Der Ortsgemeinderat Niederbreitbach hat aufgrund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 4 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 728) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 29. November 2022 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Mit der Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:
| gegenüber bisher | verändert um | auf nunmehr festgesetzt auf | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.473.643,00 € | 96.842,00 € | 2.570.485,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.719.514,00 € | 5.830,00 € | 2.725.344,00 € |
| der Jahresfehlbetrag auf | -245.871,00 € | 91.012,00 € | -154.859,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -89.280,00 € | 91.012,00 € | 1.732,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 794.523,00 € | -17.000,00 € | 777.523,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.773.000,00 € | -7.000,00 € | 1.766.000,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -978.477,00 € | -10.000,00 € | -988.477,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.067.757,00 € | -81.012,00 € | 986.745,00 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite von bisher | 0,00 € | um | 0,00 € | auf | 0,00 € |
| verzinste Kredite von bisher | 978.477,00 € | um | 10.000,00 € | auf | 988.477,00 € |
| zusammen von bisher | 978.477,00 € | um | 10.000,00 € | auf | 988.477,00 € |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verbindlichkeiten, die in künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlungen von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen führen können (Verpflichtungsermächtigungen), werden von bisher
500.000,00 Euro um 0,00 Euro auf 500.000,00 Euro
festgesetzt und bleiben damit unverändert.
§ 4 Steuerhebesätze
Der Steuerhebesatz für die Grundsteuer B wird rückwirkend zum 01.01.2022 von
bisher 380 v. H. auf 430 v. H.
festgesetzt.
Die übrigen Steuerhebesätze für die Grundsteuer A, die Gewerbesteuer und die Hundsteuer werden nicht geändert.
§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2022 werden nicht geändert.
§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug — 3.693.630,30 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt — 3.796.468,67 Euro,
der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt — 3.641.609,67 Euro.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
12. Dezember 2022 bis 20. Dezember 2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.