Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Niederbreitbach hat aufgrund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt | ||||
| Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: | ||||
| gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf | |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.990.555,00 € | 325.463,00 € | 4.316.018,00 € | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 4.070.759,00 € | 67.283,00 € | 4.138.042,00 € | |
| der Jahresfehlbetrag auf | -80.204,00 € | 258.180,00 € | 177.976,00 € | |
| 2. im Finanzhaushalt | ||||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 608.183,00 € | 290.180,00 € | 898.363,00 € | |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 748.800,00 € | -705.000,00 € | 43.800,00 € | |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.027.500,00 € | -895.000,00 € | 132.500,00 € | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -278.700,00 € | 190.000,00 € | -88.700,00 € | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -329.483,00 € | -480.180,00 € | -809.663,00 € | |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung wie neu festgesetzt für
| zinslose Kredite von bisher | 0,00 € | um | 0,00 € | auf | 0,00 € |
| verzinste Kredite von bisher | 278.700,00 € | vermindert um | 278.700,00 € | auf | 0,00 €. |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verbindlichkeiten, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird nicht geändert.
(Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse)
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird von bisher
4.340.000,00 € auf 3.200.000,00 € geändert.
Die Steuerhebesätze werden nicht geändert.
Die Sätze für Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden nicht geändert.
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug | 4.161.262 Euro. |
| Der vorl. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt | 4.030.460 Euro. |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt | 4.208.436 Euro. |
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 31.10.2025 vorgelegt worden. Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 3.200.000,- € genehmigt.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom
15. Dezember 2025 bis 23. Dezember 2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.