1. Einwohnerfragestunde gem. §16a GemO
Es liegen keine Fragen vor.
2. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und Entlastungserteilung
a) Sachverhalt:
Der Ortsbürgermeister die Beigeordneten nehmen an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt das älteste Ratsmitglied, Elke Dunger-Fröhlich, den Vorsitz im Gemeinderat.
Dem Rat liegt die Jahresrechnung 2024 mit Bilanz und Rechenschaftsbericht vor. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Lars Müller berichtet über das Ergebnis der vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde durchgeführten Prüfung. Diese Prüfung habe am 12.11.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Rengsdorf stattgefunden. Der Ausschuss habe die Prüfung nach den Grundsätzen des § 112, Abs. 1 GemO stichprobenweise durchgeführt. Hierbei hätten sich keine Feststellungen ergeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe deshalb folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Jahresrechnung 2024 der Ortsgemeinde Roßbach mit Anhang und Rechenschaftsbericht sowie die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung und der Anlagenspiegel, die Verbindlichkeiten- und Forderungsübersicht und der Übersicht über die Dienstbarkeiten werden festgestellt und der Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt.
Beschlussempfehlung:
In der anschließenden Abstimmung stimmt der Gemeinderat diesem Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen. Für die Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben nach § 68 GemO durch die Verbandsgemeinde soll dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde ebenfalls Entlastung erteilt werden.
Beschluss:
In der anschließenden Abstimmung stimmt der Gemeinderat diesem Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
3. Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramm: Sanierung kommunaler Sportstätten
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Roßbach beabsichtigt Ihren Sportplatz zu sanieren und den vorhanden Kunstrasenplatz zu erneuern.
Der Deutsche Bundestag hat für das Jahr 2025 in einer ersten Tranche Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für ein neues Bundesprogramm zur Sanierung kommunalerSportstätten (SKS) zur Verfügung gestellt.
Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt.
Es sind Jahresraten über 6 Jahre vorgesehen. Mit den Mitteln soll eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung ermöglicht werden.
Diese Projekte müssen von den Kommunen mitfinanziert werden. Der Bund beteiligt sich bis zu 45 % an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; der Eigenanteil der Kommunen beträgt mindestens 55 % der in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage beteiligt sich der Bund bis zu 75 % an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der kommunale Eigenanteil reduziert sich entsprechend auf 25 %.
Aufgrund der beiliegenden Mitteilung der Kommunalaufsicht wird für die Ortsgemeinde Roßbach eine Haushaltsnotlage festgestellt.
Das Verfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizzen in der 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren) beschießt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die 2. Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) durch die ausgewählten Kommunen.
In der 1. Phase ist die Projektskizze mit der dazu gehörenden Kostenschätzung und dem Beschluss des Gemeinderates, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2025 gebilligt wird, zum 15. Januar 2026 online einzureichen.
Mit der Einreichung der Projektskizze muss die Gesamtfinanzierung des Projektes seitens des Antragstellers bestätigt werden.
Beschlussempfehlung:
Die Ortsgemeinde Roßbach beschließt zur Sanierung des Kunstrasenplatzes eine Teilnahme an dem Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramms und stimmt der Einreichung einer entsprechenden Projektskizze zu. Der Vorsitzende erfragt bei der Verwaltung ob die Erneuerung der Fluchtlichtanlage ebenfalls in das Programm mitaufgenommen werden kann.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
| Ja-Stimmen: 15 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltung: 1 |
4. Annahme einer Spende gem. §94 Abs. 3 GemO
Der Vorsitzende berichtet über folgende Spende:
| - | Förderverein der Kath. KiTa Roßbach: |
| Sachspende zur Förderung der Erziehung in Form eines Spielhaus für die KiTa Roßbach im Wert von 15.000,00 EUR. |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die o. g. Spende anzunehmen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 16 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
5. Abschlussbericht "50 Jahre Wiedhalle"
Der Ortsbürgermeister stellt dem Gemeinderat und den Gästen den finanziellen Abschlussbericht, mit der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben zu den Feierlichkeiten rund um das Jubiläum „50 Jahre Wiedhalle“, vor.
6. Informationen aus der Gemeinde; Beantwortung von Anfragen
| - | Seitens der Fraktion BfR wird die Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf! – Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung“ angesprochen, worüber in der Rhein-Zeitung am 08.10.2025 berichtet wurde und der viele Gemeinden beigetreten sein sollen. Der Gemeinderat beauftragt den Vorsitzenden die Initiative im Rahmen der nächsten Bürgermeisterdienstbesprechung mit den anderen Ortsbürgermeistern der VG anzusprechen. Der Beschluss über die Teilnahme an der Initiative wird in der nächsten Gemeinderatssitzung ausführlich aufgenommen. |
| - | Der Vorsitzende informiert, dass noch kein „Widerspruchsbescheid“ von der Kreisverwaltung Neuwied vorliegt, um weitere Schritte gegen den abgelehnten Nachbezuschussungsantrag für die Erweiterungsmaßnahme Kita „Im Zwergenreich“ abzuwägen. |
| - | Die Überprüfung der Spielgeräte auf den Spielplätzen der Gemeinde wird ab 2026 von einem eigenen Mitarbeiter des Verbandsgemeinde - Bauhofs durchgeführt, nachdem der bisherige Prüfer in den Ruhestand gegangen ist. |
| - | Die Sinkkästen in der Ortsgemeinde werden zweimal im Jahr (Herbst und Frühjahr) geleert. |
| - | Die Böschungssanierung zum Campingplatz wird in zwei Bauabschnitten von statten gehen. Der erste Bauabschnitt beginnt zeitnah Anfang des neuen Jahres 2026 und endet im Frühjahr (spätestens März 2026). Der Teil direkt an der L 256 wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da die Landesstraße zum Bauzeitpunkt noch als Umleitungsstrecke für die Baumaßnahme in Hausen Ortsteil Frorath freigehalten werden muss. |
| - | Ein Doppelausbau bei der Glasfaserverlegung konnte vermieden werden. Die „Deutsche Glasfaser“ hat sich vom Ausbaugebiet zurückgezogen, so das nur noch die Deutsche Telekom mit „Glasfaserplus“ die Arbeiten in Roßbach fortführt. |
| - | Ortsbürgermeister Boden stellt dem Gemeinderat eine Neuauflage des „Senioren-Ratgebers“ vor. |
| - | Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.08.2025 den Abschluss einer Vereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Roßbach und Breitscheid über den finanziellen Ausgleich bei Aufnahmen von Kindern aus Breitscheid in die Kita Roßbach, vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde Breitscheid, beschlossen. Hierzu muss jetzt noch ein Treffen der Ortsbürgermeisterin Viccari aus Breitscheid und Ortsbürgermeister Boden mit der Verwaltung in Rengsdorf vereinbart werden. |
10. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil
Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ein Bauvorhaben zur Kenntnis genommen sowie ein Grundstücksverkauf mehrheitlich angenommen wurde.