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RW-Direkt
Ausgabe 50/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Roßbach für das Haushaltsjahr 2025

vom 12. Dezember 2025

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Roßbach hat aufgrund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verbindlichkeiten, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird nicht geändert.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

(Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse)

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht geändert.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden nicht geändert.

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze für Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden nicht geändert.

§ 6 Eigenkapital

Roßbach, den 12.12.2025
Ortsgemeinde Roßbach
gez.
- Thomas Boden -
Ortsbürgermeister

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 29.10.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom

15. Dezember 2025 bis 23. Dezember 2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Roßbach, 12.12 2025
Ortsgemeinde Roßbach
Boden, Ortsbürgermeister