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RW-Direkt
Ausgabe 48/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Rengsdorf für das Haushaltsjahr 2025 vom 28. November 2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

gegenüber bisher

verändert um

nunmehr festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

6.452.298,00 €

680.000,00 €

7.132.298,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

6.363.721,00 €

0,00 €

6.363.721,00 €

das Jahresergebnis

88.577,00 €

680.000,00 €

768.577,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-54.595,00 €

680.000,00 €

625.405,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

196.500,00 €

955.500,00 €

1.152.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.266.150,00 €

150.000,00 €

1.416.150,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.069.650,00 €

805.500,00 €

-264.150,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00 €

0,00 €

0,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Bleibt unverändert.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 0 € auf 1.200.000 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlichen Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beträgt 0 €.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Bleibt unverändert.

§ 5 Steuersätze

Bleibt unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug

16.205.672,96 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt

16.660.934,22 €

und zum 31.12.2025

17.429.511,22 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Bleibt unverändert.

§ 8 Altersteilzeit

Bleibt unverändert.

Rengsdorf, den 28.11.2025  —  Ortsgemeinde Rengsdorf
Dillenberger, Ortsbürgermeister

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17.11.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom

01. Dezember 2025 bis 09. Dezember 2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Breitscheid, 28.11 2025
Ortsgemeinde Rengsdorf
gez. Dillenberger
Dillenberger, Ortsbürgermeister