Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Rhein-Wied-Straße/Hauptstraße“
Gemäß §2 Abs. 1 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend am 01.06.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Rhein-Wied-Straße/Hauptstraße“ gefasst hat. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die mit einer rot gestreiften Markierung belegten Grundstücke.
Die Abgrenzung ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.