauer formuliert werden müssen. Ebenso soll über jeden Antrag einzeln abgestimmt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

8.

Aktualisierung der Anlage zu § 3 Abs. 3 und 4 der Tourismusbeitragssatzung (Betriebsartentabelle) für das Jahr 2023

a) Sachverhalt:

Rechtgrundlage für die Erhebung und Festsetzung eines Tourismusbeitrages sind die §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz vom 20.06.1995 (GVBI S. 175) in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Waldbreitbach vom 06.07.2023.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat das bisherige Muster der Anlage zur Tourismusbeitragssatzung (Betriebsarten-Tabelle) hinsichtlich der Gewinnsätze nebst sämtlichen einschlägigen Ermittlungsquellen geändert.

Dementsprechend wurde die Anlage zur Satzung über die Erhebung von Tourismusbeiträgen der Ortsgemeinde Waldbreitbach für das Erhebungsjahr 2023 (Anlage zu § 3 Abs. 3-4 TBS) geändert und die Gewinnsätze entsprechend der Muster-Betriebsartentabelle des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz angepasst.

Zur besseren Übersicht ist die aktuelle Tabelle mit den angepassten Gewinnsätzen (gelb markiert) beigefügt. Außerdem ist die Tabelle mit den Gewinnsätzen des Vorjahres beigefügt, sodass ein direkter Vergleich mit Änderungen möglich ist.

Beschluss:

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, die angepasste Anlage zur Satzung (Betriebsartentabelle 2023) in der vorliegenden Fassung nach Beratung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

9.

Beratung und Beschlussfassung, Erneuerung Heizungsanlage Kolpinghaus

a) Sachverhalt:

Die Heizungsanlage des Kolpinghauses ist erneuerungsbedürftig.

Die Ortsbürgermeisterin hat 3 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert; 3 Angebote wurden fristgerecht vorgelegt.

Die Prüfung der Eignung der Bieter hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfolgte durch die Verwaltung. Die Angebote sind wirtschaftlich und auskömmlich; alle Angebote können gewertet werden.

Die Wertung der Angebote unter Berücksichtigung eventueller Nachlässe ergab nachfolgende Bieterreihenfolge:

Nr.

Bieter

geprüfte Angebotssumme (brutto)

1

Frank Klothen, Bonefeld

11.862,07 €

2

2. Bieter

15.076,36 €

3

3. Bieter

15.916,02 €

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Erneuerung der Heizungsanlage des Kolpinghauses mit einer Bruttosumme von 11.862,07 € an die Firma Klothen, Bonefeld, zu vergeben. Der Auftragnehmer wird beauftragt, mit dem Bezirksschornsteinfegermeister die Verwendung des vorhandenen Edelstahlkamins zu prüfen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

10.

Verschiedenes

Seitens der Ortsbürgermeisterin und den Ratsmitgliedern werden folgende Mitteilungen gemacht.

-

Aktueller Sachstand Neubau KiTa:

Der Zeitplan wird eingehalten, so dass die Fertigstellung 31.12.2025 realisierbar ist. Am 05.11. ist ein Termin angesetzt, bei dem unter anderem der Aufbau der Möbel und auch über den Abbau des Containers gesprochen wird. Am 24.11. wird die Küche geliefert. Die Fördergelder sind teilweise abgerufen und ausgezahlt. Es wurde vorsorglich eine Verlängerung beantragt, damit die Fördergelder des Landes nicht entfallen.

Von der KiTa gGmbH erfolgt eine Rückzahlung für Energiekosten (01.07.-31.12.) in Höhe von ca. 65.000,-- €.

-

Die Anschaffung eines E-cash-Gerätes für die Ortsgemeinde ist nicht notwendig.

-

Im Zinsgarten werden von der Syna Kabel verlegt.

-

Es gab eine Anzeige wegen Vandalismus an der Hausener Brücke (Heraushebung von Streben).

-

Die Geschwindigkeitsmessung in der Ortsgemeinde dauert noch, da der neue Mitarbeiter im Ordnungsamt erst eingearbeitet werden muss.

In den Fraktionen soll besprochen werden, ob die Ortsgemeinde - wie andere auch schon - eigene Geräte zur Geschwindigkeitsmessung anschafft.

-

Die Genehmigungen für Krippe und Adventskranz liegen vor.

-

Die Umzüge sind beim Ordnungsamt beantragt.

-

Die 30er Zone Schilder sind bestellt, Straßenbeschriftung und "kiss and go" kann durchgeführt werden. In der nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz-, Bau- und Energieausschusses soll hierüber gesprochen werden.

Zu diesem Thema folgt eine Diskussion unter den Ratsmitgliedern. Es herrscht Unverständnis bezüglich der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 23.01.2025 (Zustimmung zum Antrag der WfW-Fraktion zur Verbesserung der Verkehrssituation rund um das Schulzentrum und KiTa). Hierzu ist immer noch keine Antwort vom Ordnungsamt gekommen.

17.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

-

Erteilung Einvernehmen der Ortsgemeinde zur einem Grundstücksverkauf

-

Erteilung Einvernehmen der Ortsgemeinde zu 6 Bauanträgen