1. Informationen der Ortsbürgermeisterin
1) Windpark Datzeroth
Zurzeit laufen noch Kartierungsarbeiten. Die Einspeisung im Windpark Datzeroth kann grds. erfolgen. Nähere Infos folgen in den nächsten Wochen.
2) Flucht-/ Rettungsweg
Bezüglich des Flucht-/ Rettungsweges in Datzeroth gibt es derzeit keine neuen Informationen. Es wird noch auf Rückmeldung des Planungsbüros gewartet.
3) Forstzweckverband Waldbreitbach - Sitzungsinformation
Am 25. November 2025 fand die 2. Sitzung der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes im Kolpinghaus Waldbreitbach statt. Die Sitzung behandelte den ausgeglichenen Haushalt 2026, geplante Investitionen in die Ausstattung und die Aufforstungsmaßnahmen, über die Herr Gregor Nassen (Forstrevierleiter) berichtete.
Die Ortsgemeinde Datzeroth ist aufgrund der Verpachtung ihres Waldes mit einer Aufwandspauschale von 1.000 Euro beteiligt.
4) Förderprogramme 2025 „Das Dorfbudget – Ehrenamt fördern“ –Landesförderung
Mit dem Programm unterstützt das Land Rheinland-Pfalz Gemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bei der Förderung ehrenamtlichen Engagements und der Umsetzung kleiner Projekte für die Dorfgemeinschaft. Beispiele hierfür sind: Anschaffung von Kinderspielgeräten, Bereitstellung von Sitzgelegenheiten für Seniorengruppen oder Pflanzaktionen von Umweltgruppen.
Wichtige Hinweise:
Die Ortsgemeinde hat die Fördersumme von 1.500 Euro bereits erhalten. Das Geld muss in diesem Jahr verausgabt werden. Ab 2025 wird die Förderung jährlich gewährt.
Der Gemeinderat berät darüber und will sich in den nächsten Tagen festlegen, wofür die Gemeinde das Geld verwenden möchte.
5) Information zur Vergabe der Geldpreise der Johanna-Löwenherz-Stiftung
Der Landrat des Kreises Neuwied hat angefragt, Rückmeldung zur Vergabe der Geldpreise der Johanna-Löwenherz-Stiftung zu geben. Die Preisverleihung ist für den 16. April 2026 vorgesehen.
Bei der Vergabe handelt es sich um Geldpreise (ehemals Stipendien), die an geeignete Kandidatinnen verliehen werden. Wesentliches Kriterium ist der Stiftungszweck, der in der Satzung wie folgt beschrieben ist:
„Förderung von Frauen, die sich um die Sache der Frauen besonders verdient gemacht haben. Ohne Ansehen religiöser und politischer Anschauung soll die Förderung durch Vergabe von Geldpreisen an Frauen erfolgen, die besondere wissenschaftliche, künstlerische oder literarische Leistungen vollbracht haben oder sich in sonstiger Weise um die Stellung der Frau in Staat und Gesellschaft besonders auszeichnen.“
Damit ist auch ehrenamtliches Engagement ausdrücklich als förderungswürdige Leistung anerkannt, wenn die Kandidatin sich in besonderer Weise um die Belange von Frauen oder die Stärkung der Gemeinschaft verdient gemacht hat.
Die Ortsgemeinde / Verwaltung wird gebeten, entsprechende Vorschläge zu prüfen und die Rückmeldung fristgerecht an den Landrat zu übermitteln.
Der Gemeinderat entscheidet sich dafür Kirsten Hardt vorzuschlagen, da Sie sich einige Jahre lang als Ortsbürgermeisterin sehr für die Ortsgemeinde eingesetzt, und ein besonderes Engagement hervorgebracht hat.
2. Einwohnerfragestunde gemäß §16a Gemeindeordnung
Es werden keine Anfragen von den Einwohnern gestellt.
3. Annahme von Spende gem. §94 Abs. 3 GemO
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Spende der Sparkasse Heimatleben in Höhe von 2.175,00 Euro gemäß § 94 Abs. 3 GemO anzunehmen. Die Zuwendung ist zweckgebunden für die Förderung der Jugendhilfe, konkret zur Unterstützung und Weiterentwicklung des Kinderspielplatzes bestimmt.
Zusätzlicher Hinweis: Bereits am 14.10.2025 wurde in dem Zusammenhang die Spende der Sparkasse in Höhe von 760,00 Euro beschlossen. Insgesamt belaufen sich die von der Sparkasse gewährten Mittel somit auf 2.935,00 Euro, die vollständig der Förderung des Kinderspielplatzes zugutekommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
4. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und Entlastungserteilung
a) Sachverhalt:
Die Ortsbürgermeisterin, Frau Berg und die Beigeordneten nehmen an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt das älteste Ratsmitglied, Harald Schmidtke den Vorsitz im Gemeinderat.
Dem Rat liegt die Jahresrechnung 2024 mit Bilanz und Rechenschaftsbericht vor. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Herr Harald Schmidtke berichtet über das Ergebnis der vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde durchgeführten Prüfung. Diese Prüfung habe am 04.11.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Rengsdorf stattgefunden. Der Ausschuss habe die Prüfung nach den Grundsätzen des § 112, Abs. 1 GemO stichprobenweise durchgeführt. Hierbei hätten sich keine Feststellungen ergeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe deshalb folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Jahresrechnung 2024 der Ortsgemeinde Datzeroth mit Anhang und Rechenschaftsbericht sowie die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung und der Anlagenspiegel, die Verbindlichkeiten- und Forderungsübersicht und der Übersicht über die Dienstbarkeiten werden festgestellt und der Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt.
Beschluss:
In der anschließenden Abstimmung stimmt der Gemeinderat diesem Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zu.
Abstimmungsergebnis:
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat, der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen. Für die Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben nach § 68 GemO durch die Verbandsgemeinde soll dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde ebenfalls Entlastung erteilt werden.
Beschlussempfehlung:
In der anschließenden Abstimmung stimmt der Gemeinderat diesem Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
5. Richtlinie zur Förderung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
a) Sachverhalt:
Im Zuge einer vorhandenen oder sich abzeichnenden Verdichtung der ärztlichen Versorgung hat sich die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach dazu entschlossen, Ärzte mit Unterstützungsleistungen, insbesondere Geldzufluss, zu einer Bestandssicherung oder Ansiedlung in der Verbandsgemeinde zu bewegen.
Hierzu gewährt die VG zur Förderung der haus-/fachärztlichen Grundversorgung im VG-Gebiet nach Maßgabe der als Anlage beigefügten Richtlinie zweckgebundene, finanzielle Unterstützungsleistungen.
Ziel ist es, die medizinische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum langfristig sicherzustellen.
Da es sich nicht um eine originäre Aufgabe der Verbandsgemeinde handelt, ist vorliegend das Verfahren nach § 67 Abs. 4 GemO erforderlich, d.h. die verbandsangehörigen Ortsgemeinden übertragen die Aufgabe der Durchführung der Maßnahme im Rahmen der betreffenden Förderrichtlinie an die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.
Die Übernahme setzt voraus, dass die Verbandsgemeinde und mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zustimmen und in den zustimmenden Ortsgemeinden die Mehrzahl der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnt.
Der Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.09.2025 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst. Der VG-Rat hat in seiner Sitzung vom 07.10.2025 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst:
| - | Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufgabe „Förderung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach“ gem. § 67 Abs. 4 GemO zu übernehmen. |
| - | Der Verbandsgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie zur Förderung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach. |
| - | Der Verbandsgemeinderat beschließt für das Haushaltsjahr 2026 eine Gesamtsumme i.H.v. 100.000 € zur Finanzierung der Unterstützungsleistungen gem. der Richtlinie zur Förderung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach in den Haushaltsplan einzustellen. |
Die Richtlinie tritt in Kraft, wenn die o.g. Voraussetzungen des § 67 Abs. 4 GemO vorliegen (s. oben).
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach die Aufgabe „Förderung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach“ gem. § 67 Abs. 4 GemO übernimmt.
Abstimmungsergebnis: mehrstimmig
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 2
6. Verschiedenes
Es gibt keine weiteren Informationen.
12. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Teil
Im nichtöffentlichen Teil wurde ein Beschluss zu einem bestehenden Flächennutzungsplan getroffen. Außerdem hat der Gemeinderat über den Umgang niedergeschlagener Forderungen entschieden.