Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Verbandsgemeindewerke Rengsdorf-Waldbreitbach auch in diesem Jahr eine Großviehabsetzung bei den Abwassergebühren durchführen.
Eine Großviehabsetzung kann gem. der Satzung grundsätzlich nur dann durchgeführt werden (pro Pferd und Rind 12 m³/Jahr), wenn der zu Grunde gelegte Mindestverbrauch in Höhe von 35 m³/Person/Jahr nicht unterschritten wird. Ist dies jedoch der Fall, bleibt es bei einem 10% Pauschalabzug vom gesamten Verbrauch.
Der Großviehbestand ist vom Eigentümer (Gebührenschuldner) bis zum
31. Dezember 2024
mitzuteilen. Ein entsprechender Antrag ist untenstehend abgedruckt und kann entsprechend abgetrennt, bei den VG-Werken angefordert, oder direkt aus dem Internet
(www.rengsdorf-waldbreitbach.de) heruntergeladen werden. Der Antrag ist jedes Jahr neu bei den Verbandsgemeindewerken Rengsdorf zu stellen.