Bauleitplanung der Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bleidflur“
Gemäß §2 Abs. 1 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend am 15.11.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bleidflur“ gefasst hat. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die mit einer unterbrochenen roten Linie eingefassten Grundstücke.
Die Abgrenzung ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Zielsetzung und Inhalt des Bebauungsplanes ist, im Anschluss an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil, die Zulässigkeit von Wohnnutzung zu begründen.
Da die diesbezüglichen Voraussetzungen gegeben sind, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes als „Bebauungsplan für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen“ gemäß 13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Aufgrund der Neufassung des § 13b BauGB (gemäß dem Baulandmobilisierungsgesetz vom Mai 2021) ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich.