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RW-Direkt
Ausgabe 51/2022
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Bonefeld

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Aufm Triesch“

Gemäß §2 Abs. 1 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Ortsgemeinde Bonefeld am 12.10.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Aufm Triesch“ gefasst hat. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die mit einer unterbrochenen schwarze Linie eingefassten Grundstücke.

Die Abgrenzung ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Zielsetzung und Inhalt des Bebauungsplanes ist, im Anschluss an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil, die Zulässigkeit von Wohnnutzung zu begründen.

Da die diesbezüglichen Voraussetzungen gegeben sind, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes als „Bebauungsplan für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen“ gemäß 13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Aufgrund der Neufassung des § 13b BauGB (gemäß dem Baulandmobilisierungsgesetz vom Mai 2021) ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich.

56579 Bonefeld,
19.12.2022
Ortsgemeinde Bonefeld
gez.
Runkel,
Ortsbürgermeisterin