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RW-Direkt
Ausgabe 51/2022
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Kurtscheid vom 23.12.2022

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kurtscheid hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 1, 2, 7, 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie des § 32 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kurtscheid in der jeweils geltenden Fassung folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

Artikel 1

§ 4

Inkrafttreten

(1)

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

(2)

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 06.12.2001

i.d.F. vom 14.11.2013 außer Kraft.

Kurtscheid, den 23.12.2022  —  Wittlich
Ortsgemeinde Kurtscheid  —  Ortsbürgermeister

Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Kurtscheid

gültig ab 01.01.2023

I. Verleihung des Nutzungsrechtes an Reihengrabstätten

1.

Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

150,00 €

b) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

600,00 €

2.

Überlassung und Pflege einer Erdrasengrabstätte einschl. Grabplatte

2.700,00 €

3.

Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

150,00 €

b) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

500,00 €

4.

Überlassung einer Urnengrabstätte in einer Gemischten Grabstätte

320,00 €

5.

Überlassung und Pflege einer Urnenrasengrabstätte einschl. Grabplatte

1.200,00 €

II. Verleihung des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten

1.

Überlassung einer Wahlgrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für

a) eine Einzelgrabstätte

950,00 €

b) eine Doppelgrabstätte

1.900,00 €

c) für jede weitere Grabstelle

950,00 €

2.

Überlassung einer Urnenwahlgrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung

a) eines Doppelurnengrabes

1.200,00 €

b) je weitere Urne

600,00 €

c) Überlassung je weitere Urne in einer Wahlgrabstätte

(der evtl. Betrag für die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird angerechnet)

320,00 €

3.

Verlängerung/Wiederverleihung des Nutzungsrechtes (pro Jahr)

a) Einzelgrabstelle

35,00 €

b) Doppelgrabstelle

70,00 €

c) jede weitere Grabstelle

35,00 €

d) Urnenwahlgrab

50,00 €

III. Bestattungsgebühren

1.

Reihengräber

a) Einzelgrab bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

220,00 €

b) Einzelgrab ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

600,00 €

c) Urnengrab

260,00 €

2.

Wahlgrab

a) Einzelgrabstelle

620,00 €

b) Doppelgrab je Bestattung

620,00 €

c) jede weitere Grabstelle

620,00 €

d) Urnengrab je Bestattung

270,00 €

IV. Sonstige Gebühren

1.

Für Bestattungen an Samstagen wird ein Zuschlag in Höhe von 100 % der Bestattungsgebühren berechnet.

2.

Benutzung der Trauerhalle je Tag

110,00 €

3.

Benutzung der Leichenkammer bis 4 Tage

90,00 €

Jeder weitere Tag

20,00 €

4.

Herstellung einer Grabumrandung (neuer Friedhof)

a) bei Erdbestattung je Grabstelle

195,00 €

b) bei Urnenbestattung je Grabstelle

150,00 €

5.

Für den Abbau und die Entsorgung von Grabmalen

a) Reihen- und Urnengrabstätten, Einzelwahlgräber

260,00 €

b) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen

480,00 €

6.

Ausführen von Dienstleistungen, die gebührenmäßig nicht erfasst sind, werden nach den jeweils gültigen Maschinen- und Lohnstundensätzen berechnet(z.B. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen).

7.

Verwaltungsgebühren je Erstellung der Genehmigung zur Errichtung eines Grabmales

17,00 €