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RW-Direkt
Ausgabe 49/2022
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederbreitbach für das Haushaltsjahr 2022 vom 09. Dezember 2022

Der Ortsgemeinderat Niederbreitbach hat aufgrund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 4 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 728) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 29. November 2022 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Mit der Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:

gegenüber bisher

verändert um

auf nunmehr festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.473.643,00 €

96.842,00 €

2.570.485,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.719.514,00 €

5.830,00 €

2.725.344,00 €

der Jahresfehlbetrag auf

-245.871,00 €

91.012,00 €

-154.859,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-89.280,00 €

91.012,00 €

1.732,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

794.523,00 €

-17.000,00 €

777.523,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.773.000,00 €

-7.000,00 €

1.766.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-978.477,00 €

-10.000,00 €

-988.477,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.067.757,00 €

-81.012,00 €

986.745,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher

0,00 €

um

0,00 €

auf

0,00 €

verzinste Kredite von bisher

978.477,00 €

um

10.000,00 €

auf

988.477,00 €

zusammen von bisher

978.477,00 €

um

10.000,00 €

auf

988.477,00 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verbindlichkeiten, die in künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlungen von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen führen können (Verpflichtungsermächtigungen), werden von bisher

500.000,00 Euro um 0,00 Euro auf 500.000,00 Euro

festgesetzt und bleiben damit unverändert.

§ 4 Steuerhebesätze

Der Steuerhebesatz für die Grundsteuer B wird rückwirkend zum 01.01.2022 von

bisher 380 v. H. auf 430 v. H.

festgesetzt.

Die übrigen Steuerhebesätze für die Grundsteuer A, die Gewerbesteuer und die Hundsteuer werden nicht geändert.

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2022 werden nicht geändert.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug  —  3.693.630,30 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt  — 3.796.468,67 Euro,

der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt  — 3.641.609,67 Euro.

Niederbreitbach, den 09. Dezember 2022
Ortsgemeinde Niederbreitbach
gez. Hardt
- Hardt -
Ortsbürgermeisterin

II.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom

12. Dezember 2022 bis 20. Dezember 2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Rengsdorf, 09. Dezember 2022
Ortsgemeinde Niederbreitbach
gez. Hardt
Hardt, Ortsbürgermeisterin