1. Prüfung der Jahresrechnung und Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 der Ortsgemeinde Bonefeld
(Vorlage Nr. 24-29/BON/0018)
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt das älteste Ratsmitglied den Vorsitz im Gemeinderat.
Der Bürgermeister und die Beigeordneten nehmen an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Christine Hertling berichtet über das Ergebnis der vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde durchgeführten Prüfung. Diese Prüfung hat am 06.10.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Rengsdorf stattgefunden Der Ausschuss hat die Prüfung nach den Grundsätzen des § 112 Abs. 1 GemO stichprobenweise durchgeführt. Hierbei haben sich keine Feststellungen ergeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat deshalb folgende Beschlüsse gefasst:
• Die Jahresrechnung 2024 mit Anhang und Rechenschaftsbericht sowie die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung, der Anlagenspiegel und die Verbindlichkeiten- und Forderungsübersicht werden festgestellt und der Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt.
• Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat, dem Bürgermeister und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen. Für die Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben nach § 68 GemO durch die Verbandsgemeinde soll dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie den übrigen Anordnungsberechtigten ebenfalls Entlastung erteilt werden.
b) Beschlussempfehlung:
• Die Jahresrechnung 2024 mit Anhang und Rechenschaftsbericht sowie die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung, der Anlagenspiegel und die Verbindlichkeiten- und Forderungsübersicht werden festgestellt und der Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt.
• Dem Bürgermeister und den Beigeordneten wird Entlastung erteilt. Für die Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben nach § 68 GemO durch die Verbandsgemeinde wird dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie den übrigen Anordnungsberechtigten ebenfalls Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
2. Prüfung der Jahresrechnung und Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 der Anneliese-Mertinat-Stiftung Bonefeld
a) Sachverhalt:
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt das älteste Ratsmitglied, Frank Reinhard, den Vorsitz im Gemeinderat.
Die Ortsbürgermeisterin und das Ratsmitglied Christian Spliethofe nehmen an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet über das Ergebnis der vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde durchgeführten Prüfung. Diese Prüfung hat am 06.10.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Rengsdorf stattgefunden. Der Ausschuss hat die Prüfung nach den Grundsätzen des § 112 Abs. 1 GemO stichprobenweise durchgeführt. Hierbei haben sich keine Feststellungen ergeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat deshalb folgende Beschlüsse gefasst:
• Die Jahresrechnung 2024 mit Anhang und Rechenschaftsbericht sowie die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung, der Anlagenspiegel und die Verbindlichkeiten- und Forderungsübersicht werden festgestellt und der Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt.
• Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat, dem Bürgermeister und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen. Für die Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben nach § 68 GemO durch die Verbandsgemeinde soll dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie den übrigen Anordnungsberechtigten ebenfalls Entlastung erteilt werden.
Beschluss:
• Die Jahresrechnung 2024 mit Anhang und Rechenschaftsbericht sowie die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung, der Anlagenspiegel und die Verbindlichkeiten- und Forderungsübersicht werden festgestellt und der Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt.
• Dem Bürgermeister und den Beigeordneten wird Entlastung erteilt. Für die Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben nach § 68 GemO durch die Verbandsgemeinde wird dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie den übrigen Anordnungsberechtigten ebenfalls Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Hiernach übernimmt die Ortsbürgermeisterin Claudia Runkel wieder den Vorsitz.
3. Haushaltsplanungen 2026/2027
Die Vorsitzende trägt vor, dass für die Haushaltsplanungen 2026/2027 folgende Ansätze vorgesehen sind:
| Sanierung Kellerräume Deichwiesenhof | 15.000,00 € |
| Überprüfung Elektroanlagen Deichwiesenhof | 5.000,00 € |
| Bestuhlung Dorfgemeinschaftshaus | 6.000,00 € |
| Bauhof Carport | 7.000,00 € |
| Grillhütte | 5.000,00 € |
| Ortsverschönerung | 4.000,00 € |
| Seitenmulcher (OG Hardert/Bonefeld/Rengsdorf) | je 8.000,00 € |
| Wohnprojekt (ehem. Anwesen Forneberg) | 200.000,00 € |
| Gewerbegebiet Erweiterung | 180.000,00 € |
In diesem Zusammenhang trägt die Vorsitzende vor, dass der angedachte Standortwechsel der Toilettenanlage (WC-Container) am Dorfplatz/Buswendeschleife nach Rücksprache mit der Bauverwaltung unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. Der Rat sieht daher von dieser Maßnahme ab.
Auch für die Erneuerung/Renovierung Grillhüte am Sportplatz sind in naher Zukunft Investitionen einzuplanen.
4. Gehwegsanierung Wilhelmstraße
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Bonefeld beabsichtigt die Oberflächenerneuerung der Gehwege in der Wilhelmstraße.
Außerdem sollen Teile der Bergstraße sowie der Schulstraße mit saniert werden.
Der Gehweg, welcher in der Skizze markiert wurde, hat derzeit eine Oberfläche aus 30x30cm Gehwegplatten. Diese sollen durch Verbundsteinpflaster erneuert werden.
Das auf dem Bild zu erkennende Pflaster soll für die Oberflächenwiederherstellung genutzt werden. Pflasterformat Duraton in der Farbe Grau.
Im Rahmen der Sanierung wurde die Erneuerung stark beschädigter oder abgesackter Bordsteine berücksichtigt. Im Kurvenbereich Wilhelmstraße/Schulsstraße ist dies zu erkennen.
Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung wurden die Sanierungskosten auf 26.376,35€ geschätzt.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Bonefeld beschließt die Gehwegsanierung in geschätzter Höhe von 26.376,35€ durch die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung ausschreiben zu lassen. Außerdem beschließt die Ortsgemeinde Bonefeld eine Auftragsvergabe, sofern die günstigste Angebotssumme nicht mehr als 15% von der Schätzsumme abweicht.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
5. Rinnensanierung Goethestraße
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Bonefeld beschloss vor einigen Jahren bereits die Sanierung der Rinnenanlage in der Goethestraße. Dort haben bereits Maßnahmen zur Teilsanierung stattgefunden.
Der Sanierungsaufwand wurde seitens der Verbandsgemeinde kalkuliert und besprochen, die Rinnenanlage durch den Bauhof der Verbandsgemeindeverwaltung Instand zu setzen.
Um kostengünstig und langfristig zu sanieren, wurde beschlossen die Rinnensteine inklusive Unterbeton zu entfernen und durch Verbundsteinpflaster zu ersetzen.
Dies wurde bereits im Vorfeld an einigen Stellen als Sanierungsmaßnahme genutzt. Eine Beeinträchtigung der Entwässerung entsteht nicht.
Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung wurden die Kosten der Sanierung auf 6.000,00€ Brutto geschätzt.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde beschließt die Sanierungsmaßnahme durch den Bauhof der Verbandsgemeinde in geschätzter Kostenhöhe von 6.000,00€ Brutto durchführen zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
6. Richtlinie zur Förderung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
a) Sachverhalt:
Im Zuge einer vorhandenen oder sich abzeichnenden Verdichtung der ärztlichen Versorgung hat sich die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach dazu entschlossen, Ärzte mit Unterstützungsleistungen, insbesondere Geldzufluss, zu einer Bestandssicherung oder Ansiedlung in der Verbandsgemeinde zu bewegen.
Hierzu gewährt die VG zur Förderung der haus-/fachärztlichen Grundversorgung im VG-Gebiet nach Maßgabe der als Anlage beigefügten Richtlinie zweckgebundene, finanzielle Unterstützungsleistungen.
Ziel ist es, die medizinische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum langfristig sicherzustellen.
Da es sich nicht um eine originäre Aufgabe der Verbandsgemeinde handelt, ist vorliegend das Verfahren nach § 67 Abs. 4 GemO erforderlich, d.h. die verbandsangehörigen Ortsgemeinden übertragen die Aufgabe der Durchführung der Maßnahme im Rahmen der betreffenden Förderrichtlinie an die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.
Die Übernahme setzt voraus, dass die Verbandsgemeinde und mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zustimmen und in den zustimmenden Ortsgemeinden die Mehrzahl der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnt.
Der Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.09.2025 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst. Der VG-Rat hat in seiner Sitzung vom 07.10.2025 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst:
| - | Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufgabe „Förderung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach“ gem. § 67 Abs. 4 GemO zu übernehmen. |
| - | Der Verbandsgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie zur Förderung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach. |
| - | Der Verbandsgemeinderat beschließt für das Haushaltsjahr 2026 eine Gesamtsumme i.H.v. 100.000 € zur Finanzierung der Unterstützungsleistungen gem. der Richtlinie zur Förderung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach in den Haushaltsplan einzustellen. |
Die Richtlinie tritt in Kraft, wenn die o.g. Voraussetzungen des § 67 Abs. 4 GemO vorliegen (s. oben).
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach die Aufgabe „Förderung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach“ gem. § 67 Abs. 4 GemO übernimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
7. Annahme von Spenden gem. §94 Abs. 3 GemO
Viktor Schicker, Waldbreitbach, hat der Ortsgemeinde Bonefeld eine Sachspende in Form eines Hochgrasmähers im Wert von 300,00 € zukommen lassen.
Der Rat ist mit der Annahme der Sachspende einverstanden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
8. Mitteilungen/Verschiedenes
| • | Die Ortsgemeinde wird für die diesjährige Kriegsgräbersammlung einen Betrag in Höhe von 300,00 € spenden. Auf eine Haussammlung durch die Ortsvereine wird verzichtet. |
| • | Der Weihnachtsbaumverkauf mit kleinem Weihnachtsmarkt findet am 13.12.2025 statt. Der Aufbau seitens des Rates beginnt um 09.00 Uhr. |
| • | Die Seniorenfeier findet am 06.12.2025 im Saalbau des Deichwiesenhofes statt. Der Aufbau erfolgt bereits am Freitag, dem 05.12.2025 |
| • | Die Gedenkveranstaltung anlässlich des Volkstrauertages am 16.11.2025 findet um 13.30 Uhr am Ehrenmal an der Kaisereiche statt. |
9. Einwohnerfragestunde
Da keine Zuhörer anwesend sind, entfällt dieser Tageordnungspunkt.
13. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
• Erweiterung des ökologischen Gewerbeparkes
• Änderung Flächennutzungsplan OG Bonefeld
- Ende öffentlicher Teil -