| 1. | Information zum Neubaugebiet "Auf der Helden" vom Planungsbüro Weber Consulting |
Das Verfahren und die Einigung mit allen Eigentümern ist nun soweit fortgeschritten, dass die Ortsgemeinde die Grundstücke ankaufen kann.
Sobald die vertraglichen Grundlagen hierzu geschaffen sind, wird der Umlegungsvertrag notariell angegangen.
Das Gebiet wird zunächst zu einem Grundstück zusammengefasst und dann eingeteilt.
Die Erschließungsplanung ist bis auf die Ausstattung fertig.
Sollte der Satzungsbeschluss noch in 2022 herbeigeführt werden, kann die Ausschreibung Anfang 2023 veröffentlicht werden, sodass ein Erschließungsbeginn Anfang 2023 realistisch ist.
Die Erschließung wird komplett in einem Zug umgesetzt.
Sofern das Umlegungsverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen ist, bleibt ein gewisses Restrisiko bei der Ortsgemeinde.
Auch der Verkauf der Grundstücke ist erst nach erfolgreicher Umlegung möglich.
Geringe Grenzverschiebungen zur bisherigen Planung sind noch möglich.
Das Regenrückhaltebecken wurde im Gegensatz zur Planung von 2019 aus statischen Gründen weiter vom Hang weg geplant. Es wird mehr Volumen fassen können, als rechnerisch nötig ist.
An der Einmündung ist in Absprache mit dem LBM eine Zu- und Abbiegespur geplant. Ein Kreisel ist wegen der Topographie, insbesondere dem längs Gefälle, nicht geplant.
Als Straßenbelag ist Pflaster geplant, so ist es zukünftig möglich kleinere Reparaturen ohne viel Aufwand vorzunehmen.
Da die Ausschreibung über die Firma Weber Consulting läuft, kann diese in beschränkter Form stattfinden. Der Ortsgemeinde wird ein gewisses Mitspracherecht eigeräumt. Regionale Firmen sollen bevorzugt werden.
| 2. | Beratung und Auftragsvergabe Ausschreibung Neubaugebiet "Auf der Helden" |
Ortsbürgermeisterin Hardt und Ratsmitglied René Touby nehmen an Beratung und Beschlussfassung nicht teil, da bei Ihnen Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO vorliegen.
Der 1. Beigeordnete Roland Hardt übernimmt den Vorsitz.
Der Bebauungsplan sowie die Ausstattung der Straßen etc. wurden im Groben bereits bei vorherigen Sitzungen beschlossen. Es soll sich am Kühpfad orientiert werden. Auf die Änderungen im Bebauungsplan wurde bereits in TOP 1 eingegangen.
Den Zuhörern wurde die Möglichkeit eingeräumt, Ideen und Vorschläge einzubringen. Hiervon wurde kein Gebrauch gemacht.
Der Erschließungsauftrag soll an die Firma Weber Consulting erteilt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| 3. | Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Niederbreitbach Bebauungsplan "Auf der Helden" Abwägung der eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Privatpersonen Satzungsbeschluss |
Aufgrund der Verzögerungen der letzten 2 Jahre kam es zu einer erneuten Offenlage des Bebauungsplanes.
Die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 10.10.2022 bis zum 11.11.2022 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben / Mail vom 06.10.2022 beteiligt.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen folgende Stellungnahmen ein, die keine abwägungsrelevanten Anregungen enthielten:
| • | Deutscher Wetterdienst, mit Schreiben vom 11.11.2022 |
| • | Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, mit Schreiben vom 02.11.2022 |
| • | Handelsverband Südwest, mit Schreiben vom 07.10.2022 |
| • | Handwerkskammer Koblenz, mit Schreiben vom 07.11.2022 |
| • | IHK Koblenz, mit Schreiben vom 10.10.2022 |
| • | Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, mit Schreiben vom 02.11.2022 |
| • | PLEdoc, mit Schreiben vom 20.10.2022 |
| • | Stadtwerke Neuwied GmbH, mit Schreiben vom 11.10.2022 |
| • | Syna GmbH, mit Schreiben 07.10.2022 |
Im Rahmen der Offenlage sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen folgende Stellungnahmen ein, deren Inhalte nachfolgend behandelt werden:
1. Bürger, mit Vermerk vom 07.11.2022.
Beratung
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
Den Anregungen wird gefolgt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
2. Bürger, mit Mail vom 30.06.2022
Beratung
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
Der Bodengutachter wird dazu aufgefordert, im Rahmen der ergänzenden Untersuchungen auch Aussagen zur Standsicherheit bzw. zu ggf. erforderlichen Schutzvorkehrungen für den Hang in nördlicher Richtung zu treffen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
3. Deutsche Telekom Technik GmbH / Telekom Deutschland GmbH, mit Schreiben vom 10.10.2022, 15.10.2018 und 18.02.2020
Beratung
Die Inhalte der Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
kein Beschluss erforderlich
4. Forstamt Dierdorf, mit Schreiben vom 19.10.2022 und 22.11.2018
Beratung
Die Inhalte der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
An dem vorgenannten Beschluss wird festgehalten und dieser nochmals bestätigt. Die forstlichen Belange sind in der vorliegenden Planung angemessen berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
5. Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Abteilung Erdgeschichte, mit Schreiben vom 13.10.2022
Beratung
Die Inhalte der Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
Die Informationen zu Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht sowie Anzeige des Baubeginns werden in die Fassung zum Satzungsbeschluss als Hinweise aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
6. Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, mit Schreiben vom 14.10.2022 und 02.03.2022
Beratung
Die Inhalte der Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
Die aktuellen Informationen zu Verdacht auf archäologische Fundstellen und Sachstandsermittlung durch geophysikalische Prospektion werden in die Fassung zum Satzungsbeschluss als Hinweise aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
7. Kreisverwaltung Neuwied, mit Schreiben vom 04.11. 2022
Beratung
Die Inhalte der Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag:
Die vorgetragenen Anregungen werden wie erläutert berücksichtigt. Die genannten Anpassungen der Bebauungsplanunterlagen (Bauweise, Stellplatzfestsetzung) sind in der Fassung zum Satzungsbeschluss enthalten.
Ungeachtet dessen wird die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplan erst dann bekannt und rechtswirksam zu machen, wenn die Ergebnisse der ergänzenden Untersuchungen des Steilhangs zur Landesstraße L 255 vorliegen und der Umsetzung der durch den Bebauungsplan zugelassenen Nutzungen abschließend nicht entgegenstehen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
8. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, mit Schreiben vom 20.10.2022, 02.10.2018 und 10.03.2022
Beratung
Die Inhalte der Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Die Schreiben vom 02.10.2018 sowie 10.03.2020 wurden bereits 2020 im Rahmen der Abwägung behandelt.
Beschlussvorschlag
kein Beschluss erforderlich
9. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, mit Schreiben vom 09.11.2022 und 18.03.2022
Beratung
Die Inhalte der Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
An dem vorgenannten Beschluss wird festgehalten und dieser nochmals bestätigt. Die landwirtschaftlichen Belange sind in der vorliegenden Planung angemessen berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
10. Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, mit Schreiben vom 11.11.2022
Beratung
Die Inhalte der Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
kein Beschluss erforderlich
11. Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz, mit Schreiben vom 14.11.2022 und 06.10.2022
Beratung
Die Inhalte der Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
kein Beschluss erforderlich
Der Gemeinderat Niederbreitbach möchte das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan „Auf der Helden“ abschließen. Nach erfolgten Abwägungsverfahren mit der Bestätigung, dass keine erneute Offenlage erforderlich ist, kann mit dem Satzungsbeschluss das formelle Verfahren abgeschlossen werden. Die gesetzliche Vorgabe ergibt sich aus § 10 BauGB. Die zu beschließende Satzung hat folgenden Text:
Satzung zum Bebauungsplan „Auf der Helden“ der Ortsgemeinde Niederbreitbach
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBL I S. 4147) und nach § 88 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) Rheinland-Pfalz vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.09.2021 (GVBl. S. 543), hat der Ortsgemeinderat Niederbreitbach den Bebauungsplan "Auf der Helden“ am 17.11.2022 als Satzung beschlossen.
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung als gestrichelte schwarze Linie dargestellt.
§ 2 Bestandteil der Satzung
Bestandteil der Satzung sind die Planzeichnung und die textlichen Festsetzungen. Eine Begründung Anlagen ist der Satzung beigefügt.
§ 3 In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Auf der Helden“ als Satzung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Ortsbürgermeisterin Hardt und Ratsmitglied Touby nehmen wieder an Beratung und Beschlussfassung teil.
| 4. | Einwohnerfragestunde |
- Ein Einwohner erkundigt sich, ob die Straßenbreite im Neubaugebiet „Auf der Helden“ ähnlich schmal wird wie „Auf dem Kühpfad“, da es dort wohl aufgrund parkender Fahrzeuge recht eng ist. Dies wird bejaht, jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass für jedes Baugrundstück 2 Stellplätze vorgesehen sind.
| - | Es wird gefragt, wie die Höhe der Einfriedung zur Straße im Neubaugebiet „Auf der Helden“ geplant ist. Diese ist auf 1,20 m zur Straße hin begrenzt. |
| - | Die Parksituation am ehem. Mex wird nochmals angesprochen und bemängelt. Frau Hardt verweist auf den Vorort Termin mit dem hiesigen Ordnungsamt und der Polizei, bei dem festgestellt wurde, dass das Parken an dieser Stelle keine Ordnungswidrigkeit darstellt. |
| - | Zu der Frage, ob im Neubaugebiet „Auf der Helden“ Glasfaserleitungen vorgesehen sind wird erläutert, dass dies im Zuge der Erschließung angestrebt wird und alle potentiellen Firmen angesprochen werden. Ansonsten bestünde auch die Möglichkeit, Leerrohre zu verlegen. |
| - | Des Weiteren kam die Frage auf, wie hoch der Quadratmeterpreis für die Erschließung sein wird. Hierzu konnte lediglich gesagt werden, dass die Kalkulation von 2019 erneuert werden muss und daher aktuell keine Zahlen genannt werden können. |
| 7. | Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil |
Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.