der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Straßenhaus für das Haushaltsjahr 2022 vom 23. Dezember 2022
I.
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO Doppik) Rheinland-Pfalz, in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 4 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 728) in seiner Sitzung am 08. November 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 15. Dezember 2022 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Die §§ 2 - 8 bleiben unverändert.
§ 2 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 2.327.810,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 2.315.860,00 Euro
der Jahresüberschuss auf — 11.950,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen
auf — 104.400,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 3.328.710,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf — -3.328.710,00 Euro
der Finanzmittelfehlbetrag auf — -3.224.310,00 Euro
Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
II.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 27. Dezember 2022 bis 04. Januar 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.