1. Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2024
a) Sachverhalt:
Der Entwurf des Forstwirtschaftsplans 2024 liegt dem Gemeinderat zur Beratung vor. Er sieht Erträge von insgesamt 104.163,00 € und Aufwendungen von insgesamt 144.050,00 € vor. Somit beträgt im Jahr 2024 der erwartete Fehlbetrag - 39.888,00 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2024 in der vorgelegten Form anzunehmen.
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Das Forstamt Dierdorf wird ermächtigt, im Rahmen der Forstwirtschaftspläne die notwendigen Unternehmerverträge abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
2. Änderung der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Breitscheid, Beratung und Beschlussfassung
a) Sachverhalt:
Nach §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V.m. § 24 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit gültigen Fassung können die Ortsgemeinden, die verbandsfreien Gemeinden sowie die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte Hundesteuer für das Halten von Hunden erheben. Von dieser Ermächtigung wird von den Gemeinden durchweg Gebrauch gemacht.
Die Erhebung der Hundesteuer ist in einer Satzung der Ortsgemeinde Breitscheid vom 10.10.2002 sowie in der Änderungssatzung vom 24.11.2005 geregelt.
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat das bisherige Satzungsmuster hinsichtlich seiner Anwendung und der veränderten Rechtslage (Änderung von Rechtsvorschriften bzw. Rechtsprechung) überarbeitet. Die letzte Änderung wurde am 31.08.2023 veröffentlicht.
Der neue Satzungsentwurf liegt dem Gemeinderat vor, die Änderungen gegenüber der bisherigen Hundesteuersatzung sind entsprechend rot markiert.
Beschluss:
Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Satzungsentwurf in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
3. Kommunale Wärmeplanung; Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
a) Sachverhalt:
Sach- und Rechtslage:
Das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes ist immer noch im Gesetzgebungsverfahren (Stand 08.11.2023). Es wird die Länder verpflichten den Träger für die Aufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ festzulegen. Dabei wird allgemein davon ausgegangen, dass voraussichtlich alle Flächenländer diese Aufgabe auf eine der kommunalen Ebenen als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung übertragen werden.
Da jedoch noch keine formelle Aufgabenübertragung stattgefunden hat, fällt die Wärmeplanung mangels spezialgesetzlicher Aufgabenübertragung in den Allzuständigkeitsbereich der Ortsgemeinden. Somit stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Verbandsgemeinde hier tätig werden kann. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass schon jetzt verschiedene Handlungsmöglichkeiten im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung bestehen.
In diesem Zusammenhang ist vorauszuschicken, dass zu unterscheiden ist zwischen dem förderrechtlichen Außenverhältnis zwischen der antragstellenden Verbandsgemeinde und dem Fördergeber, hier der Bund bzw. der Projektträger Z-U-G, einerseits und dem kommunalrechtlichen Innenverhältnis zwischen der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden.
Der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt insofern als rechtlich sichere und praxisgerechte Lösung eine Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO vorzunehmen. Die Übertragung der Aufgabe soll jedoch erfolgt sein, bevor Planungsaufträge vergeben oder sonstige externe Dienstleistungen durch die Verbandsgemeinde beauftragt werden.
Nach § 67 Abs. 5 GemO können Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde mit deren Zustimmung Selbstverwaltungsaufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. Auf die besonderen Vorschriften einer möglichen Rückübertragung auf eine Ortsgemeinde, wird besonders hingewiesen.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 der Übertragung zugestimmt.
Aktuell besteht die Möglichkeit, die Erstellung von Wärmeplänen durch die Kommunalrichtlinie mit einem Fördersatz von 90 % bzw. 100 % für finanzschwache Kommunen fördern zu lassen. Ab dem 01.01.2024 gilt ein Fördersatz von 60% bzw. 80 % für finanzschwache Kommunen. Sobald das v.g. Gesetz Rechtskraft erlangt hat, entfallen diese Fördermöglichkeiten.
Aufgrund dessen, hat der VG Rat in seiner Sitzung am 26.09.2023 bereits den Beschluss gefasst, einen Förderantrag zu stellen.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Breitscheid beschließt die Übertragung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
4. Verschiedenes
- es gab keinen Punkt, der angesprochen wurde
9. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil
Es wurden zwei Nutzungsänderungen zugestimmt.
Ferner wurde einem Grundstücksankauf zugestimmt.