| 1. | Forstwirtschaftsplan 2025 - Beratung und Beschlussfassung - |
Der Vorsitzende begrüßt den Revierleiter Sebastian Grobbel. Herr Grobbel trägt den Forstwirtschaftsplan detailliert den Ratsmitgliedern vor.
Der Plan sieht einen Einschlag von 850 fm -davon 550 fm als Laubholz (Eiche/Buche) - und 300 fm Nadelholz (Fichte und Douglasie) vor. Beim Laubholz sind ca. 150 fm als Stammholz und 400 fm als Brennholz veranschlagt.
Nach Erläuterung aller Positionen in der Einnahme (89.135,00 €) insbesondere die zu erwartenden Einnahmen durch das „klimaangepasste Waldmanagement“ von 20.400,00 € und aller Ausgabepositionen (88.500,00 €) plant die Ortsgemeinde mit einem positiven Ergebnis von 635,00 €.
Abschließend empfiehlt der Revierleiter die Preise für Brennholz auf den Vorjahreswerten zu belassen.
Der Rat stimmt dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan zu und schließt sich der Brennholzpreisempfehlung einstimmig an.
| 2. | Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates |
a) Sachverhalt:
Gem. § 37 GemO hat der Ortsgemeinderat mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder eine Geschäftsordnung zu beschließen, welche für die jeweilige Wahlzeit des Ortsgemeinderates Geltung erlangt.
Im Vergleich zur bisherigen Geschäftsordnung sind im neuen Entwurf einige Änderungen vorgenommen worden.
Insbesondere wurden § 2 um die Abs. 3 und 4 ergänzt, § 5 a, 7 Abs. 2 eingefügt und einige redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorgenommen:
| - Um der fortschreitenden Digitalisierung der Gremienarbeit durch Regelungen in der Geschäftsordnung besser Rechnung zu tragen, wurden die Absätze 3 und 4 in § 2 ergänzt. An einigen Stellen der Geschäftsordnung wurde dementsprechend das Wort „… elektronisch … “ ergänzt. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Digitalisierung werden die Sitzungsunterlagen ausschließlich in digitaler Form bereitgestellt. |
| - Nach erfolgter Entfristung des in § 35 Abs. 3 GemO ermöglichten Verfahrens zur Willensbildung des Rates im Wege eines Umlaufverfahrens bzw. mittels einer Telefon- oder Videokonferenz (während Corona-Zeit wurde dieses Verfahren zunächst erprobt und befristet bis 31.03.2023) beinhaltet der neue § 5 a einen Lösungsvorschlag mit grundlegenden Bestimmungen zur Beratung und Beschlussfassungen in außergewöhnlichen Notsituationen. |
| - § 7 Abs. 2 soll die Ratsmitglieder zum sorgsamen Umgang und datenschutzrechtlich einwandfreiem Verhalten sensibilisieren. |
Als Grundlage dient das vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz herausgegebene und mit dem Ministerium des Innern und für Sport (MdI) abgestimmte Muster der Geschäftsordnung.
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Geschäftsordnung in der vorgelegten Fassung.
| 3. | Satzung der Ortsgemeinde Bonefeld über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) |
Die Verw.-Angestellte Ira Born trägt den Sachverhalt detailliert vor.
Die Grundsteuer wird für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzt. Grundsätzlich gilt, ist der Hebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt, kann auch die jährlich zu erhebende Grundsteuer für die einzelnen Kalenderjahre dieses Zeitraums festgesetzt werden. Der Hebesatz ist für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den „Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge“ festzusetzen. Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum und zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung über den 01.01.2025 hinaus - erstmals seit dem 01.01.1964 - nicht gegeben ist.
Auf der Grundlage des § 16 Grundsteuergesetz (GrStG) findet auf den 01.01.2025 eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge statt (Hauptveranlagung 2025). Die in der Hauptveranlagung 2025 festgesetzten Steuermessbeträge gelten abweichend von § 16 Abs. 2 GrStG vorbehaltlich der §§ 17 bis 20 GrStG mit Wirkung von dem am 01.01.2025 beginnenden Kalenderjahr an. Der Beginn dieses Kalenderjahres ist der Hauptveranlagungszeitpunkt. Bescheide über die Hauptveranlagung können (bei Vorliegen der Hebesätze für diesen Zeitraum) auch schon vor dem Hauptveranlagungszeitpunkt erteilt werden.
Sofern die Haushaltssatzung nicht vor dem 01.01.2025 veröffentlicht wird/werden kann, wird seitens des GStB-RP empfohlen, die Realsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2025 mittels einer gesonderten Hebesatzsatzung festzusetzen und zu veröffentlichen. Die der Beschlussvorlage beiliegenden Satzung entspricht dem Satzungsmuster des GStB-RP.
Die Grundsteuerreform soll nach einem Appell des Bundes aufkommensneutral umgesetzt werden. Demnach soll eine Kommune 2025 nach dem neuen Recht etwa gleich viel Grundsteuer einnehmen wie 2024 nach dem alten Recht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Grundsteuer für den individuellen Steuerpflichtigen belastungsneutral sein muss. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Steuerzahlung aufgrund der neuen Grundsteuermessbeträge gegenüber dem alten Recht und der von den Kommunen festgelegten Hebesätze ändern. Dies ist die Konsequenz der Abkehr von den alten verfassungswidrigen Werten.
Auch wenn von verschiedenen Seiten immer wieder auf die Aufkommensneutralität hingewiesen wird, gibt es keine Pflicht zur aufkommensneutralen Festsetzung der Hebesätze, sondern es besteht vielmehr die Pflicht zum Haushaltsausgleich nach der Gemeindeordnung.
Nach den vorliegenden Messbescheiden (siehe Berechnung Anlage) müssten zum Zweck der Wahrung der Aufkommensneutralität folgende Hebesätze festgelegt werden:
| Hebesatz Haushaltsjahr 2024 | aufkommensneutraler Hebesatz 2025 |
| Grundsteuer A | 300% | 350 % |
| Grundsteuer B | 365% | 465 % |
| Gewerbesteuer |
| 400 % |
Das Grundsteueraufkommen auf Grundlage der neuen Hebesätze und der neuen Messbeträge des Jahres 2025 fließen erstmals in die Berechnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) für das Jahr 2026 und somit gleichzeitig erstmals in die Berechnung der Kreis-, Verbandsgemeinde- und sonstigen Umlagen 2026 ein.
In diese Berechnung für 2026 fließen das Steueraufkommen des 4. Quartals 2024 sowie der 1.-3. Quartale 2025 ein. Die Berechnung basiert aktuell noch auf den derzeitigen Nivellierungssätzen in Höhe von 345 % für die Grundsteuer A und 465 % für die Grundsteuer B. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob das Land Angleichungen vornimmt und die Nivellierungssätze Ende des Jahres 2025 rückwirkend zum 01.01.2025 erhöht.
Einnahmen die über dem Nivellierungssatz liegen verbleiben in voller Höhe bei der Gemeinde. Hebesätze, die unterhalb des Nivellierungssatzes liegen, führen dazu, dass den zu zahlenden Umlagen keine Einnahmen entgegenstehen. Die Gemeinde muss diese Umlagezahlungen dann durch andere Haushaltsmittel finanzieren.
Die Verwaltung geht derzeit von einer Erhöhung der Nivellierungssätze zum 01.01.2025 aus.
Vor dem Hintergrund, dass der Haushaltsausgleich immer schwieriger zu erreichen ist, empfiehlt die Verwaltung, die Hebesätze auf die ermittelten aufkommensneutralen Hebesätze, mind. jedoch auf Höhe der aktuell geltenden Nivellierungssätze, anzupassen.
Unabhängig von dieser Beschlussfassung ist eine Änderung der Steuerhebesätze im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens für den Haushalt 2025 noch möglich.
Dies hätte jedoch zur Folge, dass im Jahr 2025 mehrfach Steuerbescheide versendet werden müssten (einmal zur Wahrung der Fälligkeit 15.02. und ein weiteres Mal zur erneuten Festsetzung der Steuern mit den ggf. geänderten Hebesätzen).
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die in der Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung. Die Hebesätze betragen demnach für das Jahr 2025:
| 4. | Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Bonefeld für das Haushaltsjahr 2023 und Erteilung der Entlastung |
Der Vorsitzende und die Ortsbeigeordneten nehmen an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Der Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt übernimmt das älteste Ratsmitglied Klaus Puderbach. Ratsmitglied Puderbach übergibt das Wort der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Christine Hertling.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet über das Ergebnis der vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde durchgeführten Prüfung. Diese Prüfung hat am 06.11.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Rengsdorf stattgefunden. Der Ausschuss hat die Prüfung nach den Grundsätzen des § 112 Abs. 1 GemO stichprobenweise durchgeführt. Hierbei haben sich keine Feststellungen ergeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat deshalb folgende Beschlüsse gefasst:
Der Gemeinderat fasst danach einstimmig, bei Stimmenthaltung der Betroffenen, folgende
Beschlüsse:
| 5. | Prüfung des Jahresabschlusses der "Anneliese-Mertinat-Stiftung" Bonefeld für das Jahr 2023 und Erteilung der Entlastung |
Der 1. Ortsbeigeordnete Manfred Krämer übernimmt wieder den Vorsitz.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gleichzeitig den Jahresabschluss der Anneliese-Mertinat-Stiftung Bonefeld für das Jahr 2023 und die dazugehörigen Anlagen und Belege geprüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 erstreckte sich stichprobenweise auf den Jahresabschluss einschließlich der Anlagen zum Jahresabschluss und auf die Überwachung der Zahlungsabwicklung.
Es haben sich keine Beanstandungen ergeben. Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Jahresabschluss 2023 anzunehmen und dem Stiftungsvorstand Entlastung zu erteilen.
Der Gemeinderat stimmt dem Empfehlungsbeschluss, einstimmig, bei Stimmenthaltung der Betroffenen, zu.
| 6. | Wahl von zwei Mitgliedern des Vorstandes der Anneliese-Mertinat-Stiftung |
Sowohl der langjährige 1. Vorsitzende Claus Gördes, als auch Ratsmitglied der Legislaturperiode 2019-2024 Klaus Reinhard, scheiden aus dem Stiftungsvorstand aus. Manfred Krämer schlägt die Ratsmitglieder Horst Dreimüller und Christian Spliethofe als Vertreter der Ortsgemeinde für den Vorstand der Anneliese-Mertinat-Stiftung vor.
Der Rat ist hiermit einstimmig, bei Stimmenthaltung der Betroffenen, einverstanden.
Desweiteren teilt der Vorsitzende mit, das folgende Personalwechsel im Vorstand mit Zustimmung des Vorstandes erfolgt sind: Ausgeschieden ist Werner Hoffmann, Rengsdorf, als Steuerberater. Als neues Vorstandsmitglied wurde Belinda Hardt bestellt. Weiterhin komplemenieren Jürgen Schmidt, Rengsdorf als Notarvertreter sowie Daniel Sahm, Sparkassse Neuwied den Vorstand. Der Rat ist hiermit einstimmig einverstanden.
| 7. | Wahl eines neuen Mitglieds für den Rechnungsprüfungsausschuss |
Aufgrund der Wahl des Ratsmitgliedes Christian Spliethofe in den Vorstand der Anneliese-Mertinat-Stiftung, tritt dieser aus dem Rechnungsprüfungsausschuss zurück. Der Vorsitzende schlägt Ratsmitglied Christian Kästner als neues Mitglied vor.
Die Wahl erfolgt per Akklamation einstimmig bei eigener Stimmenthaltung.
| 8. | Wahl eines neuen Mitglieds für den Bauausschuss |
Aufgrund der Wahl des Ratsmitgliedes Christian Kästner in den Rechnungsprüfungsausschuss schlägt der Vorsitzende Ratsmitglied Christian Spliethofe als neues Mitglied in den Bauausschuss vor.
Die Wahl erfolgt per Akklamation einstimmig bei eigener Stimmenthaltung.
| 9. | Auftragsvergabe neue Heizungsanlage Historischer Deichwiesenhof |
Der Deichwiesenhof soll eine neue Heizungsanlage erhalten. Die jetzige Heizungsanlage ist aus dem Jahr 1997, stör- und reparaturanfällig und soll gegen effiziente Gasbrennwert-Thermen (jeweils eine für die Gaststätte/Saal und eine für die Wohnung 1. OG) getauscht werden.
Durch den FB3 Hochbau der VGV Rengsdorf - Waldbreitbach wurde hierzu eine Preisanfrage durchgeführt. Drei Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bis zum Abgabetermin am 31.10.2024, 10:00 Uhr, wurden zwei Angebote vorgelegt.
Die Überprüfung und Nachrechnung der Angebote ergab folgendes Ergebnis:
1) Hoffmann Haustechnik GmbH, 56566 Neuwied, 25.865,15 € / brutto
2) Bieter Nr. 2, 28.615,93 € / brutto
Die Preise sind wirtschaftlich und auskömmlich kalkuliert und entsprechen den derzeitigen
Marktpreisen. Die Kosten liegen im Rahmen der Kostenschätzung.
Es wird empfohlen, der mindestfordernden Firma Hoffmann Haustechnik GmbH, 56566 Neuwied, den Auftrag für die Heizungsarbeiten in Höhe von 25.865,15 € / brutto zu erteilen.
Der Gemeinderat stimmt dem Empfehlungsbeschluss einstimmig zu.
| 10. | Mitteilungen/Verschiedenes |
| 11. | Einwohnerfragestunde |
Seitens des Zuhörers wird die Beleuchtungssituation am Parkplatz des Deichwiesenhofes angesprochen. Die Beleuchtung wäre öfters die ganze Nacht eingeschaltet. Der Rat spricht sich für eine Überprüfung ob eine Umrüstung auf LED-Beleuchtung sowie des evtl. Anbringens von Bewegungsmeldern möglich ist, aus.
Zudem wird angefragt, ob anlässlich der Ausrichtung der Kirmes nicht die Möglichkeit der teilweisen Sperrung des Jahresfelder Weges besteht, da es doch immer wieder zu Gefahrensituationen mit vorbeifahrenden Fahrzeugen kommt. Der Vorsitzende führt aus, dass der jeweilige Veranstalter dies bei der Ortspolizeibehörde der VGV Rengsdorf durchaus beantragen kann.
| 15. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass 2 Bauanträgen sowie einer vorliegenden Bauvoranfrage die Zustimmung erteilt wurden.