Liebe Anhausener Bürger/innen,
damit der Winterdienst beim nächsten Wintereinbruch ordnungsgemäß von der Ortsgemeinde durchgeführt werden kann, bittet die Gemeindeverwaltung darum, dass Anlieger nach Möglichkeit ihre Fahrzeuge nicht auf der Straße parken.
Dies gilt insbesondere an Steilstrecken innerhalb der Ortsgemeinde (Hohlstraße, Gartenstraße, Brunnenstraße und Ackerstraße).
Ich weise noch einmal darauf hin, dass das Räumen der Gemeindestraßen eine freiwillige Leistung der Ortsgemeinde ist. Jeder Hausbesitzer hat die Pflicht, die Straße an seinem Grundstück zu räumen und bei Bedarf abzustreuen (Satzung zur Schneeräumpflicht).
Wir weisen daraufhin, dass der Räumdienst von Seiten der Ortsgemeinde auf freiwilliger Basis erfolgt.